Seit Oktober 2013 ist die neue EBM-Regelung in Kraft und von beginn an in einigen Details heftig umstritten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung konnte nun gegenüber den Krankenkassen einzelne Verbesserungen durchsetzen, die Grundidee der neuen Ziffern und Bewertungssätze bleiben jedoch auch 2014 in Kraft.
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After two sessions of an incredibly large flow of new ideas, meeting people from around the world and from every corner of healthcare’s scope and finally taking a night tour of Washington’s most amazing monuments, I don’t think my mi…
Forschern gelingt erstmals die Gedankenübertragung
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Konstruktive Umsetzung des Fehlermanagements
Seit dem 17. April2014 sind die neuen Änderungen der Qualitätsmanagementrichtlinien des G-BAs (Gemeinsamer Bundesausschuss) für Arztpraxen in Kraft getreten.
Die Hauptänderungen betreffen die Themen Risiko- und Fehlermanagement und die Patientensicherheit aus dem Paragraphen 4 – Instrumente des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements der Richtlinie.
Die Begründungen hierfür liegen in den Neuerungen des Patientenrechtegesetz, das bereits am 26. Februar 2013 in Kraft getreten ist.
Neben dem Fehlermanagement soll durch das Risikomanagement gewährleistet werden, dass mögliche Risiken im Vorfeld erkannt, ausgeschlossen oder verhindert werden.