Das philosophische Radio: Peter Sloterdijk. Der berühmte Philosoph spricht über Religion und darüber, dass es sie eigentlich gar nicht gibt.
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AOK Bayern: Beitragsanpassung finanziert höheres Leistungsniveau
Die Versicherten der AOK Bayern können 2016 von einer ganzen Reihe neuer und erweiterter Leistungen profitieren. Dazu zählen gesetzliche Leistungen ebenso wie hausarztzentrierte Versorgung und Vorsorgeleistungen. „Die zusätzlichen Ausgaben insbesondere für die vom Gesetzgeber bereits beschlossenen Leistungen und für die voraussichtliche Erhöhung der Vergütungen von Krankenhäusern, Ärzten und allen weiteren Vertragspartnern sowie für Arzneimittel werden rund 230 Millionen Euro über den erhöhten Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds liegen“, sagt Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. Die Finanzierung der Deckungslücke muss deshalb über die Anpassung des Zusatzbeitrags zum 1. Januar an den bundesweiten durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent erfolgen. Zu den neuen gesetzlichen Leistungen der größten Krankenkasse im Freistaat zählen unter anderem eine bessere Notfallversorgung und Pflege an Krankenhäusern, der Rechtsanspruch auf ärztliche Zweitmeinung bei bestimmten planbaren Operationen und Erweiterungen der Kinder- und Jugenduntersuchungen bis zum 18. Lebensjahr. Im neuen Hausarztvertrag sind zusätzliche Leistungen vorgesehen, zum Beispiel eine besonders umfassende Arzneimittelberatung. Schließlich hat der Verwaltungsrat in der Satzung zusätzliche Vorsorgeleistungen festgelegt, etwa für professionelle Zahnreinigung, Impfungen und Präparate für Schwangere. „Ortsnähe ist ein Markenzeichen der AOK: Die 4,3 Millionen AOK-Versicherten im Freistaat können weiterhin auf das flächendeckende Geschäftsstellennetz bauen“, so Platzer. Für Versicherte, die ihre Angelegenheiten gerne im Internet erledigen, gibt es ab Januar 2016 eine Online-Geschäftsstelle. Die AOK Bayern versichert rund 4,3 Millionen Menschen. Der Haushaltsplan 2016 sieht Ausgaben von über 14 Milliarden Euro vor. Die größten Ausgabenblöcke sind Krankenhausbehandlung, Ärztliche Behandlung und Arzneimittel. Darauf entfallen rund 70 Prozent der Leistungsausgaben. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung erhöhten sich seit 2010 um mehr als ein Fünftel (22 Prozent), die Ausgaben für Arzneimittel um 18 Prozent. Pressemitteilung der AOK Bayern
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Die Chancen der Digitalen Transformation optimal nutzen: Neues Whitepaper gibt Anleitung zur Umsetzung konkreter Digitalisierungsprojekte
Der IT-Dienstleister adesso AG hat ein kostenloses Whitepaper zur Digitalen Transformation veröffentlicht. Es zeigt auf, wie Unternehmen die eigenen Potenziale zunächst systematisch identifizieren und dann mit Cyber-physischen Systemen zielgerichtet ausschöpfen können – und damit aus der abstrakten Digitalen Transformation konkrete Projekte machen. Das Whitepaper „Digitale Transformation – wir machen das jetzt!“ erläutert mit dem „Interaction Room“ (IR) das ideale Projektinstrument zur Vermessung der Digitalisierung. Mithilfe einfacher Spielregeln und dem Fokus auf der visuellen Darstellung von Sachverhalten ermöglicht es der IR, auch bei einer komplexen Ausgangslage und unklaren Anforderungen tragfähige Themen zu identifizieren. Auf diese Weise können Unternehmen binnen weniger Wochen eine Liste mit ihren Top-Digitalisierungschancen erarbeiten und herausfinden, an welchen Objekten genau sie ansetzen müssen. Bei der Umsetzung dieser Chancen spielen Cyber-physische Systeme (CPS) eine entscheidende Rolle. Sie integrieren physische Gegenstände und Abläufe unmittelbar in digitale Prozesse und haben damit umfassende Auswirkungen auf die Qualität und Aktualität dieser Prozesse. CPS unterscheiden sich erheblich von klassischen IT-Systemen. Das Whitepaper verdeutlicht, wie Unternehmen die nötigen CPS entwickeln und einsetzen müssen, um damit neue Möglichkeiten, neue Prozesse und neue Geschäftsmodelle erfolgreich zu realisieren. Das Whitepaper steht auf einer Microsite von adesso unterwww.WirMachenDasJetzt.de zum Download bereit. Dort finden sich auch weiterführende Fachbeiträge von Experten des IT-Dienstleisters zu speziellen Aspekten der Digitalen Transformation. „Die Digitale Transformation wurde inzwischen von allen Experten ausgiebig betrachtet, analysiert und kommentiert. Nun ist die Zeit reif für die Umsetzung. Die Unternehmen wollen jetzt ihre Kunden mit Services und Produkten überzeugen, die die digitalen Möglichkeiten voll ausschöpfen“, sagt Prof. Dr. Volker Gruhn, Aufsichtsratsvorsitzender bei adesso. „Unser Whitepaper beantwortet ihnen dazu die zentralen Fragen – nämlich was genau sie dafür tun müssen und wie ihre nächsten Schritte konkret aussehen sollten.“ Pressemitteilung der adesso AG
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DKG: Das Geld muss der Leistung folgen
Zur Diskussion über die Reform der Finanzierung der ambulanten Notfall-Leistungen erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), heute in Berlin: „Eine an die Realitäten der ambulanten Notfallversorgung angepasste Neuordnung von Zuständigkeiten und Finanzierungsregelungen ist dringend geboten. Die Einschätzung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Patienten würden aufgrund von Einwerbungen durch die Krankenhäuser die dortigen Notfallambulanzen aufsuchen, ist als polemisch und lebensfremd zurückzuweisen. Die Hauptversorgungslast in der ambulanten Notfallversorgung nachts und an Wochenenden, wenn die niedergelassenen Praxen geschlossen sind, tragen mit 10 Millionen Patienten inzwischen die Krankenhäuser. Dass die überwiegende Zahl der Patienten im Notfall die Krankenhäuser aufsucht, liegt an deren Einschätzung, dass die Krankenhäuser rund um die Uhr kompetente und umfassende Hilfe leisten. Alle Leistungen, die die Krankenhäuser als ambulante Notfall-Leistung erbringen, werden heute aufgrund der Zuordnung der Sicherstellung der ambulanten Notfall-Leistungen zu den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) aus den Mitteln vergütet, die diese von den Krankenkassen erhalten. Die Sicherstellungszuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen ist eine Fiktion, die nicht länger aufrecht haltbar ist. Die Realität ist eine primäre Zuständigkeit der Krankenhausambulanzen. Deshalb ist es folgerichtig, den ambulanten Notfallbereich so zu reformieren, dass die Leistungen, die die Krankenhäuser erbringen, direkt mit den Krankenkassen abgewickelt werden. Dabei ist es selbstverständlich, dass die Mittel, die die KVen heute für die ambulanten Notfall-Leistungen an die Krankenhäuser zahlen, in Zukunft nicht mehr zunächst von den Krankenkassen an die KVen geleitet werden. Damit ist in keinster Weise eine Beschneidung der finanziellen Ressourcen bei den KVen verbunden. Es geht einzig und allein um die Realisierung des Grundsatzes, dass das Geld der Leistung folgen muss. Wenn die KVen die Leistungen nicht sicherstellen und die Krankenhäuser die Leistungen erbringen, gibt es keinen Grund, die Mittel über die KVen an die Krankenhäuser zu leiten. Wie bei allen Krankenhausleistungen ist die Direktvergütung durch die Krankenkassen der einzig logische Weg.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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