Pflegende und ihre Blogs – da werden Bilder von Kühlschränken gesammelt, von Güterzügen und Selbständigkeit berichtet, ungefiltert von der Ausbildung erzählt, Tipps zum Examen gegeben, manchmal geschmollt, die Pflegewissenschaft verbreitet, Politik, Pflege und Studium in den Mittelpunkt gestellt und der Boden der Tatsachen aufgezeigt. Es gibt bestimmt noch mehr. (Zi)
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MARVECS mit umweltfreundlichem Fuhrpark auf der Überholspur
Bereits zum fünften Mal haben die Volkswagen Leasing GmbH und der Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) den Umwelt-Award „Die Grüne Flotte“ verliehen. Dabei war erstmals auch der Ulmer Pharmadienstleister MARVECS unter den Besten und wurde auf der feierlichen Preisverleihung im Münchner Park Café ausgezeichnet. Insgesamt hatten sich 102 Unternehmen am diesjährigen Award beteiligt. Beim Anteil von umweltfreundlichen Fahrzeugen über alle teilnehmenden Fuhrparkklassen erreicht MARVECS in seiner Flotte 68,3 Prozent und liegt damit weit über dem Durchschnitt von 30,4 Prozent. Im Ranking bedeutete das Platz elf. Bei den großen Fuhrparks ab 200 Fahrzeugen steht das Ulmer Unternehmen sogar auf Platz drei von 13 und liegt damit nur knapp hinter dem diesjährigen Spitzenreiter, der das Top-Ergebnis von 73,9 Prozent erreichte. Auch in Sachen CO2-Reduzierung nimmt der Pharmadienstleister eine Vorbildrolle ein: Mit einem Kohlenstoffdioxid-Ausstoß von 98,2 Gramm CO2 pro Kilometer liegt MARVECS weit unter dem Durchschnitt von 131 Gramm CO2 pro Kilometer. „Unseren zahlreichen Außendienst-Teams sind sehr viel unterwegs. MARVECS sieht es deshalb als seine Pflicht an, den Fuhrpark mit möglichst ressourcenschonenden Fahrzeugen auszustatten. Damit unterstreicht das Unternehmen sein Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Umwelt“, sagt MARVECS-Geschäftsführerin Katrin Wenzler dazu. Bereits zum fünften Mal haben die Volkswagen Leasing GmbH und der NABU den alljährlichen Award für umweltorientiertes Fuhrparkmanagement verliehen. „DIE GRÜNE FLOTTE“ ist ein Teil des mehrfach ausgezeichneten Umwelt-Programms. Ziel ist die Unterstützung umweltfreundlicher Fahrzeugflotten sowie die Förderung konkreter Klima- und Umweltschutzprojekte. Im Dienste der Umwelt Als besonders umweltfreundlich wurden in der Auswertung PKW eingestuft, die nach Herstellerangaben 110 Gramm CO2 oder weniger pro100 Kilometer ausstoßen oder über ein Energieeffizienzlabel A oder A+ verfügen. Außerdem wurden CNG(Erdgas)-betriebene PKW sowie Hybrid- und Elektrofahrzeuge berücksichtigt. Auch leichte Nutzfahrzeuge, die nach Herstellerangaben ein Verhältnis von Nutzlast und CO2-Emissionen von 4,5 oder größer haben und Fahrzeuge mit Euro-6-Norm wurden aufgenommen. Pressemitteilung der MARVECS GmbH
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Neue Prüfverfahren sowie neue Vereinbarungen zur Verordnung von Arznei- und Heilmitteln in Nordrhein
Die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände im Rheinland und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein haben sich auf eine neue Prüfvereinbarung sowie Arznei- und Heilmittelvereinbarungen für das Jahr 2017 verständigt. Die Verhandlungspartner haben unter anderem beschlossen, die Richtgrößenprüfungen abzuschaffen. Die Wahrscheinlichkeit von Regressen bleibt weiterhin gering. „Die Verhandlungen mit unseren Vertragspartnern waren langwierig, aber konstruktiv und letztlich erfolgreich. Für uns war entscheidend, an wesentlichen Punkten eine Reihe von Verbesserungen für unsere niedergelassenen Mitglieder zu erreichen. Eines der wichtigsten Ergebnisse ist sicher die Ablösung der bisherigen Richtgrößenprüfungen durch kalenderjährliche Prüfungen auf Basis von Durchschnittswerten, die sich an den tatsächlichen Verordnungskosten der jeweiligen ärztlichen Fachgruppen orientieren“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. Wesentlich ist zudem die Ablösung der bisherigen vier DDD-Quoten für Allgemeinmediziner und hausärztliche Internisten durch den Medikationskatalog der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Dies ist ein weiterer Schritt zur inhaltlichen Steuerung der Arzneimittelverordnungen“, so Bergmann – die Ärzte sollten Diagnose und Therapie beziehungsweise Auswahl der passenden Wirkstoffe verantworten, aber nicht die Preise für Arzneimittel. Das vereinbarte Finanzvolumen für Arzneimittelverordnungen liegt 2017 bei gut 3,9 Milliarden Euro. Auch die Vertreter der nordrheinischen Krankenkassen und ihrer Verbände begrüßen das Verhandlungsergebnis. „Mit dem Abschluss der Vereinbarungen und dem gesteigerten Finanzvolumen, das die gesetzlichen Krankenkassen bereitstellen, wird auch weiterhin für die Versicherten in Nordrhein eine gute Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln sichergestellt“, sagte Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung in NRW. „Gute Arzneimittelvereinbarungen auf regionaler Ebene lösen aber nicht das Problem der Hochpreispolitik der Pharmahersteller“, so Ruiss weiter. „Hier bedarf es dringend flankierender Regelungen durch den Bundesgesetzgeber, damit unsere gemeinsame Steuerung vor Ort wirtschaftlich nicht ins Leere läuft.“2 Prüfvereinbarung: Regressgrenze nach oben verschoben Zur Wirtschaftlichkeitsprüfung einer Praxis kann es gemäß der Durchschnittswerteprüfung für Ärzte und Heilmittel erst kommen, wenn die Verordnungskosten innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 50 Prozent über dem Durchschnitt der jeweiligen Fachgruppe liegen – bisher galt bei der Richtgrößenprüfung die 25-prozentige Überschreitung der Richtgröße. Das Prinzip „Beratung vor Regress“, welches bei der Richtgrößenprüfung galt, wird weiter gestärkt. Bei einer erstmaligen Überschreitung der Verordnungskosten von mehr als 50 Prozent wird zunächst beraten, etwaige Regresse sind erst für den Verordnungszeitraum nach der Beratung möglich. Diese Regelung gilt wie bisher nicht für das Verordnen unzulässiger Arznei- und Heilmittel sowie den Sprechstundenbedarf. Erfüllt eine Praxis alle für die Fachgruppe geltenden Quoten im Arzneimittelbereich, kommt es zu keiner Durchschnittswerteprüfung. Wie bisher werden die Kosten der vereinbarten Praxisbesonderheiten aus dem Ausgabenvolumen der Praxis herausgerechnet. Arzneimittelvereinbarung: Im Rahmen der Arzneimittelvereinbarung sind die Praxisbesonderheiten neu strukturiert worden, außerdem gelten neue Quoten. Praxisbesonderheiten werden künftig mit Ausnahme der Insuline nur noch in voller Höhe anerkannt. 14 Praxisbesonderheiten sind komplett weggefallen, darunter Mittel zur Behandlung der Schizophrenie, Antiparkinsonmittel, Glaukomtherapeutika, Opioide, Hyposensibilisierungsmittel oder Bisphosphonate. Grund: Entweder stehen ausreichend generische Wirkstoffe zur Verfügung oder die Verordnungen stellen keine Besonderheit dar, weil sie von den meisten Praxen der Fachgruppe getätigt werden. Bei den Allgemeinmedizinern und hausärztlichen Internisten löst der KBV-Medikationskatalog die bisherigen vier DDD-Quoten ab. Der Medikationskatalog adressiert 22 Indikationen und teilt die zugelassenen Wirkstoffe in Standard-, Reserve und nachrangig zu verordnende Wirkstoffe ein. Es sollten zu 73 Prozent Standardwirkstoffe verordnet werden. Der Medikationskatalog gilt über alle Indikationen als eine Quote neben der Generika-, Me-too- und Blutzuckerteststreifen-Quote. Heilmittel: Finanzvolumen bedarfsgerecht angepasst Bei den Heilmitteln einigten sich die KV Nordrhein und die Krankenkassen/-verbände auf eine erhebliche, dem tatsächlichen Bedarf entsprechende Erhöhung der dafür in Nordrhein zur Verfügung stehenden Mittel um etwa 95 auf insgesamt 688 Millionen Euro in 2017. Auch bei Heilmittelverordnungen wird die Richtgrößenprüfung durch die Prüfung nach Durchschnittswerten abgelöst, auch hier gelten neben den bundesweit vereinbarten Erkrankungen mit besonderem Verordnungs- und Heilmittelbedarf weiterhin die nordrheinspezifischen Praxisbesonderheiten. Neu sind allerdings Obergrenzen für die Verordnung von Heilmitteln im Rahmen der regionalen Praxisbesonderheiten. Gemeinsam auf den Grund gehen wollen die KV Nordrhein und die Krankenkassen/-verbände den überdurchschnittlich hohen Verordnungskosten für Logopädie in Nordrhein – bei insgesamt pro Kopf unterdurchschnittlichen Heilmittelkosten im bundesweiten Vergleich. Perspektivisch sollen die Kosten für die Verordnung von Logopädie sinken. Gemeinsame Pressemitteilung KV Nordrhein und Krankenkassenverbände
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Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung: Verbände der industriellen Gesundheitswirtschaft fordern eHealth-Zielbild für Deutschland
In einem gemeinsamen Aufruf fordern die Branchenverbände der industriellen Gesundheitswirtschaft die Bundesregierung dazu auf, ein nationales eHealth-Zielbild zu entwickeln, um die bis dato noch schleppende Digitalisierung der Gesundheitsversorgung in Deutschland schnell und erfolgreich voranzubringen. Der Aufruf wird von den Verbänden BIO Deutschland, Bitkom, bvitg, BVMed, SPECTARIS, VDGH, vfa und ZVEI gemeinsam getragen. Aus Sicht der Medizintechnik, Biotechnologie, Gesundheits-IT und pharmazeutischen Industrie als zentrale Eckpfeiler der industriellen Gesundheitswirtschaft gibt das eHealth-Zielbild allen Beteiligten im Gesundheitssystem eine notwendige Orientierung und ermöglicht es ihnen, konkrete Ziele zu definieren und zu erreichen. Die Verbände rufen deshalb dazu auf, ein solches Zielbild in einem politisch moderierten Prozess ressortübergreifend und sektorübergreifend zu erarbeiten, daraus eine nationale eHealth Strategie abzuleiten und anschließend durch einen konkreten Aktionsplan flächendeckend umzusetzen. Die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung in Deutschland könne so wesentlich gefördert werden und Deutschland wieder Anschluss an die internationale Entwicklung finden. Die Branchenverbände betonen: Ziel der Digitalisierung des Gesundheitssystems ist es, die qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung langfristig sicherzustellen, kontinuierlich zu verbessern und dabei finanzierbar zu halten. Gleichzeitig solle Deutschland als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort ausgebaut und gestärkt werden. Die Unterzeichner des Aufrufs setzen sich dafür ein, dass die Bundesregierung die Entwicklung eines nationalen eHealth-Zielbilds als eine der ersten Aufgaben nach der Regierungsbildung angeht. Pressemitteilung der Branchenverbände der industriellen Gesundheitswirtschaft
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