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BARMER GEK Report Krankenhaus 2016: Qualitätsdefizite in der Adipositas-Chirurgie
Immer mehr Menschen leiden in Deutschland an krankhaftem Übergewicht. Allein im Jahr 2014 mussten sich gut sieben Millionen Menschen wegen Adipositas in Praxen behandeln lassen und damit 14 Prozent mehr als noch im Jahr 2006. Von diesen haben immer mehr einen Eingriff zur Gewichtsreduktion vornehmen lassen. So hat sich die Anzahl der sogenannten bariatrischen Operationen im selben Zeitraum bei den BARMER GEK Versicherten auf 1.070 Fälle mehr als versechsfacht und bei allen Krankenkassen auf 9.225 Eingriffe mehr als verfünffacht. Das geht aus dem Report Krankenhaus 2016 der BARMER GEK hervor, den die Krankenkasse heute in Berlin vorgestellt hat. „Ein bariatrischer Eingriff sollte als Ultima Ratio zum Einsatz kommen. Wenn eine bariatrische Operation unvermeidbar ist, sollte sie nur noch in einem zertifizierten Zentrum erfolgen, da sie dort einen besonders hohen Qualitätsstandard hat und sicherer ist“, sagte der Vorstandsvorsitzende der BARMER GEK, Dr. Christoph Straub. Sterberate bei Operationen in zertifizierten Zentren niedriger Konkret legt der Report eine Operation in einem Zentrum nahe, das von der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV) zertifiziert ist. Dies bedeutet, dass die Operateure nach den Vorgaben eines normierten Zertifizierungssystems der Fachgesellschaft besonders qualifiziert und die Kliniken für bariatrische Eingriffe entsprechend gut ausgerüstet sind. Bislang bieten rund 350 Krankenhäuser in Deutschland bariatrische Operationen an, doch nur 44 Kliniken sind DGAV-zertifiziert. „In einer zertifizierten Klinik sind die Komplikationen bei einem bariatrischen Eingriff geringer als in einem herkömmlichen Krankenhaus, auch das Sterberisiko ist um 15 Prozent reduziert“, so Professor Boris Augurzky, Autor des Reports und Leiter des Kompetenzbereichs Gesundheit am Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung in Essen. Neben mehr Patientensicherheit sprechen auch wirtschaftliche Aspekte für den Eingriff in einem zertifizierten Zentrum. Dort sind die Operation und die Folgebehandlungen nach fünf Jahren im Schnitt um mehr als 3.800 Euro günstiger als in nicht zertifizierten Einrichtungen, und zwar um rund 6.000 Euro beim Magenbypass und rund 1.700 Euro bei einem Schlauchmagen. Allerdings hat im Jahr 2014 nur die Hälfte der betroffenen BARMER GEK Versicherten ihre Schlauchmagen-OP in einem zertifizierten Zentrum vornehmen lassen. Bei einem Magenbypass waren es mehr als zwei Drittel. Zentren und ambulante Ärzte sollen Nachsorgekonzepte entwickeln Aber mit einer bariatrischen Operation allein ist es bei weitem nicht getan. Der Vorstandschef der BARMER GEK forderte die Kliniken auf, mit niedergelassenen Medizinern wohnortnahe Nachsorgekonzepte zu entwickeln. „Nach einer Adipositas-Operation sollte immer eine engmaschige und interdisziplinäre Nachsorge erfolgen. Denn ein bariatrischer Eingriff kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen wie zum Beispiel einen lebensbedrohlichen Nährstoffmangel“, so Straub. Grundsätzlich legt der Report nahe, die Patienten sehr sorgfältig auszuwählen, die für eine Operation infrage kommen. Denn der Eingriff birgt sowohl Chancen als auch Risiken. „Einerseits müssen Patienten nach einem Eingriff deutlich seltener aufgrund von Diabetes mellitus Typ 2, Schlafstörungen und Bluthochdruck stationär behandelt werden als vergleichbare Personen ohne eine Operation. Andererseits müssen Patienten nach einem bariatrischen Eingriff häufiger wegen Gallensteinen, Krankheiten des Verdauungssystems und Eingeweidebrüchen ins Krankenhaus“, sagte Augurzky. Zudem steigt die Sterberate bei operierten gegenüber nicht operierten Patienten in den ersten vier Jahren nach dem Eingriff um 7,7 Prozent. In der Adipositas-Chirurgie drohen massive Mehrkosten Doch auch aus finanziellen Erwägungen will eine Operation gut überlegt sein. Würden bundesweit alle Adipösen mit einem Body-Mass-Index von 40 und mehr operiert, kämen auf die gesetzliche Krankenversicherung kurzfristig rund 14,4 Milliarden Euro an Extraausgaben zu. „In der Adipositas-Chirurgie drohen massive Mehrkosten, die die Beitragszahler am Ende schultern müssten. Dies ist umso bedenklicher, weil eine bariatrische Operation für Kliniken lukrativ ist und daher die Tendenz zu immer mehr Eingriffen besteht“, warnte Augurzky. Aus dem BARMER GEK Report Krankenhaus 2016 Krankenhausaufenthalte: In den vergangenen Jahren haben Klinikaufenthalte kontinuierlich zugenommen und sich aktuell auf hohem Niveau konsolidiert. Mussten im Jahr 2006 noch 203,8 von 1.000 Versicherten ins Krankenhaus, waren es 218,3 Fälle im Jahr 2015. Das ist ein Anstieg um 7,1 Prozent. Zwischen den Jahren 2014 und 2015 trat eine Konsolidierung ein: Die Fallzahl reduzierte sich leicht von 218,6 auf 218,3 Fälle je 1.000 Versicherte. Insgesamt wiesen Frauen mit 229,5 Behandlungsfällen mehr vollstationäre Aufenthalte auf als Männer mit durchschnittlich 215,7 Fällen (Report S.8). Kosten: Frauen verursachen im Krankenhaus weniger Ausgaben als Männer. Im Jahr 2015 kostete der vollstationäre Aufenthalt je weiblicher Versicherter im Schnitt 882 Euro und je männlichem Versicherten 917 Euro. Bei den Ausgaben je Fall lag der Unterschied zwischen den Geschlechtern bei 412 Euro. Der Krankenhausaufenthalt einer Patientin kostete im Schnitt 3.842 Euro und der eines Patienten 4.254 Euro (Report S.27 und 28). Verweildauer: Die Patientinnen und Patienten bleiben immer kürzer im Krankenhaus. So sank die Verweildauer von 8,7 Behandlungstagen im Jahr 2006 auf 7,67 Tage im Jahr 2015. Dieser volle Tag weniger bedeutet einen Rückgang um 11,9 Prozent (Report S.8). Regionale Unterschiede: Während in Baden-Württemberg im Jahr 2015 nur 188,3 von 1.000 Personen einen Krankenhausaufenthalt hatten, waren es in Nordrhein-Westfalen 240,5 und in Thüringen sogar 241,1. Große Unterschiede gab es auch bei den Kosten je Versicherten. Sie schwankten zwischen 780 Euro in Baden-Württemberg und 960 Euro in Thüringen (Report S.28, 29 und 30). Diagnosen: Mit 43,9 Fällen je 10.000 Versicherten führte die Diagnose Herzinsuffizienz die Liste der häufigsten Hauptdiagnosen im Jahr 2015 an. Sie machte knapp zwei Prozent aller Krankenhausaufenthalte aus. An zweiter Stelle folgte mit 37,9 Fällen je 10.000 Versicherten die Diagnose Vorhofflattern und Vorhofflimmern. Danach kam auf Position drei die Diagnose Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol mit 37,1 Behandlungsfällen je 10.000 Versicherten (Report S. 38). Glossar: Was ist eigentlich …? … eine bariatrische Operation: Darunter versteht man einen operativ-chirurgischen Eingriff am Magen-Darm-Trakt zur Reduktion des krankhaften Übergewichts. Dieser führt am Ende zu einem deutlichen Gewichtsverlust. Die bariatrische Operation wird erst durchgeführt, wenn alle konservativen Maßnahmen wie eine Umstellung der Ernährung, mehr Bewegung oder auch die Einnahme von Medikamenten keinen Abnehmerfolg brachten. Der Eingriff kommt für Patienten ab einem Body-Mass-Index von mindestens 40 in Frage beziehungsweise ab einem BMI von 35, sofern schwerwiegende Begleiterkrankungen vorliegen. … ein Schlauchmagen: Hier werden etwa 80 bis 90 Prozent des Magens entfernt, sodass nur ein schlauchartiger Rest erhalten bleibt. Die Patienten empfinden dadurch beim Essen deutlich schneller ein Sättigungsgefühl. Im Jahr 2014 waren 45 Prozent der bariatrischen Eingriffe Schlauchmägen. … ein Magenbypass: Bei dieser Operation wird ein Stück des Magens abgetrennt und direkt […]
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VIACTIV setzt auf Premiumleistungen – Keine Leistungseinschränkungen 2016 – Zusatzbeitrag steigt auf 1,7 vH
Studien zeigen: In der Wertetabelle der Deutschen liegt die Gesundheit an erster Stelle. Dem trägt die VIACTIV Krankenkasse Rechnung. Das Leistungsvolumen bleibt unangetastet, es bewegt sich im Premiumbereich. Das haben Verbrauchertests mehrfach bewiesen. Versicherten-Service und Leistungsumfang der VIACTIV werden regelmäßig von namhaften Instituten ausgezeichnet – etwa durch die Service-Value GmbH, die Stiftung Warentest oder zuletzt durch n-TV mit der Verleihung des „Deutschen Fairnesspreis 2015“. „Wir sind leistungsstark und serviceorientiert“, sagt Reinhard Brücker, Vorstandsvorsitzender der VIACTIV Krankenkasse, selbstbewusst, „mit einer Anhebung des Zusatzbeitrags um 0,8 Prozentpunkte liegen wir momentan über dem Durchschnitt, aber dafür bieten wir Premium. Angesichts stark gestiegener Ausgaben für Krankenhäuser, Ärzte und Arzneimittel haben wir uns für diesen nachhaltigen Schritt entschieden. Andere Kassen werden nach den vorliegenden Finanzergebnissen 2016 den Beitrag ‚scheibchenweise‘ erhöhen.“ Für Vorstand und Verwaltungsrat der Kasse hat letztlich die Leistung den Ausschlag gegeben. „Wir haben uns uneingeschränkt für die vollständige Fortführung unserer Angebote entschieden“, so Reinhard Brücker. Das Votum ist klar: es gibt weiterhin in vollem Umfang Zuschüsse zur Osteopathie, Homöopathie und professionelle Zahnreinigung, Kostenübernahme für Schutzimpfungen, sportmedizinische Untersuchungen oder zusätzliche finanzielle Leistungen bei künstlicher Befruchtung oder Hebammenrufbereitschaft. Auch die Wahltarife und Bonusprogramme bleiben in vollem Umfang bestehen. Andere Kassen haben ihr Leistungsprofil längst abgespeckt. Getrieben wird der Zusatzbeitrag nicht durch die kassenindividuellen Leistungen, sondern durch die Gesundheitspolitik und die Fehlverteilung der Mittel aus dem Gesundheitsfonds. Mit bis zu 2 Milliarden Euro belasten neue Gesetze allein die Versicherten in 2016. „Die Politik ist unehrlich, wenn sie den Menschen nicht sagt, dass ein Mehr an Versorgung auch ein Mehr an Beiträgen erfordert. Wenn wir neue Medikamente und Behandlungen wollen, müssen diese auch bezahlt werden,“ erläutert Brücker. Pressemitteilung der VIACTIV Krankenkasse
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BMBF: Den Digitalen Wandel umfassend erforschen
Digitalisierung und Internet verändern unser Leben in atemberaubendem Tempo. Unsere Gesellschaft wird digitaler. Auch Wissenschaft und Forschung stehen vor neuen Herausforderungen. Bundesforschungsministerin Johanna Wanka hat daher heute den Startschuss für die Errichtung des Deutschen Internet-Instituts gegeben: „Mit dem Start des Wettbewerbs rufen wir die Wissenschaft auf, Konzepte zu entwickeln, wie wir in Deutschland den Digitalen Wandel bestmöglich und unter Bündelung aller Kräfte erforschen können.“ In einem ersten Schritt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Kooperationen von beiden nun aufgefordert, Projektskizzen einzureichen. Um die Digitalisierung verstehen und zum Wohle der Gesellschaft nutzbar machen zu können, bedarf es einer intensiveren Erforschung des Zusammenwirkens von technologischen und gesellschaftlichen Aspekten von Internet und Digitalisierung. „Das Deutsche Internet-Institut soll die Entwicklungen rund um die Digitalisierung erklären und analysieren. Ebenso gefragt sind aber auch Lösungsansätze, wie Deutschland die Chancen der Digitalisierung optimal nutzen kann“, sagte Wanka. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt hierfür zunächst in den kommenden fünf Jahren bis zu 50 Millionen Euro bereit. Eine wichtige Aufgabe des Instituts besteht damit in der Erforschung der Digitalisierung in ihrer ganzen Komplexität. Die Erkenntnisse der Forschung sollen rasch ihren Weg in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik finden, so dass auch der Wissenstransfer eine zentrale Rolle spielen wird. Exemplarische Themen, mit denen sich das Deutsche Internet-Institut befassen soll, sind: – Die Auswirkungen von Big Data und dem Internet der Dinge auf Datensicherheit und Datenautonomie – auch über technologische Fragen hinaus. – Der Einfluss der Digitalisierung auf politische, rechtliche und auch wirtschaftliche Gestaltungsmöglichkeiten durch immer kürzer werdende Reaktionszeiten. – Fragen zur Zukunft der Wertschöpfung, die sich aufgrund der Flexibilisierung von Wertschöpfungsnetzwerken und der Interaktion Mensch-Technologie ergeben. – Die Digitale „Alphabetisierung“: Vermittlung von Wissen über die Digitalisierung und Anstoßen der gesellschaftlichen Diskussion. – Die Bedeutung der Digitalisierung für Partizipation und damit auch für das Demokratieverständnis. Diese Fragen lassen sich nicht allein aus der technischen Perspektive heraus beantworten. Wichtig ist daher ein interdisziplinärer Ansatz: In dem Institut sollen Forscherinnen und Forscher verschiedener Fachrichtungen aus den Gesellschaftswissenschaften – insbesondere Sozial- und Geisteswissenschaften, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften – und der Informatik an übergreifenden Fragestellungen zusammenarbeiten. Wanka: „Unser Ziel ist ehrgeizig, zumal sich das neue Institut messen lassen soll an renommierten internationalen Forschungseinrichtungen in den USA und Großbritannien.“ Das neue Institut soll als Themenradar und Impulsgeber, als Vernetzungsstelle, Koordinator und Kommunikator, Berater und Unterstützer, Informations- und Anlaufstelle wirken. Ziel ist es, Synergien zwischen den bestehenden Akteuren zu verstärken und optimal zu nutzen. Die Entscheidung zur Einrichtung des Internet-Instituts geht zurück auf den Koalitionsvertrag und die Digitale Agenda 2014-2017 der Bundesregierung. Dort heißt es: „Ein öffentlich finanziertes Forschungsinstitut wird in einem interdisziplinären Ansatz die ethischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und partizipativen Aspekte von Internet und Digitalisierung erforschen. Dabei gilt es, die bestehenden Potenziale der deutschen Forschungslandschaft einzubinden und zu fokussieren.“ Nach dem Wettbewerb um die besten Konzepte und der Auswahl wird das Deutsche Internet-Instituts aufgebaut und kann seine Arbeit aufnehmen. In regelmäßigen Abständen soll das Institut zur Qualitätssicherung evaluiert werden. Nach einer erfolgreichen Anlaufphase können dann die neuen Handlungsspielräume zum Tragen kommen, die der geänderte Artikel 91b im Grundgesetz zur langfristigen strategischen Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich der Wissenschaft geschaffen hat. Die Bekanntmachung des Wettbewerbs erscheint am 17.9. im Bundesanzeiger. Pressemitteilung des Bundesministriums für Bildung und Forschung (BMBF)
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