Mitte August haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Krankenkassen-Spitzenverband (GKV) in einer gemeinsamen Pressemitteilung erklärt: Ab 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen.
Aus diesem Anlass wurden von den Krankenkassen, der Politik und den Medien erneut Wahrheiten, Halbwahrheiten und Unwahrheiten miteinander verquickt. Das hat – wie bereits im Oktober 2013 und im Januar 2014 – zur Verunsicherung der eGk-kritischen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen geführt.
Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat die entstandene Situation zum Anlass genommen, um in einer Veranstaltung am 22.09.2014 darüber zu informieren, wie sich die Rechtslage rund um die eGk aktuell gestaltet und was GegnerInnen der eGk beachten müssen und tun können, um die Auseinandersetzung mit diesem Mega-Projekt der Datensammlung sowohl individuell als auch in der politischen Auseinandersetzung weiter zu führen.
Zu sechs Themen wurde informiert:
1. Wie ist die aktuelle Situation?
2. Rechtsgrundlagen rund um die eGk
3. Praktische Erfahrungen
4. Was können Betroffene tun, wie können sie sich gegen die eGk zur Wehr setzen?
5. Wo gibt es Bündnispartner, wo gibt es Informationen?
6. Was ist bisher von den Planungen zu einem E-Health-Gesetz bekannt?
Informationen dazu finden Sie unter http://ddrm.de/?p=3030 und unter http://ddrm.de/?p=2986 (pdf)
Mit freundlichen Grüßen
dieDatenschützer Rhein Main