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Kein Ausnahmezustand, sondern die Regel?
Kennen Sie schon das Portal http://www.lebensmittelwarnung.de? Schauen Sie dort doch mal rein – hier publizieren die Bundesländer oder/und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit öffentliche Warnungen und Informationen im Sinne des § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Alleine vom 11.01.2012 bis zum 25.02. 2012 stehen hier 10 Datensätze unter der Rubrik “Neueste Warnungen.” Auf dieser […]
Pfizer: Wollen sie nicht oder können sie nicht?
Pfizers Weigerung, dem IQWiG vollständige Studiendaten zum Antidepressivum Reboxetin (Edronax®) zur Verfügung zu stellen, sorgt für einige Aufmerksamkeit in den Medien. Nach Spiegel Online und den anderen großen Nachrichtenportalen berichtete am Donnerstag abend auch das ARD-Magazin Monitor.
Tenor aller bisherigen Berichte (auch bei uns): Pfizer würde die Unterlagen vermutlich deshalb nicht an das IQWiG herausgeben, um durch die selektive Auswahl von Daten ein geschöntes Bild des Nutzen-Risiko-Profils des Medikaments zu vermitteln. Zu dieser Einschätzung beigetragen haben auch die dreisten Statements von Pfizer gegenüber den Medien, z.B. gegenüber Monitor:
Merkwürdig dabei: Warum bloß riskiert Pfizer die auf das Zurückhalten der Unterlagen und solcherlei Äußerungen vorhersehbare negative Publicity? Nur, um ein für Pfizer-Verhältnisse unbedeutendes Nischenprodukt, das längst als Generikum erhältlich ist, in der IQWiG-Bewertung besser dastehen zu lassen, als es ist?
Der Stationären Aufnahme liegen detaillierte Informationen aus gut informierten Kreisen vor, die den Vorgang in einem deutlich anderen Licht erscheinen lassen. Demnach sind die angeforderten Unterlagen bei Pfizer schlicht nicht mehr auffindbar, die interne Fahndung nach den Unterlagen sei bislang erfolglos verlaufen. Nach diesen Informationen spräche einiges dafür, dass Pfizer die Zulassung für Reboxetin eigentlich zurückgeben müsste; auch die Zulassung der Reboxetin-Generika wäre in Frage gestellt.
Hintergrund für die Schwierigkeiten von Pfizer bei der Bereitstellung der Unterlagen wären demnach verschiedene Firmenzusammenschlüsse und zahlreiche Wechsel in den personellen Zuständigkeiten, gepaart mit Schlamperei. Reboxetin wurde ursprünglich von der italienischen Firma Farmitalia entwickelt und patentiert. Von Farmitalia ist das Medikament erst in einer wechselvollen Firmengeschichte von nicht immer reibungslosen Zusammenschlüssen über Pharmacia und später Pharmacia & Upjohn in das Portfolio von Pfizer gelangt.
Dass die europaweite Zulassung des Medikaments dennoch erneuert werden konnte, wirft interessante Fragen auf, die die Unabhängigkeit und Sorgfalt der involvierten Behörden betreffen.
In Kürze mehr bei der Stationären Aufnahme.
Gesundheitsreform bringt Mehrausgaben für Selbstständige…
Mit dem 1.1.2009 wird die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung in vollem Ausmass wirksam. Über den Gesundheitsfonds wurde in den Medien ausreichend diskutiert. Unbeachtet blieb bisher eine für Freiberufler und Selbstständige relevante Änderung.
Diese freiwillig Versicherten werden nicht nur durch den hohen Beitragssatz von wahrscheinlich deutlich über 15% belastet, sondern darüber hinaus muss das Krankengeld nun extra versichert werden. Selbstständige konnten bisher über ihre freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse auch eine Krankengeldversicherung abschliessen, was dem normalen Beitragssatz entsprach. Ab 2009 müssen sie sich nach Alternativen umsehen. Notwendig macht dies die Änderung des Paragrafen 44 SGB V: “Keinen Anspruch auf Krankengeld haben hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige.”
Die Krankenkassen müssen Wahltarife gegen eine Zusatzprämie anbieten. Damit nicht genug, denn der Versicherte muss sich dann 3 Jahre an die Krankenkasse binden. Kündigung und Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse Zusatzbeiträge fordert, sind in dieser Zeit ausgeschlossen. Natürlich auch der Wechsel in eine private Krankenversicherung.
Wenn man davon ausgeht, dass freiwillig Versicherte zur Zeit eher in einer günstigen gesetzlichen Krankenkasse sind, kommen auf die Versicherten, sofern diese selbstständig sind, Mehrausgaben vermutlich von fast 5%-Punkte für die Sozialversicherung zu.
Eine schwere Wahl für Selbstständige und Freiberufler. Private Versicherungsalternativen, ob Vollversicherung oder private Krankengeldversicherung setzen eine Gesundheitsprüfung voraus und die Familie muss extra versichert werden. Am Ende werden sich viele Freiberufler, besonders die ein geringes Einkommen haben, gegen eine Krankengeldversicherung entscheiden. Und damit bei längerer Krankheit in Hartz IV fallen.