Seit Oktober 2013 ist die neue EBM-Regelung in Kraft und von beginn an in einigen Details heftig umstritten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung konnte nun gegenüber den Krankenkassen einzelne Verbesserungen durchsetzen, die Grundidee der neuen Ziffern und Bewertungssätze bleiben jedoch auch 2014 in Kraft.
Related Posts
Qualitätscheck von über 20 Pollen-Apps
Viele Pollen-Apps liefern nicht nur Pollenvorhersage bzw. -alarm, sondern klären auch über gesundheitliche Fragen im Zusammenhang mit Heuschnupfen und Allergien auf. Wenn man als Verbraucher abschätzen will, ob auch die Gesundheits-Tipps dieser Apps fachlich korrekt und unabhängig von Produkt- und Firmeninteressen sind, empfiehlt es sich, folgende neuralgische Punkte zu beleuchten, die die Initiative Präventionspartner in ihrem aktuellen Qualitätsscreening von 21 Pollen-Apps untersucht hat.
Wer ist der Autor und auf welche Quellen gehen die Gesundheitsinformationen zurück?
- 8 der 21 getesteten Apps (38 %) nennen lediglich den deutschen Wetterdienst, der die Daten zur aktuellen Pollenbelastung liefert. Woher Gesundheits-Tipps stammen, wie aktuell diese sind und wer sie verfasst hat, darüber schweigen sich die meisten Apps aus. Nur eine von 21 Apps nennt einen Autor, der verantwortlich ist für die medizinischen Inhalte. Ein klarer Pluspunkt und eine Empfehlung für genau diese App.
Wer ist der Anbieter einer App? Können Sie diese Frage über die Informationen im Impressum nachvollziehen, um dann z. B. bei Beschwerden oder bei Anregungen zur Qualitätsverbesserung den Anbieter zu erreichen?
- Vier von fünf Apps (81 %) weisen ein Impressum aus, allerdings meistens nur mit einer Postanschrift. Doch ohne Telefonnummer oder E-Mailadresse legt der Anbieter die Kontakthürden für den Nutzer – bewusst – hoch. Welcher App-Nutzer schreibt schon eine Postkarte?
In welcher Währung bezahlt der Nutzer für diesen Service? Alle getesteten Pollen-Apps sind kostenlos. Können Nutzer erkennen, wer die App finanziert hat und sich erklären, warum der Anbieter ihnen diese App kostenlos zur Verfügung stellt? Macht der Anbieter keinerlei Angaben zu seiner Werbe- oder Finanzierungspolitik, ist die Beantwortung dieser Frage schwer.
- Knapp drei Viertel der getesteten Apps (72 %) kommen ohne Produkt- oder Werbeeinblendungen, z. B. von Google, aus. Ein konkreter Hinweis, dass die gesundheitsbezogenen Tipps und Informationen unabhängig vom Einfluss der Produkt- und Werbeinteressen des Anbieters, seiner Sponsoren oder Kooperationspartner sind, fehlt in allen Apps.
Auf das Bedürfnis nach Schutz der persönlichen Daten und der Privatsphäre des Nutzers, gehen die meisten Anbieter wenig ein.
- Nicht einmal jede vierte App (24 %) macht Angaben zum Datenschutz und informiert den Nutzer z. B. über die Verwendung und Speicherung der persönlichen Daten. Erstaunlich, denn für viele Verbraucher ist die Angst vor dem Ausspähen ihrer Daten die größte Hürde für die Nutzung von Gesundheits-Apps (GAPP-Studie 2014).
Fazit: Lediglich eine der 21 untersuchten Pollen-Apps klärt die Nutzer in den relevanten Qualitäts- und Transparenzkriterien auf und entspricht dem HealthonApp-Ehrenkodex für vertrauensvolle Informationen in Gesundheits-Apps. Nutzer können anhand dieser Kriterien die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit der Gesundheits-App besser einschätzen, um aus der Vielzahl der Angebote die „seriösen“ Apps gezielt auszuwählen.
Eine vergleichende Übersicht mit den Testergebnissen aller 21 Apps sowie Informationen zum methodischen Ansatz des App-Screenings steht hier kostenlos zum Download zur Verfügung
Welchen Nutzen hat Health-IT für Dich?
Diese Frage hat das “Office of the National Coordinator for Health IT” in einem anschaulichen Video aufgegriffen. Ich finde das Thema dort informativ aufbereitet
Medizinische Software ohne CE Zeichen – ein enormes Haftungsrisiko
Krankenhäuser und Ärzte stehen zunehmend unter Kostendruck. Oftmals wird versucht über den Einsatz kostenloser Software diesen Druck zu lindern. Dies birgt aber enorme Haftungsrisiken für die Betreiber und Anwender. Oftmals ist den Beteiligten diese Tatsache aber nicht bewusst, oder sie wird verdrängt.
Wir bei aycan bieten u.a. mit aycan OsiriX PRO eine CE-gelabelte und FDA-zugelassene Version des beliebten DICOM Viewers OsiriX an.
Anlässlich des Ulmer Medizintechnikkongresses im Januar 2013 hat die Rechtsanwältin Sandra C. Linnemann einen Vortrag mit dem Titel “Haftungsstrukturen beim Einsatz medizintechnischer Software CE-zertifiziert vs. Freie Software” präsentiert. Dies ist der erste juristische Vortrag, der alle Haftungsbereiche beleuchtet.
Der komplette Artikel ist im ULMEK Tagungsband “Symposium Medizintechnik Aktuell” 2013 unter ISBN 978-3-937988-17-7 veröffentlicht. Hier finden Sie eine Zusammenfassung des Vortrags.
Wenn ein Arzt Software ohne CE Zulassung als Medizinprodukt anwendet, wird er selbst automatisch zum Hersteller dieses Medizinproduktes. In diesem Fall sehen die Haftungsstrukturen folgendermassen aus:
Nach dem Medizinproduktegesetz und der Medizinproduktebetreiberverordnung ist einem Arzt oder Krankenhaus die Verwendung von medizinischer Software für Diagnose und/oder Therapie, die nicht als Medizinprodukt deklariert ist, untersagt. Ein Zuwiderhandeln kann mit Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert werden.
Entsteht einem Patienten ein Schaden, sind folgende Haftungsrisiken für den Anwender oder Betreiber relevant:
1. Der Anwender ist nach dem Produkthaftungsgesetz einzig für die Verwendung des Produktes und eventuelle Fehler verantwortlich.
2. Weiterhin findet die deliktische Produzentenhaftung nach § 823 BGB Anwendung für die Ärzte als Softwarebenutzer. Bei angestellten Ärzten als Benutzer kann auch dem Krankenhausträger eine schuldhafte Verletzung seiner Organisationspflicht vorgeworfen werden.
3. Dem Arzt oder auch Krankenhausträger kann eine schuldhafte Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht vorgeworfen werden, so dass auch die Möglichkeit einer vertraglichen Haftung besteht.
Das Fazit von Frau Linnemann als Zitat: “Der Einsatz von OSS oder Freeware erscheint unter Kostengesichtspunkten gegenüber zertifizierter Software äußerst attraktiv. Es besteht jedoch ein enormes Haftungsrisiko für den Anwender bzw. den Betreiber, …, so dass insbesondere unter diesem Aspekt nur der Einsatz von Software mit CE-Kennzeichnung präferiert werden sollte.”
Weblinks:
ULMEK Tagungsband “Symposium Medizintechnik Aktuell” 2013
Kanzlei Linnemann