The post BAH zum zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu E-Zigaretten appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.
Related Posts
Hervorragende Medizin zu bezahlbaren Preisen für alle muss sich lohnen
9. ÖSTERREICHISCHER GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS am 15. März 2017 in Wien diskutiert über bundeseinheitliche leistungsbezogene Entgelte „Um das wichtige gesellschaftliche Ziel, hervorragende Medizin zu bezahlbaren Preisen für alle, trotz der künftig gewaltigen Herausforderungen zu erreichen, ist eine grundlegende Modernisierung der Leistungsangebote unabdingbar“, … Read more →
Der Beitrag Hervorragende Medizin zu bezahlbaren Preisen für alle muss sich lohnen erschien zuerst auf lohmannblog.
DKG: Kliniken begrüßen ASV-Weiterentwicklung
Zu den Plänen der Koalition zur Weiterentwicklung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) im Rahmen des Versorgungsstärkungsgesetzes erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: “Dass der Zugang zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung in Zukunft wieder für alle onkologischen Patienten und auch bei Rheumaerkrankungen unabhängig vom Schweregrad der Erkrankung möglich sein soll, ist ein gutes Ergebnis. Auf dieser Grundlage können vor allem auch die bislang im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) getroffenen Beschlüsse zu den Brustkrebserkrankungen so angepasst werden, dass alle Patienten von den besonders qualitätsgesicherten und interdisziplinären Behandlungsmöglichkeiten profitieren. Ebenfalls zu begrüßen ist die die Verlängerung der Übergangsregelung für die Krankenhäuser, die schon seit Jahren in diesem Bereich tätig sind. Wenig Verständnis haben die Krankenhäuser allerdings für die Streichung der Möglichkeit, die Abrechnungen der ASV-Leistungen über Abrechnungsstellen vornehmen lassen zu können. Es sind keine inhaltlichen Gründe ersichtlich, dass die Krankenhäuser die Abrechnungen der ASV-Leistungen in Zukunft nur noch durch Beauftragung von Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie z. B. Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), über Dritte durchführen lassen können. Wenn sämtliche hausärztlichen Leistungen über nicht verkörperschaftete Stellen abrechenbar sind und bleiben, müsste dies doch auch für die ASV-Leistungen möglich sein. Arbeits- und Umsatzbeschaffungen für KVen können keine akzeptablen Motive sein.” Pressemitteilung der Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
The post DKG: Kliniken begrüßen ASV-Weiterentwicklung appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.
Zahnärztliche Vergütung: Landessozialgericht kassiert Schiedsspruch endgültig
In der Auseinandersetzung um die zahnärztliche Vergütung hat die AOK Bayern vor dem Bayerischen Landessozialgericht (LSG) Recht erhalten. Das Gericht kassierte den Schiedsspruch, der für das Jahr 2014 eine außergewöhnlich hohe Steigerung der zahnärztlichen Vergütung vorsah. Bei über zwölf Prozent sollte die Erhöhung im Vergleich zu 2013 liegen. Die vom Bundesministerium für Gesundheit festgesetzte Grundlohnentwicklung für 2014 liegt demgegenüber bei 2,81 Prozent. Für das oberste bayerische Sozialgericht waren die Entscheidungen des Schiedsamts nicht nachvollziehbar und gesetzliche Grundlagen nicht beachtet worden. Nun muss laut LSG das Schiedsamt wieder tätig werden. Dabei muss es die Rechtsauffassung des Gerichts berücksichtigen, wie es in der mündlichen Begründung des Urteils hieß. „Die AOK Bayern ist bereit, eine höhere Vergütung als 2013 zu zahlen“, so Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK im Freistaat. Der AOK-Chef betonte aber auch, dass dies nur im gesetzlichen Rahmen möglich ist. Die Erhöhung dürfe nicht zu Lasten anderer Gesundheitsberufe gehen und die Beitragszahler nicht ungerechtfertigt belasten. Bereits von 2012 auf 2013 hat die AOK Bayern über sieben Prozent mehr Vergütung an die KZVB überwiesen. Mit der Erhöhung durch den Schiedsspruch wären bei der viertgrößten Krankenkasse Deutschlands die Ausgaben für zahnärztliche Vergütung in nur zwei Jahren um rund 20 Prozent angestiegen. Schon jetzt liegt die Vergütung deutlich über dem Bundesdurchschnitt. „Die Ausgaben der AOK Bayern für die zahnärztliche Versorgung lagen 2013 rund 25 Millionen Euro über den entsprechenden Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds“, so Platzer. Die Vergütungsverhandlungen der KZVB waren nicht nur mit der AOK Bayern erfolglos, sondern auch mit zwei großen Ersatzkassen. „Bei drei der vier größten Krankenkassen Deutschlands ist die KZVB somit gescheitert“, so Platzer. Er habe Verständnis dafür, wenn dies die bayerischen Zahnärzte nachdenklich stimme. Völliges Unverständnis hingegen äußerte der AOK-Chef hinsichtlich der Polemik gegen die Klage. „Wer einen Rechtsweg skandalisiert, skandalisiert zugleich die Rechtstaatlichkeit“, so Platzer. Im Übrigen habe auch die KZVB bereits Schiedssprüche beklagt. Scharf kritisierte Platzer auch die aggressive Öffentlichkeitsarbeit regionaler zahnärztlicher Gruppierungen. Diese habe Patienten und Zahnärzte unnötig verängstigt. In beider Interesse sei jetzt die Rückkehr der KZVB zu einem vertragspartnerschaftlichen Umgang erforderlich. Pressemitteilung der AOK Bayern
The post Zahnärztliche Vergütung: Landessozialgericht kassiert Schiedsspruch endgültig appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.