09.06 Uhr: Jörg Heynemann vom Medizinrechtsanwälte e.V. begrüßt die Teilnehmer und Referenten zum zweiten Tag des Deutschen Medizinrechtstages.
09.15 Uhr Auf die Minute genau beginnt Rechtsanwalt Dr. Michael Ossege mit seinem Vortrag „Einweisermanagement – Rechtlichen Rahmenbedingungen und erfolgreiche Umsetzung“.
09.27 Uhr: Im Einweisermanagement gilt die Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt: Die Zuweisung von Krankenhäusern an Leistungserbringer anderer Sektoren ist grundsätzlich erlaubt, bis sie im Einzelfall verboten wird. Die Zuweisung gegen Entgelt etwa oder die Erbringung anderer wirtschaftlicher Vorteile ist unzulässig.
09.43 Uhr: “Die Folgen bei einem Verstoß reichen von Geldbußen bis zum Zulassungsentzug der Approbation”, Ossege.
09.46 Uhr: Ein Entwurf zu einer Strafrechtsnorm