Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre E-Mail, die uns am 21.01.2009 erreicht hat.
Die Entscheidung für eine elektronische Gesundheitskarte ist das Ergebnis aus unterschiedlichen Diskussionen. Sie ist nicht überraschend und die Ausgestaltung hat sich durch den offenen und diskursiven Prozess wohl an mehreren Wünschen und Forderungen orientiert.
Die elektronische Gesundheitskarte wird die bisherige Krankenversichertenkarte ersetzen. Mit dieser e-Card können Sie zukünftig Ihre Gesundheitsdaten selbst in die Hand nehmen. Auf dieser werden, wie auch bisher schon, die administrativen Versichertenangaben wie Name, Alter, Geschlecht, Wohnort und Versichertenstatus enthalten sein und dazu als Neuheit alle Daten, die zur Ausgabe eines elektronischen Rezepts erforderlich sind. Zudem bringt Ihnen die e-Card den weiteren Vorteil einer bürokratisch unkomplizierten Behandlung auch im europäischen Ausland.
Zusätzlich, auf freiwilliger Basis, enthält der Chip auf der Karte einen medizinischen Teil mit Gesundheitsdaten. So kann jeder, der dies möchte, die Daten erfassen lassen, die für die eigene Gesundheit wichtig sind: von der Dokumentation verordneter Arzneimittel bis zu Notfallinformationen wie Allergien oder chronische Erkrankungen. Dadurch können belastende Doppeluntersuchungen reduziert und unerwünschte Arzneimittelwirkungen vermieden werden. Wichtig ist hier: Der Versicherte ist und bleibt der alleinige Herr über seine eigenen Daten. Die Sicherheitsanforderungen an die elektronische Gesundheitskarte gewährleisten einen umfassenden datenrechtlichen Schutz. Sie entscheiden selbst, ob überhaupt, und in welchem Umfang medizinische Daten gespeichert, oder gelöscht werden. Wer darüber hinaus Zugriff auf die Daten haben soll, entscheiden auch stets Sie allein. Die Einsichtnahme durch weitere Personen ist grundsätzlich nur mit Ihrer Autorisierung, zusammen mit dem so genannten elektronischen Heilberufsausweis möglich. Nur dann, wenn Ihre e-Card im Kartenlesegerät steckt und Ihr Arzt seinen Heilberufsausweis ebenfalls in das Kartenlesegerät eingibt, können Sie dem Arzt durch Eingabe Ihrer Persönlichen Identifikationsnummer Einsicht in die medizinischen Daten ermöglichen. Gegebenenfalls sensible Daten, vorausgesetzt Sie haben solche gespeichert, werden damit nur mit Ihrem Einverständnis sichtbar. Zudem werden alle, zumindest aber die letzten 50 Zugriffe, protokolliert. Um vor Missbrauch durch andere Personen zu schützen, muss die Karte für alle Versicherten, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, zur Identifikation mit einem Foto ausgestattet sein. Zusätzlich wird der Schutz vor Missbrauch der Gesundheitsdaten durch spezielle Strafvorschriften gestärkt.
Im Vergleich zu der bisher gängigen Speicherung dieser sensiblen Daten auf Papier wird die Datensicherheit um ein Vielfaches erhöht.
Auch das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient bleibt mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte erhalten. Bei Nutzung von öffentlichen Netzen zum Datentransfer kommen verschlüsselte Kanäle zum Einsatz. Weder Dritte, noch Ihre Krankenkasse können unbefugt die verschlüsselten Daten einsehen. Ihre e-Card darf auch nicht beschlagnahmt werden, sondern Sie entscheiden, wem Sie die Karte aushändigen.
Seien Sie versichert, dass auch in Zukunft der Schutz Ihrer Daten gesichert ist und die ärztliche Schweigepflicht durch die Gesundheitskarte nicht gefährdet wird.
Freundliche Grüße
Kathrin Veh
SPD Parteivorstand
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