Behinderung & Krankenhaus: Belange der Betroffenen berücksichtigen!

Der deutsche Ethikrat hatte die Woche die vorkommende schlechte Krankenhausversorgung von Behinderten kritisiert. Zurecht und begrüßenswert, denn es ist ein Grund, warum wir und andere mit einem Intensivkind versuchen die Kliniken zu vermeiden: Was durch den Pflegedienst Zuhause geleistet wird, kann in der Klinik durch den Personalschlüssel in vielen Fällen nur unzureichend umgesetzt werden. Dieser Fakt wurde uns in der letzten Krise im Kinderhospiz vor 14 Tagen wieder bewusst.

Die Gründe einer schlechten Versorgung in der Klinik sind bekannt: die schlechte Personalausstattung und das fehlende Wissen über die Pflege von Menschen mit mehrfachen Behinderungen, zum Beispiel in der Kommunikation.

Ein guter Weg des Gesetzgebers wäre gewesen, das alle Menschen mit Behinderung, die über einen Pflegedienst versorgt werden bis zu 24 Stunden täglich, diesen in die Klinik mitnehmen können. Dies darf aber nur die Gruppe der Betroffenen, welche selbst Arbeitgeber sind von ihren Assistenten / Pflegekräften. Wer einen Pflegedienst hat, der als Sachleistung von der Krankenkasse, der Pflegekasse und dem Sozialamt bezahlt wird, muss es selbst finanzieren. Dies ist sicherlich für die meisten Versicherten nicht zu leisten. Initiativen für ein Ja, alle Menschen mit Behinderungen dürfen ihre Pflegenden mit in die Klinik nehmen, sind bisher gescheitert.

Auch wenn es zu einer besseren Personalausstattung in der Klinik käme, sehe ich es weiterhin als nötig, dass Menschen mit Behinderung ihre Pflegefachkräfte mitnehmen können:

  • diese Personalkräfte sind in der komplexen Pflege des Betroffenen eingearbeitet
  • wissen und beherrschen die besondere Kommunikation mit ihren Patienten
  • die spezielle Krankenbeobachtung zur Vermeidung von lebensbedrohlichen Zuständen wird gesichert
  • heimbeatmete Patienten können bei ausreichender Stabilität auf “Normal”-Station ohne eine Gefährdung der Patientensicherheit
  • der Pflegedienst kann sein Personal durchgängig beschäftigen; eventuelle Kündigungen durch einen längeren Wegfall des Arbeitsplatzes beim Patienten werden vermieden. Ein Verlust des Personals kann bedeuten, dass der Patient in der Klinik bleiben muss, bis das häusliche Pflegeteam wieder steht.

Sicherlich steht ihr das Argument der Doppelfinanzierung der Pflege durch die Kostenträger. Dagegen lässt sich halten, dass für diese Patientengruppe eine gesonderte Finanzierung entwickelt werden kann. Hinzu wäre es für die Kliniken entspannend, da sie für diese Patientengruppe kein Personal vorhalten müssten und trotzdem ihr Leistungen anbieten können.

Die Idee des Ethikrates, jedes Krankenhaus sollte einen Behindertenbeauftragten bekommen, klingt nett. Doch wenn dieser nur die Stellung bekommt, sagen zu dürfen, wie etwas sein sollte und nicht mehr bewirken kann, sehe ich als schwierig an. Es muss gesicherte Qualitätsstandards geben, die auch eine sichere und gute Versorgung von Menschen mit mehrfachen Behinderungen gewährleisten. Qualitätsstandards, die eingeklagt werden können. Und die wichtigste Forderung bleibt für alle Patienten: Keine Einsparungen beim Personal, die auf Kosten der Patientensicherheit geht. Dies erzeugt nicht nur eine Unterversorgung von Patienten, sondern treibt auch die Fehlerquote hoch.

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