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Darmhormone: hastiges und schnelles Essen macht dick
“Man” hat ja schon oft gehört, dass “man” langsam essen soll. Einen “Beweis” oder Grund dafür musste man bisher schuldig bleiben – zumindest was mich angeht.
Forscher haben nun herausgefunden, dass Hormone im Darm ein früheres Sättigungsgefühl anzeigen, wenn man langsam isst. Demnach macht also ein herunterschlingen der Nahrung dick.
Dies bestätigt Alexander Kokkinos vom Laiko General Hospital in […]
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Erprobungsstudien an Begleitgremium übergeben
Zur weiteren Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen wird in dieser Legislaturperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Als wichtige Vorarbeit dafür wurden im Frühjahr 2014 zwei Erprobungsstudien in Auftrag gegeben. Die Studien wurden heute dem Begleitgremium übergeben. Dazu sagt Hermann Gröhe, Bundesminister für Gesundheit: „Die Studien geben wichtige Hinweise für die weiteren Gesetzesarbeiten. Damit die Verbesserungen in der Pflege schnell bei den Pflegebedürftigen ankommen, machen wir weiter Tempo. Wichtig ist, dass die Selbstverwaltung die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zügig vorbereitet. Deshalb erteilen wir dem GKV-Spitzenverband schon jetzt den Auftrag, mit den Vorarbeiten an der neuen Begutachtungsrichtlinie zu beginnen. Eine entsprechende Formulierungshilfe soll morgen im Bundeskabinett beschlossen werden. Ziel ist und bleibt, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 2017 einzuführen und umzusetzen.“ Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Mit dem Abschluss der beiden Studien und deren ausführlicher Beratung in dem Begleitgremium, sind die fachlichen Vorarbeiten abgeschlossen und der Gesetzentwurf kann jetzt zügig kommen. Auf Basis des angekündigten Kabinettsbeschlusses gehen dann die konkreten Arbeiten an der praktischen Umsetzung des politischen Vorhabens in die nächste Runde.“ Mit der „Praktikabilitätsstudie zur Einführung des neuen Begutachtungsassessments (NBA) zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI“ sollten mögliche Probleme bei der Begutachtung frühzeitig aufgedeckt werden, damit gegebenenfalls notwendige Änderungen und Anpassungen bereits vor der Einführung des neuen Begriffs vorgenommen werden können. Diese Studie wurde vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes in Essen unter Beteiligung der Hochschule für Gesundheit in Bochum durchgeführt. Die Stichprobe im Projekt umfasste insgesamt 2.000 pflegebedürftige Menschen in ganz Deutschland, bei denen eine Begutachtung nach dem neuen und dem derzeit gültigen Verfahren durchgeführt wurde. Alle Medizinischen Dienste der Krankenkassen in Deutschland beteiligten sich an dem Projekt. Die parallel dazu stattfindende „Evaluation des NBA – Erfassung von Versorgungsaufwendungen in stationären Einrichtungen“ sollte Hinweise für künftige Leistungshöhen je Pflegegrad in Abhängigkeit vom Pflegeaufwand ermitteln. Bei der von der Universität Bremen unter Beteiligung der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Wolfsburg durchgeführten Studie wurde in Zusammenarbeit mit den Medizinischen Diensten der Krankenkassen bundesweit in rund 40 Pflegeheimen bei knapp 1.600 Personen erfasst, welche Leistungen sie heute bekommen. Die Arbeit an den beiden Erprobungsstudien wurde durch ein Begleitgremium begleitet, dem Vertreter des BMG, des BMAS, des BMFSFJ, der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Vertreter des GKV-Spitzenverband und Akteure aus Wissenschaft, den Ländern, Leistungserbringerorganisationen, Betroffenenverbänden, dem Deutschen Pflegerat und der Pflegekassen angehören. Die Studien werden nun durch das Begleitgremium geprüft und im Anschluss daran veröffentlicht. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Hermann Gröhe: “Menschen mit Seltenen Erkrankungen nicht alleine lassen“
Geschätzt mehr als vier Millionen Menschen leiden in Deutschland an einer Seltenen Erkrankung. Unter dem Motto „Forschen hilft heilen“ findet am 28. Februar 2017 der 10. Europäische Tag der Seltenen Erkrankungen statt. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Wir lassen Menschen mit seltenen Krankheiten nicht alleine. Der Aufbau des Nationalen Aktionsbündnis für Menschen mit Seltenen Erkrankungen und die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans sind wichtige Schritte, um die Versorgung der Betroffenen und ihrer Angehörigen spürbar zu verbessern. Es ist gut, dass bereits mehr als die Hälfte der Maßnahmen des Aktionsplans umgesetzt werden. Dazu gehört auch ein umfassendes Informationsangebot. Und mit besseren Möglichkeiten zum Aufbau von besonderen Versorgungszentren tragen wir dazu bei, dass Patientinnen und Patienten schnell, zielgerichtet und fachkundig die bestmögliche medizinische Betreuung für ihr Krankheitsbild erhalten. Die Zentren leisten einen wichtigen Beitrag zur Forschung an Seltenen Erkrankungen und ermöglichen es, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse schnell den Patienten zugutekommen – passend zum Motto des diesjährigen Tags der Seltenen Erkrankungen ‘Forschen hilft heilen‘.“ Das Bundesministerium für Gesundheit setzt sich mit zahlreichen Maßnahmen für Menschen mit Seltenen Erkrankungen ein. Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurde geregelt, dass auch Patientinnen und Patienten mit Seltenen Erkrankungen in Hochschulambulanzen behandelt werden können. Damit kommen neue Forschungsergebnisse den Betroffenen direkt zugute. Mit Zuschlägen für die Behandlung von Menschen mit Seltenen Erkrankungen wird die Finanzierung von besonderen Versorgungszentren gesichert. Durch das Krankenhausstrukturgesetz können Zuschläge für nicht bereits anderweitig finanzierte besondere Aufgaben vereinbart werden, die sich an den Anforderungen des NAMSE für entsprechende Zentren orientieren müssen. Das Nationale Aktionsbündnis für Menschen mit Seltenen Erkrankungen (NAMSE) hat es sich zur Aufgabe gemacht, die medizinische Versorgung der Betroffenen zu verbessern und die Probleme anzugehen, auf die sie und ihre Familien im Gesundheitswesen stoßen. Im August 2013 hat das NAMSE den Nationalen Aktionsplan mit 52 Maßnahmenvorschlägen vorgelegt, beispielsweise für ein besseres Informationsmanagement, zu möglichen Diagnosewegen und Versorgungsstrukturen. Übergeordnetes Ziel dieses Aktionsplans ist, die gesundheitliche Situation Betroffener in Deutschland zu verbessern. Das Bundesministerium für Gesundheit fördert die Geschäftsstelle des NAMSE bis Juli 2018 mit insgesamt 1,4 Millionen Euro, um die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans weiter zu begleiten. Unter anderem fördert das Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen des Aktionsplans mit über 2 Millionen Euro das Zentrale Informationsportal Seltene Erkrankungen (ZIPSE, www.portal-se.de) und den se-atlas (www.se-atlas.de), eine moderne, interaktive Landkarte, die über die Versorgungsmöglichkeiten für Menschen mit Seltenen Erkrankungen informiert. Anlässlich des Europäischen Tags der Seltenen Erkrankungen veranstaltet das Bundesministerium für Gesundheit am 6. März 2017 in Berlin das Symposium „Nationaler Aktionsplan für Menschen mit Seltenen Erkrankungen“. Im Rahmen der Veranstaltung werden Beiträge u.a. zur besseren Versorgung und Erforschung seltener Erkrankungen sowie zur Patientenbeteiligung vorgestellt und über den aktuellen Umsetzungsstand des Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Seltenen Erkrankungen informiert. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe eröffnet das Symposium mit einem Grußwort. Weitere Informationen finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/Seltene-Erkrankungen/ www.namse.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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