(BAD SEGEBERG) Das Pflegeombudsteam des Vereins Patientenombudsmann/ -frau Schleswig-Holstein e. V. spricht sich im Jahresbericht 2008 dafür aus, dass nur erfahrene Pflegefachkräfte als Gutachter für MDK-Pflegegutachten eingesetzt werden sollten. Im Zusammenhang mit Hausbesuchen des MDK zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit weisen Dagmar Danke-Bayer und Katharina Prinz darauf hin, dass der Ton der Gutachter häufig als ruppig, überheblich oder gar rücksichtslos gegenüber dem Pflegebedürftigen empfunden werde. Des weiteren sei zu bemängeln, dass die Betroffenen weder durch die Pflegekasse noch durch den MDK über die Bemessungskriterien und –zeiten aufgeklärt würden. Dies führe dazu, dass viele für die Begutachtung relevante Informationen unerwähnt blieben, weil die Betroffenen die Bedeutung nicht erkannten. Schwerer wiegt noch die Tatsache, dass die Gutachter oftmals nicht berücksichtigen würden, dass die Pflegetätigkeiten nicht durch routiniertes Fachpersonal erbracht werden, sondern durch fachfremde Angehörige, die selbst teilweise unter erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden. Dies könne vom MDK natürlich nicht immer so berücksichtigt werden, wie es notwendig sei, räumt der Bericht ein, aber eine individuelle Beurteilung des Einzelfalls sehe das Gesetz sehr wohl vor, „was bei manchen Gutachtern und Pflegekassen aber immer wieder „vergessen“ zu werden scheint“.
Die Ombudsfrauen kommen zu dem Schluss, dass medizinische Fachkenntnisse und theoretische Pflegekenntnisse keinen Ersatz für die Kompetenzen einer Pflegefachkraft bilden, welche in der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit unbedingt erforderlich seien. (Al)
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Vertreterversammlung der KV Nordrhein beschließt Änderungen an der Notdienstordnung
Auf dem Weg zu einer Neustrukturierung des ambulanten Notdienstes in Nordrhein hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein weitere wichtige Weichen gestellt: Die Delegierten stimmten heute, 26. September, einstimmig einem Antrag des Notdienstausschusses der Vertreterversammlung zu, der Änderungen an der gemeinsamen Notfalldienstordnung von KV und Ärztekammer Nordrhein vorsieht. Über die Änderungen hat im November auch noch die Kammerversammlung zu entscheiden. Eine wesentliche Änderung betrifft die Ergänzung der Präambel, in der es jetzt analog zu den im Juni getroffenen Beschlüssen der Vertreterversammlung heißt, dass der ärztliche Notdienst „zur Verbesserung der Versorgung auch durch Kooperation und eine organisatorische Verknüpfung mit Ärzten und zugelassenen Krankenhäusern sichergestellt werden kann“. Die von der Vertreterversammlung Ende Juni gefassten Beschlüsse sehen vor, dass im allgemeinen ärztlichen Sitzdienst für Erwachsene eine Kooperation mit Krankenhäusern möglich wird, bei der die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ihren Notdienst in Klinikräumen leisten. An einem entsprechenden Rahmenvertrag mit der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) wird derzeit gearbeitet; im Frühjahr nächsten Jahres soll in der Region Bonn/Rhein-Sieg/Euskirchen im Süden Nordrheins ein Pilotprojekt starten, welches über mehrere Quartale getestet wird. Möglichst gleichmäßige Dienstbelastung Eine weitere wichtige Modifikation der Notdienstordnung besteht in der durch die Beschlüsse zur Neustrukturierung notwendig gewordenen Ergänzung, dass die Größe der Notdienstbezirke so gewählt werden soll, „dass eine möglichst gleichmäßige Belastung der zum Dienst Verpflichteten erreicht wird.“ Dabei wird unterschieden zwischen dem „Sitzdienst im allgemeinen ärztlichen Notdienst, dem fachärztlichen Notdienst für Kinderärzte und dem Augen- und HNO-Notdienst sowie dem Fahrdienst.“ Weiteres Thema der Sitzung war die Versorgung der Flüchtlinge in Nordrhein. In seinem Bericht ging Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nordrhein, auf einen neuen Vertrag ein, den die KVen in Nordrhein und Westfalen-Lippe mit dem Land Nordrhein-Westfalen abschließen werden. „Letzte Details werden derzeit auf Arbeitsebene geklärt, die Vereinbarung soll ab dem 1. Oktober gelten“, sagte Potthoff. Die Vereinbarung regelt die Bedingungen, unter denen Flüchtlinge und Asylbewerber in den zentralen Einrichtungen des Landes von Ärztinnen und Ärzten behandelt werden können. Der neue Vertrag regelt unter anderem die Abrechnung und Vergütung von ärztlichen Leistungen sowie die kurative Behandlung der Flüchtlinge. Abrechnung über die KV Nordrhein Am Vertrag können niedergelassene Ärzte, aber auch Ärzte teilnehmen, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung beteiligt sind – also beispielsweise auch Ärzte, die bereits im Ruhestand sind. Statt der Abrechnung über die Bezirksregierung Arnsberg ist es durch den Vertrag möglich, dass die Abrechnungen über die KV Nordrhein erfolgen. Ein Antrag des Hausärzteverbandes, die Honorierung der Erstuntersuchungen über eine Pauschale analog zum mittleren GOÄ-Satz zu verhandeln und die Behandlung der Flüchtlinge grundsätzlich von der GKV-Versorgung zu trennen, wurde mehrheitlich angenommen. Dr. med. Frank Bergmann, Vorsitzender der Vertreterversammlung der KV Nordrhein, appellierte an die Delegierten, die enorme Hilfsbereitschaft vieler Mediziner nicht durch berechtigte Fragen zu den Bedingungen der ärztlichen Versorgung der Menschen in den Hintergrund geraten zu lassen. Potthoff nahm auch Stellung zum Regierungsentwurf des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes. „Hier fehlt uns eine Beteiligung der KVen. Zudem haben Ärzte wie bei der geplanten Gesundheitskarte für Flüchtlinge das Problem, beim Einsatz der Karte in der Praxis nicht erkennen zu können, ob ein eingeschränkter Leistungsanspruch besteht. Insofern können wir nur alle Patienten, Flüchtlinge und GKV-Versicherte mit der Gesundheitskarte, gleich behandeln. Hier muss für die Ärzteschaft Rechtssicherheit geschaffen und mögliche Regressansprüche ausgeschlossen werden.“ Die Behandlung erkrankter Asylbewerber, die bereits auf die Kommunen und Städte des Landes NRW verteilt sind, erfolgt weiterhin auf der Basis einer Rahmenvereinbarung, welche die KVen vor Jahren bereits mit dem Städte- und Gemeindebund NRW abgeschlossen haben. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
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Eltern im Osten nehmen häufiger Kinderpflegekrankengeld in Anspruch
Immer mehr berufstätige Eltern nutzen die Möglichkeit, während der Pflege ihres kranken Kindes finanzielle Unterstützung von ihrer Krankenkasse zu erhalten. Der Anteil der AOK-Mitglieder mit Kinderpflegekrankengeld ist in den letzten fünf Jahren um 47 Prozent gestiegen. Besonders oft wird Kinderpflegekrankengeld im Osten Deutschlands beansprucht. Während in Dresden 10,2 Prozent aller Mitglieder diese Leistung wahrgenommen haben, waren es in Gelsenkirchen gerade einmal ein Prozent. „Mütter in den neuen Bundesländern kehren nach der Geburt ihrer Kinder früher in den Beruf zurück als in den alten Bundesländern und sind insgesamt häufiger Vollzeit erwerbstätig“, so Helmut Schröder, Stellvertretender Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Während im Jahr 2012 nur 1,9 Prozent aller AOK-Mitglieder das Kinderpflegekrankengeld nutzten, waren es 2016 bereits 2,8 Prozent. Somit haben von den 12,5 Millionen erwerbstätigen AOK-Mitgliedern mehr als 340.000 mindestens einmal Kinderpflegekrankengeld in Anspruch genommen. Nach wie vor sind es zwar vor allem die Mütter, die ihr krankes Kind pflegen. Jedoch steigt der Anteil der Männer, die Kinderpflegekrankengeld beanspruchen, seit 2012 kontinuierlich an: Von 25 auf fast 29 Prozent im Jahr 2016. Regional gibt es große Unterschiede bei der Inanspruchnahme von Kinderpflegekrankengeld. Besonders in den großen Städten im Osten Deutschlands liegt der Anteil deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt. In den acht größten Städten Ostdeutschlands nahmen im Schnitt 6,9 Prozent aller Beschäftigten mindestens einmal im Jahr Kinderpflegekrankengeld in Anspruch, in den westlichen großen Städten waren es hingegen im Durchschnitt nur 1,6 Prozent der Beschäftigten. An der Spitze lag Dresden mit 10,2 Prozent der AOK-Mitglieder, Schlusslichter waren Duisburg und Gelsenkirchen (1,1 und 1 Prozent aller Mitglieder). „Für dieses Phänomen dürfte die jahrzehntelange Tradition der Müttererwerbstätigkeit in Ostdeutschland eine wichtige Rolle spielen“, erläutert Helmut Schröder. „In den neuen Bundesländern ist die Erwerbstätigenquote der Mütter in allen Familienphasen höher als in Westdeutschland. Damit steigt auch die Wahrscheinlichkeit, Kinderpflegekrankengeld in Anspruch nehmen zu müssen.“ Kurze betriebliche Ausfallzeiten durch kranke Kinder Kinderkrankengeldfälle zeichnen sich durch kurze Fehlzeiten im Beruf aus. Eltern, die wegen eines kranken Kindes fehlen, sind durchschnittlich 2,3 Tage je Krankheitsfall abwesend: Bei knapp 82 Prozent dieser Fehlzeiten werden drei Tage nicht überschritten. Im Vergleich dazu dauert die krankheitsbedingte Fehlzeit eines erwerbstätigen AOK-Mitgliedes im Durchschnitt 11,7 Tage je Fall. Auch der Ausbildungsabschluss hat einen Einfluss darauf, ob Kinderpflegekrankengeld beantragt wird: So haben nur 1,2 Prozent der AOK-Mitglieder ohne einen beruflichen Ausbildungsabschluss dieses Angebot in Anspruch genommen. Liegt hingegen ein akademischer Abschluss vor, steigt dieser Anteil auf 5,6 Prozent. „Der gesetzliche Leistungsanspruch des Kinderpflegekrankengeldes bietet gerade bei den klassischen Kinderkrankheiten eine sinnvolle Unterstützung für berufstätige Eltern und kann helfen, Belastungsfaktoren, wie Finanzknappheit oder psychische Anstrengungen, im Zaum zu halten“, so Helmut Schröder. Eltern können bis zum 12. Geburtstag ihres gesetzlich versicherten Kindes jeweils bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr Krankengeld bei Erkrankung des Kindes von ihrer Krankenkasse beziehen, wenn sie aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben und wenn das keine andere im Haushalt lebende Person übernehmen kann. Bei Alleinerziehenden sind es bis zu 20 Arbeitstage. Leben mehrere Kinder im Haushalt liegt der Anspruch bei maximal 25 bzw. 50 Arbeitstagen für Alleinerziehende. Krankenstand bleibt stabil Insgesamt ist der Krankenstand im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr mit 5,3 Prozent gleich geblieben. Damit hat jeder Beschäftigte im Durchschnitt 19,4 Tage aufgrund einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Betrieb gefehlt. Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen sind in den letzten 10 Jahren konstant angestiegen, sie nahmen um 79,3 Prozent zu. Psychische Erkrankungen führen außerdem zu langen Ausfallzeiten. Mit 25,7 Tagen je Fall dauerten sie mehr als doppelt so lange wie der Durchschnitt mit 11,7 Tagen je Fall im Jahr 2016. Der Analyse des WIdO liegen die Daten von 12,5 Millionen AOK-versicherten Arbeitnehmern zugrunde, die 2016 in mehr als 1,5 Millionen Betrieben beschäftigt waren. Pressemitteilung des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen
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Entscheidungshilfe mit Hürden – Die Genexpressionsanalyse unterstützt Brustkrebspatientinnen
Sogenannte Genexpressionsanalysen oder Biomarker-Tests bestimmen das individuelle Rückfallrisiko von Brustkrebs im Frühstadium. Gemeinsam mit ihrem Arzt können Frauen mithilfe des Ergebnisses ihre persönliche Entscheidung für oder gegen eine Chemotherapie treffen. Um das Risiko eines Rückfalls zu bestimmen, nutzen die auf dem deutschen Markt gängigen Tests jedoch unterschiedliche Methoden. Patientinnen stehen oft vor dem Dilemma, dass gerade der von ihrem behandelnden Arzt empfohlene Test nicht erstattet wird. Um ihre ohnehin schwierige Situation etwas zu erleichtern, zahlt die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK nun als erste gesetzliche Krankenversicherung alle gängigen Analysen. Die Brustkrebsdiagnose trifft Frauen oft, wenn sie mitten im Leben stehen: Laut der Deutschen Krebsgesellschaft ist ein Viertel aller Betroffenen bei der Diagnose jünger als 55 Jahre. Befindet sich die bei Frauen häufigste Krebsart noch im Frühstadium, kann der Tumor jedoch häufig vollständig operativ entfernt werden. Nichtsdestotrotz kann ein Rückfallrisiko bestehen, da eventuell Krebszellen im Körper zurückbleiben, die zu einem späteren Zeitpunkt wieder wachsen. Daher wird zusätzlich zu einer Antihormontherapie häufig eine vorbeugende Chemotherapie empfohlen, obwohl letztere mit ihren langwierigen und schweren Nebenwirkungen nicht in jedem Fall zwingend notwendig ist. Indem sie das individuelle Rückfallrisiko bestimmen, erleichtern Biomarker-Tests die Entscheidung für oder gegen die Therapie. Abwägen der Vor- und Nachteile Anhand des Testergebnisses können Patientinnen und Mediziner gemeinsam abwägen, ob eine Chemotherapie im individuellen Fall mehr Vor- oder Nachteile mit sich bringt. Bei einem geringen Rückfallrisiko könnte eine Chemotherapie, die unter anderem das Immunsystem schwächen und einen vorzeitigen Eintritt der Wechseljahre herbeiführen kann, mehr schaden als nutzen. Ist das Rückfallrisiko hoch, kann sie durch frühzeitigen Einsatz die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Brustkrebsdiagnose jedoch minimieren und die Nebenwirkungen somit eventuell aufwiegen. Brustkrebspatientinnen bekommen mit dem Testergebnis also ein wichtiges Instrument, um die für sie persönlich richtige Therapie zu wählen. Viele Methoden führen zum Ergebnis Da mehrere Tests auf dem deutschen Markt angeboten werden und Ärzte häufig jeweils eine bestimmte Analysemethode vorziehen, kann es jedoch vorkommen, dass eine Kasse nicht den vom Arzt empfohlenen Test zahlt. Viele Versicherungen erstatten die Tests darüber hinaus überhaupt nicht, und der Gemeinsame Bundesausschuss hat bisher nicht über eine generelle Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung entschieden. Dr. Gabriele Gonschor, bei der SBK für neue Versorgungsangebote verantwortlich, erklärt: „Uns ist wichtig, dass unsere Versicherten informierte Entscheidungen treffen können, wenn es um ihre Gesundheit geht. Eine große Zahl der Brustkrebspatientinnen ist dank des Tests und der Empfehlungen der Mediziner in der Lage, zu entscheiden, ob eine Chemotherapie für sie persönlich die richtige Wahl ist und ob diese auch einen Vorteil gegenüber der alleinigen Antihormontherapie bringt. Daher haben wir uns auch als bisher einzige Kasse dazu entschieden, die aktuell gängigen Tests uneingeschränkt zu zahlen – damit sich die Patientin in ihrer schwierigen Situation nicht zusätzlich noch mit Fragen der Kostenübernahme durch die Krankenkasse beschäftigen muss.“ Darüber hinaus können Patientinnen genau den Test in Anspruch nehmen, den ihr Arzt im jeweiligen Fall empfiehlt. Die SBK übernimmt CE-zertifizierte Tests wie EndoPredict, Prosigna, MammaPrint und Femtelle sowie den Oncotype DX. Pressemitteilung der SBK – Siemens Betriebskrankenkasse
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