Gerade der Arztberuf ist mit vielen Traditionen und Statussymbolen verbunden. Dazu gehört mit Sicherheit der weiße Kittel, der nun in modernen Praxen immer weniger zu sehen ist. Doch nicht alle sind mit diesem Wandel einverstanden, auch Patienten haben manchmal Probleme, diesen anzuerkennen.
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Structured Reporting in Radiology
Complexity in imaging diagnostics is increasing. Structured tumor classification, such as Prostate Imaging Reporting and Data System (PI-RADS) or Breast Imaging Reporting and Data System (BI-RADS), are used in daily routine.Therefore structured reports…
Befundungsmonitore – Medizinprodukt oder nicht?
Vermehrt stellen wir eine Verunsicherung bei Anwendern von PACS Software für die Befundung bezüglich der zulässigen Monitore fest. Hier und da werden auch Informationen gestreut, dass ein Monitor nur zur Befundung eingesetzt werden darf, wenn er als Medizinprodukt gelabelt ist.
Monitore, die als Medizinprodukte für die Diagnostik in Verkehr gebracht werden verfügen in der Regel über zusätzliche Eigenschaften, die den höheren Preis rechtfertigen können. Siehe auch den Blogpost von 2009.
Für die Befundung von medizinischen Bildern können in Deutschland und Österreich auch problemlos “Büromonitore” eingesetzt werden, wenn diese den Anforderungen der DIN 6868-57 und der QS-RL genügen. Diese Monitore müssen aber nicht zwingend als Medizinprodukte gelabelt sein.
Der komplette Sachverhalt mit allen einschlägigen Vorschriften ist in dem Whitepaper Befundungsmonitore zusammengefasst.
Weblinks:
Whitepaper Befundungsmonitore
Medizinproduktegesetz
DIN 6868-57
QS-RL
EBM-Reform 2013: Die neuen Ziffern der Versichertenpauschalen 03000/04000
Die im Oktober in Kraft tretende EBM-Reform soll ja grundsätzlich eine Aufwertung der ärztlichen Tätigkeit zur Folge haben. Demgemäß werden die einzelnen Kriterien für Leistungen nicht nur individuell detaillierter definiert, sondern auch durch die Auslagerung bestimmter Behandlungen aus bestehenden Ziffern konkreter verrechnet. Dies betrifft auch die bis dato sehr allgemein gehaltene Versichertenpauschale GOP 03000 bzw. 04000. Diese wird es auch weiterhin geben, doch wurden zwei spezifische Leistungen ausgegliedert und damit sozusagen aufgewertet.