Schleswig-Holstein hat am 18. Juni 2009 das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz beschlossen. Es löst Teile des Heimgesetzes ab. Eigentlich sollte das Gesetz schon zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Dem Gesetz liegt die Idee zu Grunde, das Maß der behördlicher Kontrolle einer Versorgungsform an dem Maß der Selbständigkeit bzw. Abhängigkeit der Kunden / Bewohner zu orientieren.
Das Gesetz unterscheidet zwischen „stationären Einrichtungen“ (wozu auch Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege und Hospize gehören), „besonderen Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen“, „Betreutem Wohnen“ und „selbstverantwortlich geführten ambulant betreuten Wohn- und Hausgemeinschaften“. Träger von Einrichtungen des Betreuten Wohnens haben genau definierte Informationspflichten einzuhalten. Darüber hinaus „sollten“ sie sich um den Erweb eines Gütesiegels bemühen. Näheres dazu soll in einer Landesverordnung geregelt werden.
Für stationäre Einrichtungen ist eine umfassende Einbeziehung von Bewohnervertretungen / -fürsprechern in den Prozess der Vergütungserhöhungen bis hin zu einer Einbeziehung in die Verhandlungen vorgesehen.
Im Interesse eines einheitlichen Prüfverfahrens wird das Sozialministerium eine Prüfrichtlinie erlassen. Bei der Feststellung von schwerwiegenden Mängeln ist die Heimaufsicht befugt, ein Belegungsstopp für maximal 3 Monate zu verhängen. (Al)
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TOP 10 Arzneimittel 2016: Elfmal teurer als der Durchschnitt aller verordneten Arzneimittel
Mit den zehn umsatzstärksten Arzneimitteln des Jahres 2016 wurden 4,1 Milliarden Euro netto umgesetzt. Das entspricht rund 12 Prozent des gesamten GKV-Nettoumsatzes für Fertigarzneimittel, der im Jahr 2016 bei 33,6 Milliarden Euro lag. Gleichzeitig hatten diese zehn Arzneimittel bei den verordneten Tagesdosen nur einen Marktanteil von 1,1 Prozent, wie der GKV-Arzneimittelindex des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) mitteilt. Unter den zehn Arzneimitteln, die mit einem Durchschnittswert von 9,35 Euro je Tagesdosis mehr als elfmal so teuer wie der Durchschnitt aller Arzneimittel waren, befindet sich auch das umsatzstärkste Arzneimittel Humira®. „Im März hat die europäische Zulassungsbehörde das erste Biosimilar zu Humira® genehmigt. Das lässt auf eine zukünftige Entlastung bei den Arzneimittelkosten hoffen“, so Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des WIdO. Insgesamt wurden 2016 über 10.500 verschiedene Arzneimittel verordnet, die rund 2.460 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen umfassten.Unter den Top 10 der umsatzstärksten Arzneimittel befinden sich neben relativ neuen Arzneimitteln, wie Harvoni®, Eliquis® und Eylea®, auch Produkte, deren Schutzrechte bereits abgelaufen sind. Für drei Wirkstoffe gibt es bereits günstigere generische oder biosimilare Alternativen. Beispielsweise ist für Enbrel®(Platz 3) mit dem Wirkstoff Etanercept gegen Immunsystemerkrankungen wie Rheuma oder Schuppenflechte bereits seit Februar 2016 mit Benepali® ein biosimilares Produkt zugelassen und im Markt erhältlich. Ähnliches gilt für das auf Platz 8 stehende Copaxone® mit dem Wirkstoff Glatirameracetat zur Behandlung der Multiplen Sklerose. Auch hier gibt es mit Clift® seit September 2016 eine generische Alternative. Für das Präparat Clexane® mit dem Wirkstoff Enoxaparin, das zur Thromboseprophylaxe eingesetzt wird, sind zwar alternative Produkte europaweit zugelassen und beispielsweise in den Niederlanden auch verfügbar. In Deutschland wurden diese bisher jedoch nicht auf den Markt gebracht. „Durch den mangelnden Wettbewerb bei diesen Arzneimitteln sind der GKV im Jahr 2016 viele Millionen Euro an unnötigen Ausgaben entstanden“, sagt Helmut Schröder. Unter den Top 10 der umsatzstärksten Arzneimittel befinden sich nur drei Produkte (Harvoni®, Eliquis® und Eylea®), die entsprechend den Regelungen des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) eine frühe Nutzenbewertung mit anschließender Preisverhandlung durchlaufen haben. Zum Hintergrund Seit 1981 analysiert das WIdO mit dem GKV-Arzneimittelindex den deutschen Arzneimittelmarkt, um zu einer qualitativ hochwertigen und gleichzeitig wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie beizutragen. Erst die eindeutige Zuordnung von Arzneimitteln mithilfe der ATC-Systematik und die Messung der verordneten Arzneimittelmenge mit definierten Tagesdosen (defined daily doses, DDD) ermöglichen eine tiefergehende und reproduzierbare Analyse der Verordnungsdaten. Die aktuelle Klassifikation des GKV-Arzneimittelindex hält rund 7.000 verschiedene Wirkstoffe und Wirkstoffgruppen sowie die jeweils zugehörigen Tagesdosen als Maßeinheit zur Messung des Verbrauches vor. Diese Arzneimittelklassifikation basiert auf dem international geltenden anatomisch-therapeutisch-chemischen (ATC) System der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und wurde speziell an die Situation des deutschen Arzneimittelmarktes angepasst und erweitert. Praktisch angewendet wird die ATC-Klassifikation mit Tagesdosen in allen relevanten Projekten zur Arzneimittelversorgung und zum Arzneimittelmarkt: So werden diese Klassifikationen im Rahmen der GKV-Arzneimittelschnellinformation (GAmSi) Ärztinnen und Ärzten als Informationen über ihr Verordnungsverhalten zur Verfügung gestellt, im Rahmen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleiches behandelte Patienten identifiziert oder von zahlreichen Universitäten und anderen forschenden Institutionen für Projekte in der Versorgungsforschung genutzt. Seit April 2017 kann mit dem frei zugänglichen PharMaAnalyst (http://arzneimittel.wido.de/PharMaAnalyst/) des WIdO die ATC-Klassifikation auch für eigene Analysen zu Wirkstoffen und Wirkstoffgruppen genutzt werden. Die vollständige Publikation des ATC-Index mit DDD-Angaben einschließlich der Methodik der ATC/DDD-Klassifikation ist ab sofort auf der Website des WIdO kostenfrei als Download abrufbar. Mehr Informationen zur Klassifikation finden Sie im Internet: http://wido.de/arz_atcddd-klassifi.html. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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Erhalt des Preisbildungssystems für Arzneimittel ist Gebot politischer Vernunft
Deutschlands Apotheker fordern die Politik auf, ihrer Verantwortung für Millionen Patienten gerecht zu werden und das über lange Jahre aufgebaute Preisbildungssystem zu sichern, auf dem die gesamte Arzneimittelversorgung mit all ihren Steuerungsmechanismen in Deutschland fußt. Dazu sagt Präsident Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „In der derzeitigen Situation ist der einzige Weg zur Stabilisierung der Arzneimittelversorgung die Rückführung des Versandhandels auf rezeptfreie Medikamente. Das entsprechende Gesetz muss jetzt her und darf nicht unter die Räder des beginnenden Bundestagswahlkampfs kommen.“ Werde nicht zügig gehandelt, zerfalle das ordnungspolitische Fundament der Arzneimittelversorgung. Schmidt weist außerdem auf die europapolitische Dimension des Problems hin: „Wir stehen ohne Wenn und Aber zur europäischen Idee und zum EU-Binnenmarkt. Aber die Gestaltung des Gesundheitswesens war und ist auch laut den EU-Verträgen klare Domäne der Mitgliedstaaten. Dieses Stück Souveränität kann und muss sich der Gesetzgeber in Berlin erhalten oder wieder holen, indem er jetzt aktiv wird. Er muss die Konsequenzen des EuGH-Urteils zum Versandhandel vom vergangenen Oktober bearbeiten. Aussitzen funktioniert da nicht. Sonst findet Gesundheitspolitik zukünftig vor allem in Brüssel statt. Das wissen alle, die mit am Tisch sitzen, wenn der Koalitionsausschuss der Bundesregierung über die letzten Gesetzgebungsfragen in dieser Legislaturperiode und damit auch über den Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums zum Versandverbot brütet.“ Schmidt erinnert daran, dass in 21 von 28 EU-Mitgliedstaaten der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten nicht erlaubt ist. „Dieser klugen Mehrheit kann sich auch die große Koalition in Berlin anschließen. Finanzielle Nachteile können Deutschland daraus nicht erwachsen. Angst vor Staatshaftung braucht in diesem Kontext niemand zu haben.“ Zum Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hatte am 19. Oktober 2016 die in Deutschland geltende Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel als nicht verbindlich für ausländische Anbieter einstuft. Daraufhin hatte das Bundesgesundheitsministerium im Dezember einen Gesetzentwurf zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten vorgelegt, den die SPD bis dato nicht mitträgt. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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Hermann Gröhe: „Jeder kann zum Lebensretter werden“
Vom 18. bis 24. September 2017 findet unter der Schirmherrschaft von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe die Woche der Wiederbelebung statt. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „10.000 Menschen könnten in Deutschland jedes Jahr gerettet werden, wenn Angehörige oder Passanten bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand sofort mit einer Herzdruckmassage beginnen würden. Aber viele trauen sich nicht, aus Angst etwas falsch zu machen. Wir brauchen deshalb ein gemeinsames entschlossenes Handeln aller Verantwortlichen in Schulen, Vereinen, Betrieben, Behörden, in der Medizin und den Hilfsorganisationen, um klarzumachen: Wiederbelebung ist kinderleicht – wichtig ist, überhaupt zu handeln! Dann kann jeder zum Lebensretter werden. Damit alle Schulen in Deutschland Wiederbelebung in den Unterricht aufnehmen, wollen wir die Schulen mit einem Ausbildungskonzept für Lehrer unterstützen, das im Rahmen unseres ‘Nationalen Aktionsbündnisses Wiederbelebung‘ ausgearbeitet werden soll.“ Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, betont: „Jährlich erleiden mindestens 50.000 Menschen einen Herz-Kreislauf-Stillstand, dann zählt jede Minute. Denn das Gehirn beginnt nach nur drei bis fünf Minuten ohne Sauerstoff, Schaden zu erleiden. Daher ist ein sofortiges Eingreifen (überlebens-)wichtig. Eine Herzdruckmassage ist einfach durchzuführen. Im Ernstfall handeln nach dem Motto ‚Prüfen. Rufen. Drücken‘: Bewusstsein und Atmung kontrollieren, Notruf 112 wählen und mit dem Drücken auf den Brustkorb umgehend beginnen. Bei der Laienreanimation kann man nichts falsch machen – außer nicht zu helfen.“ In bis zu 45 Prozent der Fälle sind bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand Familienangehörige oder Passanten zugegen. Wenn mehr Menschen im Notfall unverzüglich Wiederbelebungsmaßnahmen einleiten würden, könnten sich die Überlebenschancen nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand verdoppeln bis verdreifachen – dadurch könnten rund 10.000 Menschenleben zusätzlich gerettet werden. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung haben daher 2016 das „Nationale Aktionsbündnis Wiederbelebung“ (NAWIB) ins Leben gerufen, um Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen über die Laienreanimation zu informieren und die Laienreanimationsquote in Deutschland dadurch von derzeit 37 Prozent bis 2020 auf mindestens 50 Prozent zu steigern. Wichtig ist es dabei, an vielen Stellen anzusetzen, dazu zählen auch die Schulen. Deshalb wird das NAWIB die Schulen dabei unterstützen, Wiederbelebung fest im Unterricht zu verankern. Der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz hatte den Bundesländern bereits in seiner 395. Sitzung im Jahr 2014 empfohlen, ab der Jahrgangsstufe 7 zwei Unterrichtsstunden pro Jahr dem Thema Wiederbelebung zu widmen und die Lehrkräfte entsprechend schulen zu lassen. Mehrere Bundesländer haben diese Empfehlung bereits umgesetzt, andere müssen noch nachziehen. Oftmals fehlt es aber an einem Ausbildungskonzept für Lehrer. Daher ist geplant, im Rahmen des „Nationalen Aktionsbündnisses Wiederbelebung“ ein solches Ausbildungskonzept zu entwickeln. Das „Nationale Aktionsbündnis Wiederbelebung“ (NAWIB) ist ein Zusammenschluss von bislang 13 Fachgesellschaften, Verbänden und Hilfsorganisationen, wie beispielsweise der Deutsche Rat für Wiederbelebung (GRC), das Deutsche Rote Kreuz, der Arbeiter-Samariter-Bund, die Johanniter-Unfall-Hilfe und die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin. Zu den laufenden und geplanten Aktivitäten des NAWIB zählt eine bundesweite Informationskampagne mit zahlreichen öffentliche Veranstaltungen in Schulen, Behörden, Betrieben und Vereinen, um über Wiederbelebung aufzuklären. Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
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