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190 Millionen beratungsintensive Arzneimittel: Anwendung in der Apotheke demonstrieren lassen
Im Jahr 2017 gaben die deutschen Apotheken mehr als 190 Millionen Arzneimittel ab, die allein wegen ihrer Darreichungsform besonders beratungsintensiv sind. Damit machen diese Arzneimittel 29,5 Prozent aller Fertigarzneimittel aus, die zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Diese Daten des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts e.V. (DAPI) veröffentlichte die ABDA in ihrer Broschüre ‚Die Apotheke 2018 – Zahlen, Daten, Fakten‘. „Viele Arzneimittel sind – unabhängig vom Wirkstoff – schwierig anzuwenden. Patienten sollten sich die richtige Anwendung deshalb von ihrem Apotheker demonstrieren lassen“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer und Vorstandsvorsitzender des DAPI. „Es reicht in aller Regel nicht aus, Patienten auf eine schriftliche Anleitung zu verweisen oder ihnen den Link zu einem Video mitzugeben. Aus zahlreichen Studien zur Gesundheitskompetenz wissen wir, dass komplexe gesundheitsrelevante Informationen von vielen Menschen nicht verstanden und folglich auch nicht zuverlässig umgesetzt werden können. Nur das persönliche, vertrauensvolle Gespräch, bei dem der Patient angstfrei Fragen stellen kann, hilft da weiter. Im Arzneimittelversand kann man das nicht leisten. Auch deshalb sind und bleiben Apotheken unverzichtbar.“ Spitzenreiter unter den beratungsintensiven Darreichungsformen sind Fertigarzneimittel, die nicht geteilt werden dürfen. Auf sie entfallen rund 14 Prozent. Beispiele sind Retard-Tabletten oder Magensaft-resistente Medikamente. Auf Platz zwei folgen Fertigarzneimittel zur Injektion mit rund 4 Prozent. Bekanntester Vertreter ist hier Insulin. Die Arzneimittel zur Inhalation, zum Beispiel Asthmasprays, machen rund 3 Prozent der beratungsintensiven Arzneimittel aus. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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Pflege muss gestärkt werden – Tariflöhne sind als wirtschaftlich anzuerkennen
„Die Krankenhäuser begrüßen, dass Verbesserungen in der Pflege als eine hervorgehobene Aufgabe in den Koalitionsgesprächen gesehen werden. Dabei muss es vor allen Dingen darum gehen, dem sich verstärkenden Fachkräftemangel im Bereich der Pflege entgegenzuwirken und die Attraktivität der Pflegeberufe weiter zu stärken“, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Aus Sicht der DKG müssen fünf prioritäre Handlungsfelder zur Verbesserung in der Pflege abgearbeitet werden: – Für die Krankenhäuser als bedeutendsten Ausbilder im Bereich der Pflege mit rund 90.000 Ausbildungsplätzen ist es von größter Bedeutung, dass alles getan wird, was die Ausbildungsleistungen der Krankenhäuser stärkt. Ein wesentliches Hemmnis ist der sogenannte Anrechnungsschlüssel, der dazu führt, dass je 9,5 Auszubildende den ausbildenden Kliniken eine Vollzeitstelle „gekürzt“ wird. „Damit werden ausbildende Kliniken in übergebührlicher Weise belastet. Angesichts des hohen Anteils der Ausbildungsleistungen insbesondere des theoretischen Unterrichts ist der seit Jahrzehnten bestehende, veraltete Anrechnungsschlüssel gänzlich zu streichen“, so Baum. – Die Förderung des Personalaufbaus und der Attraktivität des Berufes kann nur gelingen, wenn die tariflichen Personalkosten der Krankenhäuser über die Vergütungsanpassungen für die Leistungen der Krankenhäuser eins zu eins refinanziert werden. Wie in der Pflegeversicherung muss auch in der Krankenversicherung gelten, dass Tariflöhne dem Wirtschaftlichkeitsprinzip entsprechen. – Die Politik muss sich davor hüten, starre Personalanhaltszahlen vorzugeben. Starre Personalanhaltszahlen in der Pflege widersprechen versorgungsbedarf- und betriebsgerechte Personalbesetzungen, führen zu Personalfehlleitungen und blockieren Weiterentwicklungsmöglichkeiten des Personalmix insbesondere im Hinblick auf den Einsatz von Entlastungspersonal für die ausgebildeten Pflegekräfte. – Eine wesentliche Aufgabe der neuen Regierung wird es sein, das Anerkennungs- und Zulassungsverfahren für Pflegekräfte aus dem Ausland auf eine neue Grundlage zu stellen. Dies muss unbedingt und umgehend vereinfacht und bundeseinheitlich geregelt werden. – Eine maßgebliche Entlastung der Pflege im Alltag kann durch konsequenten Abbau der immer weiter ausgewucherten Dokumentationsbürokratie erreicht werden. „Inzwischen gibt es ein krasses Missverhältnis zwischen erforderlicher Leistungsdokumentation auf der einen und absolut ungerechtfertigter Kontrolldokumentation auf der anderen Seite. Es kann nicht länger hingenommen werden, dass täglich drei Stunden wertvolle Pflegeleistungskraft für teilweise überflüssige Dokumentation aufgebracht werden muss“, erklärte Baum. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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Bei der Kanzlerin vergeht einem die Lust
(NORDWEST) Die Kanzlerin hat die Pflege provoziert und diesen die Professionalität ihres Handelns abgesprochen. Zugleich zeiht sie die von Arbeitslosigkeit Betroffenen implizit der Leistungeverweigerung. Darüber haben wir ja gestern an diese Stelle schon berichtet. Die Verbände haben ihrem Protest schon Ausdruck verliehen.
Am Wochenende hat die Kanzlerin einen Klinikneubau eines privaten Betreibers mit einem Grußwort geadelt. […]