Das philosophische Radio: Peter Sloterdijk. Der berühmte Philosoph spricht über Religion und darüber, dass es sie eigentlich gar nicht gibt.
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KV-SafeNet-Zertifizierung für MicroNova-Lösungen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat die eHealth-Lösungen von MicroNova für den Zugang in das Sichere Netz (SNK) der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) für Ärzte und Psychotherapeuten freigegeben. Damit haben die über 65.000 Mitglieder des SNK die Möglichkeit, über ihre bestehenden Praxisverwaltungssysteme (PVS) und die darauf aufsetzende Vernetzungs-Software ViViAN medizinische Informationen sicher und direkt über KV-SafeNet auszutauschen. Die Zertifizierung ist ab sofort gültig. Nachdem ViViAN im März 2016 bereits das ULD-Datenschutzsiegel erhalten hatte, hat die Vernetzungslösung nun auch grünes Licht für den Zugang zum bundesweiten SNK erhalten. Teilnehmer von KV-SafeNet sind damit in der Lage, direkt und sicher Daten mit anderen KV-SafeNet-Praxen auszutauschen, auch wenn diese auf Praxisverwaltungssysteme unterschiedlicher Hersteller setzen. Die Beschaffung zusätzlicher Hard- oder Software ist dabei nicht erforderlich: Bestehende KV-SafeNet-Infrastruktur sowie vorhandenes PVS und ViViAN genügen für den Transfer der Informationen. Abnahme ohne Änderungen in der Software Für die Zertifizierung waren keine Modifikationen bei der Software nötig: Durch die verwendeten Verschlüsselungs- und Passwortverfahren, den Einschreibungsvorgang für Patienten sowie das Konzept des direkten Datenaustauschs („Peer-to-Peer“) hat sich ViViAN als so sicher erwiesen, dass keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich waren. Auch andere eHealth-Lösungen von MicroNova, die Daten über die Infrastruktur von ViViAN austauschen, erfüllen die hohen Anforderungen und Sicherheitsstandards der KV-SafeNet-Richtlinie – deshalb ist die Zertifizierung auch für den Netzmedikamentenplan sowie die Behandlungspfade gültig. „Die Zertifizierung ist eine gute Nachricht für die Ärzte und deren Patienten, die bereits auf KV-SafeNet setzen – sie können nun auch die Vorteile einer sicheren, direkten und herstellerunabhängigen Vernetzung mit ViViAN nutzen, bis hin zum Medikationsplan als besonders aktuelles Thema“, bilanziert Dietmar Dunkel, Bereichsleiter eHealth bei MicroNova. „Für uns als Anbieter ist die Zertifizierung nicht nur eine Bestätigung unseres Sicherheitskonzepts, sondern auch unserer Offenheit gegenüber anderen Lösungen. Unsere Vernetzungsstrategie ist extrem flexibel konzipiert und damit für einen systemübergreifenden Einsatz geeignet.“ Vernetzung im Detail Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) betreiben das SNK als eine Online-Infrastruktur, in der die Rechenzentren der KVen sowie die einzelnen Arztpraxen, Krankenhäuser und medizinischen Einrichtungen über ein vom Internet getrenntes Netzwerk miteinander verbunden sind. Da Patienten- und Honorardaten übermittelt werden, erfüllt das Netz die erforderlichen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit. Der Zugang erfolgt über ein sogenanntes Virtual Private Network (VPN), die erforderliche Hardware stellen zertifizierte Provider bereit. Die Software ViViAN von MicroNova nutzt eine patentierte Schnittstellentechnologie, die es ermöglicht, Befunde, Diagnosen, Labordaten sowie Informationen zu Rezepten aus dem jeweiligen Praxisverwaltungssystem direkt von einer Arztpraxis an eine andere zu übertragen. Dort können die Informationen dann in das vorhandene PVS übernommen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Praxen das gleiche PVS verwenden oder Systeme unterschiedlicher Hersteller einsetzen. Die Daten werden erst übermittelt, nachdem der Patient seine Ärzte schriftlich dazu autorisiert hat. Derzeit nutzen unter anderem Ärztenetze aus Rosenheim, Leverkusen oder Heilbronn die Lösung. Pressemitteilung der MicroNova AG
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AOK verzerrt Prüfergebnisse
Dass die Pflegetransparenzberichte nicht wirklich transparent sind, ist wohl unumstritten. Das Sozialgericht in Münster sieht darin sogar eine Täuschung der Verbraucher (Urteil vom 20. August 2010). Mit der Umgestaltung des „Pflegeheimnavigators“ legt die AOK, was die inhaltliche Verzerrung der Kommunikation von Prüfergebnissen betrifft, noch einmal kräftig nach. Auf der Seite www.aok-pflegeheimnavigator.de kann man nach stationären […]
Statement von Dr. Hans Unterhuber anlässlich der aktuellen Festlegung der Krankheitsauswahl für das Jahr 2017
Das Bundesversicherungsamt hat festgelegt, welche Krankheitsauswahl 2017 dem Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) zugrunde gelegt wird. Die Frage, welche Krankheiten in den Morbi-RSA einfließen, ist so alt wie der Morbi-RSA selbst. Vor der Einführung 2009 gab es eine politische Entscheidung dafür, die Häufigkeit einer Krankheit im Verhältnis zu den Kosten über die Wurzelfunktion zu gewichten. Auch für das Jahr 2017 legt das Bundesversicherungsamt diese Berechnungsweise nun unverändert zugrunde. Aus Sicht der SBK ist das eine vertane Chance. Nach mehr als sechs Jahren ist es an der Zeit, die Entscheidung von damals auf den Prüfstand zu stellen. Manipulationsanreize im aktuellen System? Eine wissenschaftliche Bewertung der Krankheitsauswahl hat das IGES Institut in einem Gutachten kürzlich vorgelegt. Durch die starke Gewichtung der Prävalenz, also der Häufigkeit, werden sogenannte Volkskrankheiten im Morbi-RSA finanziell bevorzugt, die häufig auftreten, nicht übermäßig kostenintensiv sind und einer Prävention zugänglich wären. Sehr kostspielige Krankheiten, die mehr schicksalhaft sind, bleiben außen vor. Auffällig ist zudem: Seit der Aufnahme dieser Volkskrankheiten in den Morbi-RSA ist die Anzahl der betroffenen Patienten, bei denen entsprechende Diagnosen vorliegen, deutlich gestiegen. Waren 2013 noch 470.000 Patienten an Adipositas erkrankt, sind zwei Jahre später bereits 1,1 Millionen Personen betroffen. Wird diese Zunahme durch den Morbi-RSA forciert? Die Wissenschaftler des IGES Instituts zeigen entsprechende Hinweise, denen dringend nachgegangen werden muss. Unser Ziel muss ein neutrales System sein, das keinerlei Anreize für Einflussnahme bietet. Mehr Verteilungsgerechtigkeit Die IGES-Experten empfehlen eine geringere Berücksichtigung der Prävalenz durch eine Gewichtung nach Logarithmus. Für einen fairen Kassenwettbewerb wäre diese Lösung ein wichtiger Schritt. Denn: Das Verhältnis zwischen Ausgaben und Zuweisungen, die sogenannte Deckungsquote, variiert aktuell deutlich nach Kassenart. Spreizungen von 99 Prozent (IKK) bis 101 Prozent (AOK) klingen zunächst gering. Fakt ist jedoch: Diese Differenz von rund 2 Prozentpunkten in der Deckungsquote entspricht rund 0,3 Beitragssatz-Punkten. Eine veränderte Gewichtung der Prävalenz kann ein Baustein sein, um ungerechtfertigte Über- und Unterdeckungen anzugleichen. Diese Chance müssen wir ergreifen. Denn mehr Verteilungsgerechtigkeit sorgt für einen fairen Kassenwettbewerb. Und davon profitieren am Ende immer unsere Kunden. Fazit Wir fordern, die Diskussion über die Zusammensetzung der Krankheitsliste mit Nachdruck und mit Offenheit zu führen. Ziel muss eine gute Mischung aus seltenen teuren und häufig vorkommenden chronischen Krankheiten sein, die die Manipulationsresistenz des Morbi-RSA stärkt und die vorhandenen Mittel gerechter verteilt. Pressemitteilung der SBK – Siemens Betriebskrankenkasse
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