In mehreren Gesprächsrunden mit Pharma-Referenten wurden die Zukunftsperspektiven dieser Berufsgruppe detaillierter untersucht. Kein Glaube an Veränderungen der Arbeit
Grundsätzlich herrschte bei den Befragten die Meinung vor, dass sich ihre Arbeit in den nächsten Jahren kaum verändern wird, abgesehen von graduellen Veränderungen, die z. B. durch gesetzliche Regelungen bedingt sein könnten. Diese Perspektive wird aus der […]
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Dramatischer Ärztemangel in den Kliniken Die Email-Angebote der Headhunter nehmen zu, zum Teil schon mehrmals täglich. Während es anfangs noch die unbeliebten Nachtdienste waren, die feilgeboten wurden, reichen die Ärzte in den Krankenhäusern offensichtlich nun schon nicht mehr aus, um die Patienten Deutschlands tagsüber zu versorgen. Hier eine aktuelle Email vom 16.04. im Original: Sehr geehrter Herr […]
Wissenschaftsverlage verlieren vor Bundesgericht gegen ETH-Bibliothek
Die Grossverlage Elsevier, Springer und Georg Thieme haben 2011 gegen die ETH Zürich bzw. die ETH-Bibliothek Klage beim Handelsgericht Zürich eingereicht. Sie wollten den bereits seit vielen Jahren existierenden Dokumentenlieferdienst der ETH gerichtlich verbieten lassen. Sie sahen ihr Urheberrecht verletzt. Die Wissenschaftsverlage verlieren nun in allen Punkten vor Bundesgericht in Lausanne. Der Dokumentenlieferdienst der ETH ist rechtlich zulässig und kann weiterbetrieben werden.
Die Wissenschaftsverlage Elsevier, Springer und Georg Thieme wollten den langjährigen Dokumentenlieferdienst der ETH-Zürich verbieten lassen, damit die Hochschule gezwungen würde die Online-Publikationen bei den Verlagen lizenzieren („kaufen“) zu müssen. Sie wollten mehr Geld aus dem vorhanden Fachzeitschriftenangebot herausholen. Die Forschenden wären eingeschränkt worden. Wohlgemerkt, es geht um Forschungsartikel, die von den Forschern den Verlagen gratis zur Verfügung gestellt und gratis kontrolliert (peer reviewed) wurden.
Erfleulicherweise sah das Bundesgricht keine rechtlichen Probleme beim Dokumentenlieferdienst der ETH. Diese Klage zeigt, dass das Wohl der Wissenschaft bei den Grossverlagen nicht an oberster Stelle steht. Es lässt sich vielmehr eine wissenschaftsbehindernde Haltung erkennen.
Die ETH-Zürich hält fest,
dass im vorliegenden Fall die Interessen von Wissenschaft, Forschung und Lehre gegenüber den kommerziellen Interessen einiger Verlage die Oberhand behalten haben. Die Standhaftigkeit der ETH Zürich hat auf diese Weise einen nicht unbedeutenden Beitrag zur Sicherung des Wissenschaftsstandortes Schweiz beigetragen.
Quellen:
- NZZ, 18.12.2014
- Bundesgerichtsurteil, 28.11.2014
- ETH, 18.12.2014
Bitte recht freundlich: Wie sich potenzielle Patienten Arzt-Präsentationen auf Klinik-Homepages wünschen
Das Internet auf dem Vormarsch
Wenn Patienten online Krankenhäuser vergleichen und auswählen, kommt es ihnen vor allem auch darauf an, die dort arbeitenden Ärzte näher kennenzulernen. Stand bislang bei Informationsrecherchen die persönliche Weiterempfehlung durch niedergelassene Ärzte, Angehörige, Bekannte, Freunde und Arbeitskollegen im Vordergrund, gewinnen inzwischen die Internet-Profile der Kliniker an ergänzender Bedeutung. Untersucht man im […]