Eingetragene Pflegeperson ist Ehrenamt gleich Doppellast

Sind Sie auch pflegende/r Angehörige/r und bei der Pflegekasse die eingetragene Pflegeperson. Ich bin es und letzte Woche brachte die Post einen Brief von der Pflegekasse. Sie wollten bestätigt bekommen, das ich noch die Pflegeperson für das Intensivkind  bin. Kein Problem und auf dem beigelegten Infoblatt lernte ich: Als Angehöriger in der Pflege führe ich diese Aufgabe im Ehrenamt aus. Aus dieser Perspektive, mit dieser Definition habe ich nie auf meine „Laienpflege“ geschaut.  Das Wort „Ehrenamt“ wertet diese häusliche Arbeit auf und zeigt:

  •  die Pflegezeit beim Intensivkind ist Arbeitszeit
  • es ist eine vollwertige Tätigkeit, die auch ohne Ausbildung ausgeführt werden kann
  • ich habe mich für diese Arbeit, dieses Amt entschieden mit all den Konsequenzen
  • eine direkte Fürsorgepflicht meines „Auftragsgeber“ entfällt; ich muss selbst auf meine Ressourcen achten;
  • das Ehrenamt stellt kein Arbeitsverhältnis dar
  • ich kann jederzeit das Ehrenamt niederlegen
  • es gibt keine Entlohnung meiner Tätigkeit; maximal eine „Aufwandsentschädigung“ durch das Pflegegeld

2014-05-29_puppesonde_1860Besonders deutlich ist mir geworden: Die Pflegezeit ist Arbeitszeit. Also bin ich in zwei „Jobs“ tätig mit all den entsprechenden Belastungen. Damit erhöht sich meine wöchentliche Arbeitszeit. Ich bin dadurch doppelt belastet und muss verstärkt auf meine Ressourcen achten.
Dazu zeigt mir diese Betrachtung „Häusliche Pflege ist ein Ehrenamt“ auch Vorteile:

  • die Betrachtung „Job“ ermöglicht mir, auch eine Distanz zu meiner Arbeit einzunehmen
  • wie bei jeden Job versuche ich das Beste zu geben, was ich in der jeweiligen Situation vermag mit all meinen Ressourcen und Können
  • Ehrenamtszeit als Arbeitszeit räumt meinen Terminplaner auf und schafft Struktur in meinen Alltag: Morgens von 6 bis 7 Uhr bin ich im Ehrenamt
  • es ist klar: Ich stehe mit dem professionellen Pflegenden auf einer Ebene am Pflegebett; jeder erfüllt seinen „Job“, der Professionelle bringt dazu seine „Profession“ ein; er oder sie steigert damit die Pflegequalität, sichert Pflegeprobleme ab und reflektiert sein Handeln mit Effizienz und (Er-)Folgen
  • im Außenbild, wenn ich das Ehrenamt „Pflege“ als alleinigen Job mache, wird klar, ich bin berufstätig und erfülle für die Gesellschaft eine wichtige Aufgabe.

Über den letzten Stichpunkt mag ein jeder mit mir streiten. Wenn meine Pflegetätigkeit so wichtig ist für unsere Gesellschaft, warum wird sie nicht entlohnt? Ich als Pflegeperson habe sogar ein Armutsrisiko. Warum erfährt die „Laienpflege“ nicht mehr Wertschätzung?

2014-06-04_Zimmer01Aus einer verkürzten Sicht liegt es vielleicht an der Nähe zu der unentgeltlichen „Hausarbeit“, aber auch, weil bezahlte Arbeit über den Ehrenamt gesetzt wird. Nicht ohne Grund, denn vom Ehrenamt kann ich mich nicht ernähren oder meine Miete zahlen. Dazu kommt, das Ehrenamt ist auf dem ersten Blick nicht mit einer Profession verbunden. Es ist Laientätigkeit, die in vielen Fällen nur einer Schulung oder Befähigung bedarf (oder auch gar nichts). Ein Befähigungskurs ist keine Ausbildung.

Und ich sehe als wichtig an, wenn wir die häusliche Pflege absichern wollen, dann muss für eine „Aufwandsentschädigung“ der Laienpflegekräfte gesorgt werden, die den Lebensunterhalt sichert. Pflegezeit ist Arbeitszeit. Eine Zeit, in der ich meinem Lohnjob nicht zu Verfügung stehe.

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