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Schweizer Kliniken archivieren digital mit secrypt und synedra
Die deutsch-schweizer Partnerschaft der secrypt GmbH und synedra trägt Früchte. Beide Unternehmen bauen derzeit bei den Solothurner Spitälern und der Lindenhofgruppe in Bern ein digitales Archiv mit Langzeitbeweiswerterhaltung auf. synedra AIM und secrypt bei den Solothurner Spitälern Das neue universale eArchiv-DMS der Solothurner Spitäler basiert auf den Lösungen synedra AIM und ELOenterprise und soll patientenbezogene sowie administrative Daten verwalten und rechtssicher archivieren. synedra AIM bildet hierbei die Grundlage für ein eHealth-kompatibles elektronisches Patientendossier, welches sowohl originär digitale Dokumente aus allen relevanten Quellen als auch eingescannte Dokumente aufnimmt. Darüber hinaus unterstützt die neue Lösung als einheitliches Multimediaarchiv das Bilddatenmanagement außerhalb der Radiologie. Letztlich bildet es für sämtliche digitale Daten das Langzeitarchiv, welches zusammen mit den Signaturkomponenten der secrypt GmbH die rechtskonforme Aufbewahrung nach dem internationalen LTANS/ERS-Standard ermöglicht. Hierbei erzeugt die in das Archivsytem integrierte Software digiSeal archive von secrypt für jedes archivierte Dokument eine Prüfsumme (Hash-Wert) und sortiert diese in einen Hash-Baum ein. Um den Inhalt der Dokumente dauerhaft absichern zu können, wird der Hash-Baum täglich mit einem Zeitstempel versehen. „Das neue zentrale Langzeitarchiv kann nahtlos in unsere bestehende Systemlandschaft integriert werden und ermöglicht auch zukünftige Anbindungen. Durch die Einbindung der Signaturkomponenten verfügen unsere archivierten Daten auch nach mehreren Jahren über einen hohen digitalen Beweiswert“, sagt Daniel Fuhrer, stellvertretender Direktor Informatik der Solothurner Spitäler. Konzernweites Universalarchiv bei der Lindenhofgruppe Und auch die Schweizer Lindenhofgruppe setzt auf die elektronische Archivierung mit synedra AIM und die integrierte Langzeitbeweiswerterhaltung von secrypt. Das neue konzernweite Universalarchiv verwaltet PDF-Befunde aus dem KIS, Foto- und Videodaten, OP-Videos sowie DICOM-Daten aus dem PACS des Lindenhofspitals, das ebenfalls von synedra stammt. synedra AIM übernimmt die Daten aus dem PACS und stellt sie mit synedra View den KIS-Benutzern zur Verfügung. Zugleich ist synedra View die primäre Oberfläche für die Diagnostik in der Radiologie. Ferner ermöglicht synedra Web die sichere Bild- und Befundverteilung an zuweisende Ärzte der Lindenhofgruppe. Auch eingescannte Krankengeschichten können mit synedra AIM archiviert und im gesamten Konzern digital verteilt werden. „Wir waren auf der Suche nach einem medizinischen Universalarchiv, das eine integrierte Verteilung von Bilddaten aus dem bestehenden PACS realisieren kann. In den letzten Jahren haben wir die Installation schrittweise ausgebaut und uns letztlich dazu entschieden, die bestehende PACS-Lösung abzulösen. Mittlerweile werden alle Daten der Lindenhofgruppe in synedra AIM verwaltet. Und auch die sichere Langzeitarchivierung kann nun mit den Signaturkomponenten von secrypt sichergestellt werden“, sagt Dr. Beat Jordi, Leiter Informatik der Lindenhofgruppe. Pressemitteilung der secrypt GmbH
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AOK: Verwaltungsverfahren für Saisonarbeitskräfte vereinfachen
Im Streit um den angemessenen versicherungstechnischen Umgang mit klassischen Saisonarbeitskräften und Erntehelfern erklärt Martin Litsch, Vorsitzender des AOK-Bundesverbandes: „Das AOK-System eröffnet keine obligatorischen Anschlussversicherungen für Saisonarbeitskräfte, die wieder ins Ausland zurückkehren. Für ungeklärte Fälle schlagen wir seit Jahren vor, generell eine zeitliche Befristung einzuführen, um die Verwaltungsaufwände bei den Krankenkassen zu minimieren. Hierzu hat das AOK-System bereits mehrfach eine Kennzeichnung für Saisonarbeitskräfte im Arbeitgebermeldeverfahren gefordert.“ Litsch weiter: „Auch die heute geltende Einstufung zum Höchstbeitrag in der obligatorischen Anschlussversicherung ist aus unserer Sicht falsch. Durch Befristung und Mindestbeitrag ließen sich auch die fiktiven hohen Beitragsschulden in diesem Bereich erheblich reduzieren.“ Auf den Vorwurf der Ersatzkassen, die AOKs erschlichen sich Vorteile im Risikostrukturausgleich, indem sie tatsächlich entstandene Leistungsausgaben nicht meldeten, entgegnet Litsch: „Das ist absurd. Erst werfen uns die Ersatzkassen vor, wir meldeten zu hohe Leistungsausgaben, jetzt beschweren sie sich, wir geben zu wenige an. Keine Kasse hat Vorteile davon, Leistungen nicht zu melden. Zudem ist das Zuweisungsvolumen für die rund 350.000 Versicherten ohne Leistungsausgaben, die wir im Vergleich zu den Ersatzkassen mehr versichern, viel zu niedrig, als dass es auch nur im Ansatz die Unterschiede in den Kassenbilanzen erklären könnte.“ Zum Hintergrund: Wenn ein Versicherungsverhältnis in Deutschland endet, fallen die Versicherten nicht einfach aus der Krankenversicherung. Stattdessen wird ihr Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall über eine sogenannte obligatorische Anschlussversicherung (oAV) fortgesetzt. Diese aber gilt nur für Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Bei ausländischen Saisonarbeitern, die nach Beendigung der Saisonarbeit ins Ausland zurückkehren, gilt die oAV nicht. Dieser Grundsatz ist für alle gesetzlichen Krankenkassen rechtsverbindlich. Der Streit unter den Kassen entstand mit der Behauptung, dass die oAV unrechtmäßig für Saisonarbeiter trotz deren Rückkehr ins Ausland fortgesetzt werde. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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Modellprojekt PRIMA zur Erprobung des Medikationsplans abgeschlossen
Seit Oktober 2016 haben Patienten, die dauerhaft mindestens drei verordnete Arzneimittel einnehmen, Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan. Parallel sollte herausgefunden werden, wie Medikationspläne erstellt und eingesetzt werden sollten, um von Patienten, aber auch von Ärzten und Apothekern, akzeptiert zu werden und breite Anwendung zu finden. Dazu wurde jetzt das Modellprojekt PRIMA abgeschlossen, das vom Bundesgesundheitsministerium gefördert wurde. Die Abkürzung PRIMA steht für ‚Primärsystem-Integration des Medikationsplans mit Akzeptanzuntersuchung‘. „Wir haben zweierlei untersucht: Zunächst wollten wir wissen, wie gut Patienten diesen Medikationsplan verstehen“, sagte Studienleiter Prof. Dr. Martin Schulz, Geschäftsführer Arzneimittel der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Anschließend haben wir untersucht, wie ein elektronischer Medikationsplan von Ärzten und Apothekern gemeinsam nach definierten Qualitätsstandards erstellt und fortgeschrieben werden kann.“ Im Rahmen von PRIMA wurden zunächst 40 Patienten, die dauerhaft fünf oder mehr Wirkstoffe einnahmen, anhand eines strukturierten Interviews befragt. Schulz: „Die Ergebnisse waren eindeutig: Die überwiegende Mehrheit der Patienten will einen Medikationsplan und würde davon profitieren.“ In PRIMA wurde erstmals die Verknüpfung zwischen Arztpraxis- und Apothekenverwaltungssystemen umgesetzt. Elf Paare aus je einem Arzt und einem Apotheker testeten den elektronischen Austausch von Medikationsplänen mit rund 200 Patienten. „Wir haben schnell gemerkt: Bei vielen Arzneimitteln unterscheiden sich die Angaben in der Arztpraxis-Software im Detail von denen der Apotheken. Da sind Missverständnisse unvermeidlich“, sagte Schulz. „Arztpraxen- und Apothekencomputer können nur dann miteinander richtig kommunizieren, wenn sie eine gemeinsame Sprache sprechen. Dafür haben wir in PRIMA eine neues Daten-Austauschformat genutzt und verschiedene Standards festgelegt.“ Eine zentrale Erkenntnis aus PRIMA: Der Medikationsplan ist nur dann in die ambulante Routineversorgung integrierbar, wenn es eine technische Infrastruktur zum datenschutzkonformen Austausch zwischen Arztpraxen- und Apothekenverwaltungssystem gibt. Schulz: „Ein Medikationsplan, der die Patientensicherheit verbessern soll, muss fünf Qualitätskriterien erfüllen: Er muss aktuell und vollständig sein sowie kontinuierlich fortgeschrieben werden. Viertens ist die Bewertung der gesamten Medikation durch Arzt und Apotheker wichtig. Fünftens verstehen Patienten ihren Medikationsplan nur, wenn er ihnen erläutert wird und alle Angaben patientenfreundlich formuliert sind.“ Projektpartner in PRIMA waren die ABDA, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Landesapothekerverbände (LAV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) in Sachsen und Thüringen, die Freie Universität Berlin sowie die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Weitere Informationen unter www.abda.de und www.arzneimittelinitiative.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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