Bundessozialgericht: elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist Pflicht

Das Bundessozialgericht hat die Revision eines Klägers zurück gewiesen, der statt der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eine sog. „Nachweisberechtigung“ analog der bisherigen Krankenversichertenkarte ohne Foto und eGK-Chip zur Verfügung gestellt bekommen wollte. Das BSG stellte fest, dass die aktuellen gesetzlichen Regelungen keine Ausnahmetatbestände vorsehen und auch keinen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung darstellen. BSG – B 1 KR 35/13 R –

Die vollständige Begründung finden Sie hier…

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