Das für geheilt gehaltene Kind erlitt einen Rückfall – welche Auswirkungen wird dies auf die Forschung haben? Auf der 64. Lindauer Nobelpreisträgertagung diesen Sommer, die ganz im Zeichen der medizinischen Forschung stand, konnte Francoise Barré-Sinoussi noch zuversichtlich vom virusfreien ‚Mississippi-Baby’ sprechen, doch schon kurz darauf kam die schmerzliche Nachricht, dass das Virus bei ihm erneut aufgetreten […]
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»Volksverhetzung«: das Verhör
Heute hat der Holocaust Termin bei der Polizei stattgefunden. Insgesamt interessant, wenn auch nicht so spektakulär. Mit ausdrücklicher Genehmigung des Polizisten werde ich nun vom Verhör berichten, so gut mir mein Gedächtnis dies ermöglicht. Es ist also alles sinn-, nicht wortgetreu.
Wahnsinnswoche 2017:36
In dieser Woche 110 Patientenkontakte und 12 Terminausfälle.
Diese Woche war deutlich entspannter als die davor. Langweilig war’s trotzdem nicht.
Termin beim Amtsgericht. Ich sollte mein Gutachten erläutern. Die Grundsatzfrage, ob überhaupt eine psychische Erkrankung vorliegt, hatte ich offenbar zweifelsfrei beantwortet, denn danach wurde gar nicht mehr gefragt.
Wir haben dann eine Stunde über das Leistungsvermögen diskutiert, und ich musste die Abgrenzung zwischen Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit bzw. -minderung nochmal erläutern. Naturgemäß wichen die Einschätzungen der Parteien diametral voneinander ab, und letztlich habe ich mich auf ein – für eine chronische Double-Depression immer noch erstaunliches – Restleistungsvermögen von 38 Wochenstunden festgelegt. Bis dahin lief die Diskussion relativ spannungsfrei, aber als es um die Frage ging, ob man – hypothetisch – durch frühzeitige Behandlung (etwa ab 2000) das heutige Leistungsvermögen hätte günstig beeinflussen können, wurde es etwas hitziger, weil ich nur ebenfalls hypothetisch antworten konnte.
Im Zuge der Diskussion musste ich aber deutlich darauf hinweisen, dass es für ein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse den unterstellten Anspruch auf eine “optimale” Behandlung leider nicht gibt, sondern dass sich die Behandlung im GKV-Bereich nach §12 SGB 5 auf eine wirtschaftliche, ausreichende, notwendige und zweckmäßige Behandlung beschränkt. Und dass seit Jahren unverändert bzw. tendenziell zunehmend erhebliche Wartezeiten bei der Suche nach fachärztlicher (3 Monate) und psychotherapeutischer (6-9 Monate) Behandlung einzukalkulieren sind. Und dass die hausärztliche Behandlung nicht automatisch eine schlechtere Behandlung sein muss.
Antidepressiva (SSRI) wirken tatsächlich! Nicht bei allen Patienten, aber bei vielen.
Hieronymus F et al: Efficacy of selective serotonin reuptake inhibitors in the absence of side effects: a mega-analysis of citalopram and paroxetine in adult depression. Molecular Psychiatry advance online publication 25 July 2017
Die FDA hat Deutetrabenazin zur Behandlung der Spätdyskinesie zugelassen. In Deutschland werden wir darauf noch etwas warten müssen.
plopp
das sei eine klassische anamnese, sagt der hno-arzt, und dafür bin ich ihm wirklich dankbar. also bin ich doch nicht einfach zu blöd oder unhygienisch. die klassische anamnese war das tauchen im hallenbad, das toben mit den kinderdok-kids im wasser – da hat man mal ein paar tage frei … steige ich aus dem becken, […]