Bessere medizinische Versorgung gesetzlich Versicherter durch ein neues Gesetz? Ja, aber…

Anlässlich der Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Gesundheit zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) betont der BKK Dachverband die Unterstützung der Zielsetzung des Referentenentwurfs, die Versorgungsstrukturen sukzessive an die sich wandelnden Versorgungsanforderungen, beispielsweise in dünn besiedelten Regionen oder in Ballungsräumen anzupassen.

Der BKK Dachverband begrüßt, dass die Kassen bei der Gestaltung ihrer Selektivverträge flexibler agieren können als bisher – Betriebskrankenkassen haben dies schon lange gefordert, um im Versorgungsbereich mehr Spielraum für Wettbewerb zu haben und für ihre Versicherten in den Regionen maßgeschneiderte und sektorenübergreifende Angebote vorzuhalten. Weiteren Schub für die Weiterentwicklung von Innovationen kann zudem die Errichtung des Innovationsfonds geben.

„Zweifelsohne gibt der Innovationsfonds der Entwicklung von innovativen sektorenübergreifenden Projekten den notwendigen und lange geforderten Schwung. Bei der wichtigen Frage, wie die gesetzlichen Krankenkassen beim 300-Millionen–Euro-Innovationstopf mit entscheiden können, setzen wir uns mit Nachdruck für eine direkte Beteiligung der Krankenkassen an der Ausgestaltung des Innovationsfonds und der Verteilung der Mittel ein, “ so Franz Knieps, Vorstand beim BKK Dachverband.

Beim Versorgungsmanagement mit Hilfe von Selektivverträgen und Disease-Management-Programmen (DMP) geben die Krankenkassen und ihre Partner den Patienten heute schon wertvolle Hilfestellungen in der medizinischen Versorgung. Ähnliches sollte bei anderen Erkrankungen möglich werden. Der BKK Dachverband unterstützt daher das Zweitmeinungsverfahren ausdrücklich, das die Betriebskrankenkassen bereits in diversen Pilotprojekten praktizieren – bislang mit guten Erfahrungen. Für die Patienten gibt ein gut durchdachtes Zweitmeinungsverfahren Orientierung, unterstützt bei der Information über diverse Behandlungsoptionen und hilft dabei, optimale und gute Therapieansätze zu finden oder aber schonendere Alternativen aufzuzeigen.

Das Problem der steigenden Haftpflichtprämien bei freiberuflichen Hebammen bekommt der Gesetzgeber mit der Regelung, dass Krankenkassen auf Regresse bei dieser Berufsgruppe verzichten sollen, nicht in den Griff. Im Gegenteil – ist die Büchse der Pandora erst einmal geöffnet, dann werden beispielsweise Hebammen und Gynäkologen, die in Kliniken arbeiten, und viele andere Berufsgruppen oder die Krankenhäuser selbst für ihre spezifischen Risiken ebenfalls einen Regresserlass fordern. Längerfristig lässt sich die Haftpflichtproblematik auf anderem Wege lösen – zum Beispiel durch eine Fondslösung, also eine kollektive Absicherung des Haftungsrisikos aller Gesundheitsberufe durch eine berufsübergreifende Mischkalkulation.

Pressemitteilung des BKK Dachverbandes

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