Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass den Krankenhäusern genügend Geld zur Verfügung gestellt wird, um ausreichend Pflegepersonal zu bezahlen. Damit dieses Geld nicht für andere Zwecke verbraucht wird, möge der Bundestag eine gesetzliche Mindestbesetzung für den stationären Pflegebereich beschließen. So ist die Petition eingeleitet, die eine Mindestpflegepersonalbesetzung für Krankenhäuser fordert. Unterzeichnen kann man noch bis 28.04.2014 – 50.000 Personen sollten die Petition unterstützen, damit sie weitergereicht werden kann. Hier der Link zur Petition.
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Kachelmann: In dubio pro reo.
Im Zweifel für den Angeklagten– dieser mehr als 2300 Jahre alte Grundsatz in der Rechtsprechung soll auch für Herrn Kachelmann gelten. Sollte er das Verbrechen, dessen er beschuldigt wird, tatsächlich begangen haben, gehört er selbstverständlich bestraft. Nur wird derzeit durch die Medien gehetzt, als sei es schon bewiesen. Sein Ruf ist auf jeden Fall ruiniert, wie auch der von Andreas Türck, dessen Karriere trotz Freispruchs erstmal im Arsch war.
Vielleicht sollten die Medien lieber erstmal den Ball flach halten. Und den Prozeß abwarten. Momentan betreiben sie Lynchjustiz und wiegeln die Meute auf.
tags: medien zeitung kachelmann vergewaltigung lynchjustiz vorveruteilung unschuldsvermutung justiz
Rettung der Welt, 2: Lago di Garda, Italien
Croce Rossa Italiana der Kommune Bardolino , Lago di Garda, Italien
Danke an Sebastian (Nein, nicht der von gestern)
Petition gegen Abbau der Zugangsvoraussetzung
(NORDWEST) Der Bundestag hat kürzlich einer Gesetzesänderung zugestimmt, die für die berufliche Pflege von fataler Bedeutung ist. Künftig können Hauptschulabsolventen nach 10 Schuljahren unmittelbar in die Pflegeausbildung eintreten.
Ehedem galt die Regelung, dass für den Zugang zur Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege/Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Altenpflege die mittlere Reife oder ein Hauptschulabschluss und eine erfolgreich […]