Zwei Primarschülerinnen kommen in die Apotheke und fragen mich: „Können wir hier helfen?“
Ich (total überrascht: die sind nicht älter als 10, Maximum): „Wie helfen?“
„Na, wenn neue Sachen kommen, ins Regal stellen, versorgen und so.“
Ah. Taschengeld aufbessern?
„Ihr meint, ihr wollt hier arbeiten?“
„Ja.“
„Oh, sehr nett von Euch, aber das geht nicht: erstens seid ihr zu jung und dann ist die Drogerie kein geeigneter Ort für Schulkinder: zu viele giftige Sachen und so.“
Aber als sie weg sind, musste ich das nochmals nachschauen. Wie war das noch? Info über Jugendarbeit findet sich hier.
Demnach sind Gefährliche Arbeiten für Jugendliche grundsätzlich verboten.
Und was gilt als gefährlich? Zum Beispiel das Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Chemikalien;
Das ist vielleicht noch diskutabel – immerhin sind unsere Chemikalien doch meist ziemlich gut verpackt … ausser man muss sie abfüllen gehen. Aber dann steht da noch:
Vor dem 15. Geburtstag ist eine Beschäftigung Jugendlicher grundsätzlich verboten.
Hmm … ich dachte aber, ich habe schon vorher … Ah, da steht auch:
Ab 13 Jahren sind leichte Arbeiten erlaubt. Damit sind z.B. kleine Erledigungen, Ferienjobs und Schnupperlehren gemeint. Die leichten Arbeiten dürfen keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit, die Sicherheit und die Entwicklung der Jugendlichen haben
und weder den Schulbesuch noch die Schulleistung beeinträchtigen.
Tja, Pech für die engagierten Schüler – aber Schule geht vor. Und sie sind auch wirklich noch etwas sehr jung gewesen.