(HANNOVER) Dass sich die Kirchen streiten, ist nichts neues und währt schon, seit weiland die Byzantiner von den Seldschucken auf die Mütze bekamen. Und die Reformation hat ja nun auch nicht gerade zur Befriedung des Klerus beigetragen. Dass der Streit aber innerhalb einer Kirche und dann so kontrovers ausgetragen wird, das nehmen wir zunächst mal angemessen erstaunt zur Kenntnis. Eigentlich sollten wir uns da auch gar nicht einmischen, und wenn es sich bei der Auseinandersetzung um eine Familienangelegenheit handelte, würden wir das auch nicht. Ist aber keine Familienangelegenheit, es geht um die Arbeitsplätze von mehreren hundert Pflegekräften in Hannover und die Entlohnung für ihre Arbeit. Und da haben wir mal eine Frage, Herr Bischof Dr. Huber: Wenn Sie sagen, Sie hielten es für unangemessen, dass tarifpolitische Fragen auf Kosten der Mitarbeitenden ausgetragen würden, auf wessen Kosten werden Ihrer Meinung nach denn dann üblicherweise tarifpolitische Fragen ausgetragen? Und geht es bei tarifpolitischen Fragen arbeitgeberseitig nicht immer um Kosten, vor allem der durch die Mitarbeitenden verursachten? Wollten wir mal wissen, in aller Demut natürlich. (Zi)
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Bayerns Kliniken können für 2017 planen
Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) und die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) einigten sich über die Vergütung der Krankenhausbehandlungen im Jahr 2017. Danach steigt der landesweite Basisfallwert, die zentrale Orientierungsgröße für die Vergütung der stationären Krankenhausleistungen, von bislang 3.312 Euro auf 3.350,50 Euro. Dieser Wert ist den Abrechnungen für das einzelne Krankenhaus zugrunde zu legen. Nach dem Basisfallwert rechnen in Bayern rd. 330 Kliniken ab. Für die Behandlung von rd. drei Mio. Patienten in den Kliniken Bayerns stehen in 2017 knapp elf Mrd. Euro zur Verfügung. Die Kliniken müssen nun vor Ort mit den Krankenkassen vereinbaren, welche und wie viele stationäre Behandlungen sie in 2017 erbringen und mit dem landesweiten Basisfallwert abrechnen werden. Am Ende einer sehr schwierigen Verhandlungsrunde, die nach Aussage beider Seiten unter komplizierten gesetzlichen Rahmenbedingungen in einem sehr „professionellen und sachlichen Klima“ ablief, gelang kurz vor den Weihnachtsfeiertagen der Durchbruch. Inzwischen stimmten auch die Gremien beider Parteien dem Ergebnis zu. BKG und Krankenkassen bezeichnen das Ergebnis als „problematisch, aber noch vertretbar“. Sie sehen in der Einigung auch einen Beleg für die funktionierende Selbstverwaltung in Bayern. Die Kliniken hätten nunmehr Planungssicherheit für das Jahr 2017. Zentrales Thema der Verhandlungen war ein deutlicher Anstieg der stationären Krankenhausleistungen in 2016 im Vergleich zum Vorjahr. Die Krankenkassen und nahezu alle Kliniken in Bayern vereinbarten im Laufe des Jahres 2016 eine Zunahme an Behandlungsfällen. Nach den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben musste diese Steigerung bei der Vereinbarung des Basisfallwertes 2017 absenkend berücksichtigt werden. Der landesweite Basisfallwert ist die entscheidende Stellschraube für den größten Ausgabeposten der Krankenkassen. Für die Kliniken bestimmt er den weitaus größten Teil ihrer Erlöse. Im DRG-Vergütungssystem gibt er den Preis für eine Krankenhausbehandlung mit durchschnittlichem Aufwand an. Je nach Schwierigkeitsgrad der Behandlung wird der Wert mit einem Faktor multipliziert, der dann den Rechnungsbetrag ergibt. So beträgt z. B. der Faktor für die komplikationslose Entbindung rund 0,5. Für einen schwerstverletzten Patienten mit wochenlanger Intensivbehandlung und Beatmung kann dieser Wert bis zum 60-fachen betragen. Gemeinsame Pressemitteilung der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG), Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE), Verband der privaten Krankenversicherung e.V.
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Innovationsfonds: AOK Bayern begleitet 17 Projekte
Bayern ist in der Gesundheitsversorgung innovativ: Allein die AOK Bayern begleitet 17 Projekte unterschiedlicher Partner, die jetzt beim neuen Innovationsfonds eingereicht wurden. Das Antragsvolumen beträgt rund 75 Millionen Euro. Den Innovationsfonds hat die Bundesregierung 2015 mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz eingeführt. Ziel ist es, neue Versorgungsformen sowie die Versorgungsforschung gezielt zu fördern. Dazu stehen bis 2019 insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung. Bei den von der AOK Bayern unterstützten Projekten geht es unter anderen um die Vermeidung von Antibiotikaresistenzen, Schmerztherapie, ländliche und geriatrische Versorgung sowie Telemedizin. So setzt sich das Projekt TOSCA für telemedizinisch unterstützte Hausbesuche bei chronisch Kranken durch eine medizinische Assistentin ein. Mit dem Projekt TRANSLATE-NAMSE soll die Diagnosestellung bei seltenen Erkrankungen beschleunigt und die Versorgungsqualität sektorenübergreifend verbessert werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird bis Ende des Jahres entscheiden, welche Projekte aus dem Innovationsfonds gefördert werden. Pressemitteilung der AOK Bayern
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BARMER-Pflegereport 2017: Zu wenige Betreuungsplätze für junge Pflegebedürftige
In Deutschland fehlen bundesweit tausende Betreuungsplätze für junge Pflegebedürftige. Das geht aus dem Pflegereport der BARMER hervor, der heute in Berlin vorgestellt wurde. Demnach gibt es laut einer repräsentativen BARMER-Umfrage bei Pflegebedürftigen unter 60 Jahren, beginnend mit dem frühen Kindesalter, etwa 4.000 teilstationäre und rund 3.400 Kurzzeitpflegeplätze zu wenig. Zudem können junge Pflegebedürftige häufig nicht so wohnen, wie sie es bevorzugen, weil die entsprechenden Angebote fehlen. „Für junge Pflegebedürftige geht das Angebot an geeigneten Pflegeplätzen an deren Bedürfnissen vorbei, Wunsch und Wirklichkeit klaffen häufig auseinander. Die Situation der jungen Pflegebedürften muss dringend verbessert werden, und zwar kurzfristig. Hier sind Politik, Pflegekassen und Leistungserbringer gleichermaßen gefragt“, forderte Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER. Junge Pflegebedürftige haben andere Wünsche als ältere Laut dem BARMER-Pflegereport gab es im Jahr 2015 insgesamt 386.000 Pflegebedürftige unter 60 Jahren. Das entspricht 13,5 Prozent der 2,86 Millionen Pflegebedürftigen mit den Pflegestufen I bis III.Sie unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht von älteren Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind. Während der weitaus größere Teil aller Pflegebedürftigen weiblich ist, verhält es sich bei den jüngeren genau entgegengesetzt. So gab es unter ihnen im Jahr 2015 „nur“ 175.000 weibliche, aber 211.000 männliche Pflegebedürftige. Insgesamt haben die jüngeren Betroffenen andere Krankheitsbilder und leiden eher selten an Demenz oder den Folgen von Schlaganfällen. Nach der Analyse des Reports haben 35 Prozent Lähmungen, 32 Prozent Intelligenzminderungen, 24 Prozent eine Epilepsie und zehn Prozent das Down-Syndrom. „Junge Pflegebedürftige haben ganz andere Bedarfe als ältere. Dem müssen Pflegeeinrichtungen künftig verstärkt Rechnung tragen“, sagte der Autor des BARMER-Pflegereports, Prof. Dr. Heinz Rothgang von der Universität Bremen. Zu wenig geeignete Plätze für pflegebedürftige Kinder und Jugendliche Gerade für pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene bleibt der Wunsch nach einem selbstbestimmten Wohnen häufig unerfüllt. Wie die eigens durchgeführte Umfrage von mehr als 1.700 Versicherten ergeben hat, würden gerne 35 Prozent der Zehn- bis 29-Jährigen in eine Wohngruppe ziehen. Jedoch hat etwa jeder zweite Pflegebedürftige in dieser Altersklasse angegeben, dass sich sein Wechsel in eine Wohngruppe, aber auch in ein Pflege- oder Behindertenheim, deswegen zerschlagen hat, weil kein Platz in der Einrichtung vorhanden war. „Die unerfüllten Wünsche nach einem selbstbestimmten Wohnen vieler junger Pflegebedürftiger müssen für Politik, Bauwirtschaft und Interessensverbände ein Ansporn sein, gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Erforderlich sind mehr ihrem Alter angepasste Wohnplätze für Kinder, Jugendliche und sehr junge Erwachsene“, sagte Straub. Wunsch nach Kurzzeitpflege gut doppelt so hoch wie derzeit machbar Vor allem bei der Kurzzeitpflege gibt es massive Versorgungslücken. So nutzen derzeit neun Prozent der jungen Pflegebedürftigen mindestens einmal im Jahr die Kurzzeitpflege. Tatsächlich aber würden gerne 19 Prozent auf dieses Angebot zugreifen. Damit ist der Wunsch nach Kurzzeitpflege um mehr als 100 Prozent höher, als er tatsächlich realisierbar ist. Defizite gibt es auch bei der Tagespflege, die lediglich 13 Prozent in Anspruch nehmen, wobei 20 Prozent den Wunsch danach hegen. Als wesentlichen Grund, warum die teilstationäre Pflege und die Kurzzeitpflege nicht wie gewünscht genutzt werden, gaben 43 beziehungsweise 40 Prozent der Betroffenen den Mangel an entsprechenden Angeboten für die jeweilige Altersgruppe an. Für 31 beziehungsweise 27 Prozent der betroffenen Befragten waren keine Angebote für die eigene Erkrankung vorhanden. „Die ergänzenden Pflegeleistungen, die die häusliche Pflege stärken sollen, würden insgesamt mehr genutzt werden, wenn die alters- und erkrankungsspezifischen Angebote gegeben wären“, sagte Rothgang. Aus dem BARMER-Pflegereport 2017 Eigenanteile: Der Gesamteigenanteil für Heimbewohner liegt im Durchschnitt bei monatlich 1.691 Euro. Dabei ist die Streuung beachtlich. Für ein Viertel der Einrichtungen liegt der Gesamteigenanteil unter 1.286 Euro, bei einem weiteren Viertel dagegen bei über 2.053 Euro und für ein Prozent der Einrichtungen sogar bei über 3.000 Euro. Auch auf Länderebene gibt es massive Unterschiede. So reicht der Gesamteigenanteil von 1.107 Euro in Sachsen-Anhalt bis hin zu 2.252 Euro in Nordrhein-Westfalen (Report Seite 30f.). Pflegebedürftige: Die Zahl der Pflegebedürftigen ist von insgesamt 2,02 Millionen im Jahr 1999 um 51 Prozent auf 3,04 Millionen im Jahr 2015 angestiegen. Hier sind alle Personen mit den Pflegestufen null bis drei beinhaltet. Davon waren 1,93 Millionen weiblich und 1,11 Millionen männlich. Zuletzt waren 79,5 Prozent der männlichen Pflegebedürftigen 60 Jahre und älter, während 90,5 Prozent der weiblichen Pflegebedürftigen zu dieser Gruppe gehören. 41,2 beziehungsweise 64,1 Prozent waren 80 Jahre und älter (Seite 65). Stellen in der Pflege: In der ambulanten Pflege hat sich die Zahl der Vollzeitstellen, wenn man Teil- und Vollzeitstellen zusammenrechnet, zwischen den Jahren 1999 und 2015 um 84 Prozent erhöht, von 125.400 auf 238.800 Personen. Im selben Zeitraum ist die Anzahl der Pflegebedürftigen, die sie versorgen, um 67 Prozent gestiegen, und zwar von 415.300 auf 692.300 Personen (Seite 131 f.). Heimplätze: Im Jahr 2015 gab es 13.600 Pflegeheime in Deutschland mit insgesamt 928.900 Heimplätzen. Davon entfielen 877.100 Plätze auf die vollstationäre Pflege, 51.400 auf die Tagespflege und 400 Plätze auf die Nachtpflege (Seite 136 f.). Pressemitteilung der BARMER
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