Das Kölner Klinik-Unternehmen “Dr. Becker” wird das eHealth-Portal “HausMed” übernehmen. Das Startup aus Berlin ist Anfang des Jahres in die Insolvenz gegangen und hat seit dem nach Investoren bzw. Käufer gesucht, schreibt das Magazin gruenderszene.de. Doch leider wird keiner der … Weiterlesen
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Um dieser Frage nachzugehen, hat die Initiative Präventionspartner in ihrem aktuellen Screening das derzeitige Angebot an kostenlosen, deutschsprachigen Diabetes-Apps geprüft. Untersucht wurden dabei u. a. die Berechtigungen, die Apps von ihren Nutzern vor dem Download einfordern. Werden diese tatsächlich ausschließlich dafür gebraucht, dass die Unterstützungsfunktionen der App technisch funktionieren? Welche lassen sich aus dem Funktionsumfang der App ableiten, welche nicht? Hier die Ergebnisse aus dem Screening Diabetes-Apps 10/2015:
- Die Diabetes-Apps bieten mehrheitlich sehr umfassende Unterstützungsfunktionen: Sie bieten die Möglichkeit, gesundheitsbezogene Daten in Form von Tagbucheinträgen zu dokumentieren (70,8%), diese Einträge auszuwerten (50,0%) oder mit anderen zu teilen (56,6%).
- 80 Prozent (35 von 44) der untersuchten Diabetes-Apps benötigten spezielle Berechtigungen..
- Berechtigungen für die Hard- und Softwaresteuerung des Smartphones (z. B. Zugriff auf Kamera, Mirkophone, Sensoren, Dateien, Speicher etc. ) dominieren (97%).
- Die Hälfte (51%) der eingeforderten Berechtigungen erlaubt den Zugriff auf Nutzer- bzw. Nutzungsdaten (z. B. Identität, Telefonstatus, Kontakte, Meine Apps etc.).
- Jeder dritte Berechtigung (31%) erlaubt den Apps, kostenpflichtige Dienste durchzuführen (z. B. SMS, Anrufe, In-App Käufe).
Berechtigungen, die sich nicht unmittelbar aus dem Funktionsumfang ableiten, holen sich drei von vier (74%, n=26) Diabetes-Apps ein. Insbesondere Berechtigungen für den Zugriff auf Nutzer- und Nutzungsdaten werden von App-Anbietern sehr großzügig eingefordert, und sind ganz überwiegend nicht erforderlich (83,3%), um die vom Nutzer erwarteten Funktionen bereitstellen zu können. Auch für die kostenpflichtigen Dienste ist jede zweite Berechtigung, die eingefodert wird, nicht aus dem primären Funktionsumfang der Apps erklärbar. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass nur jede siebte (untersuchte App eine Datenschutzerklärung bietet (13,6%), liegt der Schluss nahe, dass die Skepsis von Verbraucherschützern nicht unbereichtigt ist und Nutzer- bzw. Nutzungsdaten zweckentfremdet genutzt werden.
Fazit: Diabetes-Apps haben das Potential, Betroffene im Selbstmanagement ihrer Krankheit zu unterstützen. Da Nutzer mit Tagebucheinträgen viele gesundheitsbezogene Daten von sich Preis geben, sollten sie Apps vor ihrer Nutzung sehr genau prüfen. Von einer App ohne Datenschutzerklärung sollten Nutzer besser Abstand halten. Der Hinweis, dass die Daten nur auf dem Smartphone lokal abgespeichert werden, entbindet Anbieter nicht von der Pflicht, über den Schutz dieser Daten aufzuklären: Wie werden sie vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt? Sind sie verschlüsselt abgelegt, werden sie mit einem Passwort geschützt, damit Unbefugte bei Verlust oder Diebstahl des Smartphones nicht darauf zugreifen können? Wie geht der App-Anbieter mit Nutzungs- und Nutzerdaten um, d. h. werden diese möglicherweise zu Marktforschungszwecken genutzt oder gar verkauft etc.?
Die Checkliste Gesundheits-Apps der Initiative Präventionspartner soll Verbrauchern dabei helfen, die Risiken von Gesundheits-Apps besser einschätzen und die Angaben der Hersteller zu Qualtiät und Transparenz überprüfen zu können. Um die Potentiale von Diabetes-Apps individuell für sich nutzbar machen zu können, brauchen Verbraucher zunehmend Medien- und Entscheidungskompetenz. Die Checkliste will die selbstbestimmte, verantwortliche Nutzung von Gesundheits-Apps fördern.