Parteien zur "Gesundheitskarte": die CSU

Sehr geehrter Herr M.,

Ihre E-Mails sind bei uns eingegangen. Ich würde Sie bitten sich noch etwas zu gedulden. Sie werden von uns eine Antwort erhalten.

Leider habe ich zur Zeit ausgesprochen viele andere Verpflichtungen, sodass ich erst in der kommenden Woche dazu kommen werde Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen: Ich bitte Sie dies zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Degenhardt
Referat Soziales, Familie
CSU-Landesleitung
Nymphenburger Str. 64
80335 München
Tel.: 089/1243-239
Fax: 089/1243-302

martin.degenhardt@csu-bayern.de

(16.2.2009)

Edit: (11.5.2009)

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20. Januar 2009, in der Sie Ihre Bedenken zur elektronischen Gesundheitskarte äußern. Lassen Sie mich auf einige wesentliche Punkte, die Sie in Ihrem Schreiben erwähnen, eingehen:

Die elektronische Gesundheitskarte verfügt über erhebliche Potenziale zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und Qualität unseres Gesundheitswesens und bietet darüber hinaus beträchtliche Vorteile für den einzelnen Patienten. Zum einen verbindet sich mit der elektronischen Gesundheitskarte eine deutliche Verbesserung des Informationsflusses zwischen Patienten, Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken und Krankenkassen. Bereits der erste Schritt, die Einführung des elektronischen Rezepts, bringt vor allem für die Patienten wichtige Verbesserungen. Noch immer sterben jedes Jahr mehr Menschen an den Folgen unerwünschter Arzneimittelwirkungen als im Straßenverkehr, weil die eingenommenen Arzneimittel unverträgliche und teils gar tödliche Wechselwirkungen hervorrufen. Mit der Dokumentation der entsprechenden Verordnungsdaten auf der Gesundheitskarte erhalten künftig die bisher überwiegend unabhängig voneinander agierenden Behandlungseinheiten, also Haus- und Fachärzte, Krankenhäuser und die übrigen Heilberufe die erforderliche Übersicht über bereits eingeleitete Behandlungsschritte. Vor allem die Patienten selbst werden einen deutlich verbesserten Überblick über die ihnen verordneten Medikamente haben, weil sie die gespeicherten Daten jederzeit einsehen können. Einmal aufgetretene Unverträglichkeiten zum Beispiel bei der Einnahme von Antibiotika lassen sich somit künftig vermeiden. Ziel soll sein, sicherzustellen, dass Informationen für die Behandler zu dem Zeitpunkt und an dem Ort verfügbar sind, wo sie benötigt werden. Auch belastende und überdies teure Mehrfachuntersuchungen wie doppeltes Röntgen können durch die eCard vermieden werden. Die Behandlungsqualität kann verbessert werden, denn die ärztlichen Behandlungen können stärker aufeinander abgestimmt werden und sich sinnvoll ergänzen. Zudem schließt die elektronische Arzneimittel-Dokumentation mögliche Fehlerquellen bei der Datenübermittlung zwischen den einzelnen Versorgungsstufen bis hin zur Abrechnungsstelle bei den Krankenkassen aus.

Sie sprechen in Ihrer E-Mail auch die Finanzierung der elektronischen Gesundheitskarte an. Entwicklung und Einführung der eCard erfordern zweifelsohne erhebliche Investitionen. Mit Blick auf die geschilderten Vorteile dieser Innovation für Millionen Patientinnen und Patienten erscheinen diese Investitionen aber durchaus gerechtfertigt. Der Frage, wie die bisher aufgelaufenen und die zukünftigen Kosten möglichst gerecht aufgeteilt werden können, wird sicher noch einmal Aufmerksamkeit geschenkt werden müssen.

Ein besonders wichtiger Aspekt ist der Schutz der technischen Speicherung von Daten. Gesundheitsdaten im persönlichen Bereich gehören sicherlich zu den denkbar sensibelsten Informationen. Die eCard wurde daher in enger Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit entwickelt. Die technische Entwicklung wird von anerkannten Software- und Datensicherheitsexperten geleistet. Gerade im sensiblen Bereich der dauerhaften Datensicherung auf Netzwerkservern gelten die nach aktuellem Stand denkbar höchsten Sicherheitsvorgaben. Bei allen Anwendungen wie der Speicherung von Diagnose- und Notfalldaten, der Medikationshistorie, der Patientenquittung, der Arztbriefe sowie der für die Zukunft anvisierten umfassenden Patientenakte bleibt der Versicherte Herr des Verfahrens. All diese Angaben bedürfen der ausdrücklichen Einwilligung des einzelnen Patienten. Die entsprechenden Daten werden verschlüsselt und anonymisiert gespeichert und können nur vom Patienten selbst für den behandelnden Arzt freigeschaltet werden. Die Patienten selbst entscheiden also, in welchem Umfang Daten gespeichert oder gelöscht werden sollen und wem Sie diese Daten zugänglich machen wollen. Generell muss niemand, etwa bei Bedenken in Sachen Datensicherheit in eine Speicherung einwilligen. Die Patientinnen und Patienten entscheiden eigenverantwortlich darüber, wer wann welche Daten einsehen darf. Der Umfang der verpflichtend auf der eCard zu hinterlegenden Daten deckt sich zudem ganz wesentlich mit den Informationen, die auf der bisherigen Krankenversichertenkarte gespeichert sind. Das sind vor allem administrative Daten zur Person und Angaben zur Krankenversicherung. Die eCard-Rückseite wird die Berechtigung zur Behandlung im europäischen Ausland sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz enthalten. Die eCard wird zudem für die papierlose Übertragung eines Rezepts (elektronisches Rezept) vorgerüstet sein.

Letztlich muss jeder Versicherte für sich die Entscheidung treffen, ob er die unbestreitbaren Chancen der eCard sehen und ergreifen möchte, den getroffenen Sicherheitsvorkehrungen vertraut oder ob er die Risiken als zu hoch und die Vorteile als zu gering einschätzt. Mit Blick auf die Freiwilligkeit der Datenhinterlegung bleibt dies seine Letztentscheidung.

Sehr geehrter Herr M., bei der Abwägung zwischen positiven Perspektiven und Risiken der eCard stehen die die Vorteile und Potenziale dieser Innovation für die Weiterentwicklung unseres gesundheitlichen Versorgungssystems bei weitem im Vordergrund. Allerdings muss bei der Weiterentwicklung des Systems Sicherheitsaspekten auch in Zukunft höchste Priorität zukommen. Denn für den Schutz und die technische Sicherung dieser Daten müssen höchste Anforderungen gelten.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Degenhardt
CSU-Landesleitung
Referat für Sozialpolitik
Franz-Joseph Strauß Haus
Nymphenburger Straße 64
80335 München
089 / 1243 239

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