Und da sind sie schon: z.B. mit mehr oder minder täglich Privatkram oder ganz frisch und direkt aus der Mitte der Arbeitsgruppe junger Pflegender im DBfK. Wer weiß noch jemanden? (Zi)
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BZgA: Wissens- und Impflücken vor der Influenzasaison 2015/2016
Ältere und chronisch Kranke haben neben Schwangeren ein höheres Risiko, dass eine Influenza-Erkrankung schwer verläuft und Komplikationen lebensbedrohlich werden können. In der vergangenen Grippesaison war die Altersgruppe über 60 Jahren besonders von schweren Krankheitsverläufen betroffen, das zeigt der neue Influenzasaisonbericht der Arbeitsgemeinschaft Influenza des Robert Koch-Instituts (RKI), der jährlich im September, vor Beginn des optimalen Impfzeitraums Oktober bis November, veröffentlicht wird. Die Zahl der Arztbesuche während der Grippewelle, die über das erwartete Maß (ohne Influenza) hinausgingen, wird auf 6,2 Millionen geschätzt. Die geschätzte Anzahl der grippebedingten zusätzlichen Krankenhauseinweisungen beträgt rund 31.000. Diese Werte liegen nur wenig unter den Werten der schweren Influenzasaison 2012/2013. In der kommenden Wintersaison wird die Arbeitsgemeinschaft Influenza wieder wöchentlich über die Grippesituation in Deutschland berichten. Die Weltgesundheitsorganisation fordert für die Risikogruppen eine Impfquote von mindestens 75 %. Davon ist Deutschland weit entfernt, wie eine neue Studie des Robert Koch-Instituts zu Influenza-Impfquoten, Wissen und Einstellung bei Risikogruppen zeigt. „Die Impfung ist eine wichtige und sichere Schutzmöglichkeit, auch wenn ihre Wirksamkeit schwanken kann“, betont Lothar H. Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts. Die Influenza-Impfquote lag bei Personen über 60 Jahren in 2012/13 bei 50 % und in 2013/14 bei 49 %; bei chronisch Kranken im Alter von 18-59 Jahren waren lediglich 24 % bzw. 23 % geimpft. In der Studie wurde auch nach den Gründen für eine Entscheidung gegen die Grippeschutzimpfung gefragt. Am häufigsten genannt wurden Misstrauen in die Impfung und die Meinung, dass die Erkrankung nicht gefährlich sei. Etwa die Hälfte der Risikopersonen (≥60 Jahre und/oder chronisch krank) war der Meinung, dass die Influenza-Impfung eine Erkrankung verursachen kann, was aber tatsächlich nicht der Fall ist. Diese Wissens- und Impflücken zu schließen ist das Ziel der gemeinsamen Kampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und des RKI „Wir kommen der Grippe zuvor“. In einem frischen, neuen Design richten sich die umfangreichen Informations- und Aufklärungsangebote im Print- und Online-Bereich gezielt an die Risikogruppen einer Grippeinfektion. „Der wichtigste Ansprechpartner bei der Impfaufklärung ist das medizinische Personal“, unterstreicht Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Daher wurden im Rahmen einer bundesweiten Aussendeaktion Medienpakete zur Grippeimpfung an die wichtigsten Multiplikatoren verschickt. Die neuen Materialien und weitere Informationen rund um die Grippeimpfung stehen zudem auf www.impfen-info.de [http://www.impfen-info.de/grippe ] zum Download sowie zur kostenlosen Bestellung bereit. „Die Impfstoffe für die neue Saison 2015/2016 unterscheiden sich in zwei der drei Komponenten gegenüber der vorangegangenen Saison“, erläutert Klaus Cichutek, Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts. Ausgetauscht wurde gemäß der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) der zum Influenzatyp A gehörende H3N2-Stamm und der Influenzatyp B-Stamm, die H1N1-Komponente ist seit der Influenzasaison 2010/11 unverändert. Neben den trivalenten Impfstoffen sind auch zwei tetravalente Impfstoffe zugelassen, die einen zweiten B-Stamm als vierte Komponente enthalten. Das Paul-Ehrlich-Institut hat bereits mehr als 17 Millionen Impfdosen freigegeben. Eine Übersicht der Influenza-Impfstoffe mit den Angaben zu der zugelassenen Altersgruppe steht auf den Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts zur Verfügung (http://www.pei.de/influenza-impfstoffe). Die zugelassenen Impfstoffe sind gut verträglich. Auch für Schwangere und das ungeborene Kind konnte in verschiedenen Studien die Sicherheit der Grippeimpfung nachgewiesen werden. Schwere Nebenwirkungen sind sehr selten. Die Wirksamkeit der Grippeschutzimpfung hängt von vielen Faktoren ab, wesentlich ist, inwiefern die im Impfstoff enthaltenen Virusstämme mit den zirkulierenden Influenzavirusvarianten übereinstimmen. Da sich der zirkulierende H3N2-Stamm vor der vergangenen Grippesaison genetisch veränderte, nachdem die Impfstoffproduktion bereits begonnen hatte, passte die H3N2-Impfstoffkomponente nicht optimal. Wie Daten des Nationalen Referenzzentrums für Influenza zeigen, wurde ausgerechnet dieser abweichende Stamm bei 62 % der Influenzavirusnachweise und damit am häufigsten nachgewiesen. Die Impfeffektivität gegen eine laborbestätigte Influenza insgesamt (ohne Berücksichtigung des (Sub-)Typs) betrug daher nach Berechnungen des RKI in der Saison 2014/15 nur 27 %. In anderen Saisons ist die Wirksamkeit in der Regel deutlich höher und liegt zwischen 40 und 60 %. Unabhängig vom Impfstatus sollte beim Auftreten von akuten Atemwegssymptomen während einer Grippewelle auch eine Influenzaerkrankung in Betracht gezogen werden. Insbesondere Menschen mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf sollten frühzeitig ihren Hausarzt zu Rate ziehen, damit auch die Gabe antiviraler Arzneimittel erwogen werden kann. Gerade ältere Personen bekommen häufig kein Fieber und nehmen zu spät ärztliche Hilfe in Anspruch. Wissen, was schützt: fünf Tipps für den Alltag Auf der Internetseite www.infektionsschutz.de informiert die BZgA über einfache Hygienetipps die helfen, das Ansteckungsrisiko zu verringern: – regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Seife – Husten und Niesen in die Ellenbeuge oder ein Taschentuch – Abstand halten zu erkrankten Personen – Regelmäßiges Lüften von Räumen – Im Krankheitsfall zu Hause bleiben und sich auskurieren Weitere Informationen http://www.impfen-info.de/grippe http://www.rki.de/influenza http://www.pei.de/influenza-impfstoffe http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/grippe-influenza Pressemitteilung der BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)
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BARMER startet kommunale Präventionskampagne – Olympiasiegerinnen sind Botschafterinnen
Die BARMER möchte ab sofort noch gezielter Menschen zu mehr Bewegung und damit einem gesünderen Lebensstil animieren als bisher. Dazu hat sie ihre bundesweite Initiative „Deutschland bewegt sich“ zu einer kommunalen Präventionskampagne weiterentwickelt und als Botschafterinnen die aktuellen Weltmeisterinnen und Olympiasiegerinnen im Beachvolleyball, Laura Ludwig und Kira Walkenhorst, gewonnen. „Mit ‚Deutschland bewegt sich! – kommunal‘ möchten wir die Bürger zu einem gesundheitsfördernden Verhalten motivieren und unterstützen Städte und Gemeinden auf ihrem Weg zur bewegten Kommune. Denkbar sind etwa kombinierte Sport- und Betreuungsangebote, so dass eine Mutter Sport machen kann, während ihr Kind versorgt ist“, sagt Jürgen Rothmaier, stellvertretender Vorstandsvorsitzender bei der BARMER. Kampagne soll rund drei Millionen Menschen erreichen Bis zum Jahr 2022 will die BARMER mit „Deutschland bewegt sich! – kommunal“ rund drei Millionen Menschen in 30 Städten und Kommunen zwischen 50.000 und 200.000 Einwohnern erreichen. „Die Kampagne ‚DBS! – kommunal‘ schafft optimale Voraussetzungen, damit jeder Einzelne mehr für seine Gesundheit aktiv sein kann. Dies unterstützen wir gerne“, sagt Ludwig. „Die Kampagne fördert die gesundheitliche Chancengleichheit. Sie kann Bürger zu mehr Bewegung animieren, die bislang nur schwer erreichbar waren“, ergänzt Walkenhorst. Sowohl die Bürger als auch die Kommune profitieren „,Deutschland bewegt sich! – kommunal‘ kommt nicht nur den Bürgern zugute, sie nützt auch der teilnehmenden Stadt. Eine bewegungsfreundliche Kommune steigert ihr Image und verbessert die Gesundheitsstrukturen vor Ort“, sagt Rothmaier. Städte, die ab dem kommenden Jahr an „DBS! – kommunal“ teilnehmen wollen, können sich dafür registrieren unter kommunal@deutschland-bewegt-sich.de. Pressemitteilung der BARMER Foto: BARMER, Kira Walkenhorst (l.) mit Jürgen Rothmaier und Laura Ludwig
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Nationale Präventionskonferenz verabschiedet Bundesrahmenempfehlungen
Heute hat die mit dem Präventionsgesetz im Sommer 2015 eingeführte Nationale Präventionskonferenz (NPK) erstmals bundeseinheitliche trägerübergreifende Bundesrahmenempfehlungen zur Gesundheitsförderung in Lebenswelten und Betrieben verabschiedet. Damit hat das von gesetzlicher Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung getragene Gremium die Voraussetzungen für den Start der nationalen Präventionsstrategie geschaffen und eine gesetzliche Kernaufgabe umgesetzt. Neben den vier Sozialversicherungen als Träger haben auch Vertreterinnen und Vertreter von Bundes- und Landesministerien, kommunalen Spitzenverbänden, der Bundesagentur für Arbeit, Sozialpartnern, Patientinnen und Patienten sowie der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung an der Entwicklung der Bundesrahmenempfehlungen mitgewirkt. Mit ihnen werden nun als gemeinsame Ziele „gesund aufwachsen“, „gesund leben und arbeiten“ und „gesund im Alter“ definiert. Durch diese Orientierung am Lebenslauf ist es grundsätzlich möglich, alle Menschen mit lebensweltbezogener Prävention zu erreichen – angefangen von Maßnahmen in Kindergärten und Schulen über Gesundheitsförderung in Betrieben und Präventionsarbeit in kommunalen Einrichtungen bis hin zu entsprechenden Aktivitäten in Pflegeeinrichtungen. Prioritäre Zielgruppen sind neben Familien, Kindern, Jugendlichen, Azubis, Studierenden, Berufstätigen, Arbeitslosen und Ehrenamtlichen auch Pflegebedürftige, die zu Hause oder in stationären Einrichtungen betreut werden, sowie die pflegenden Angehörigen. Für diese Ziele und Zielgruppen beschreiben die Bundesrahmenempfehlungen nicht nur die Handlungsfelder, sondern auch das Leistungsspektrum und die Beiträge, die die jeweiligen Sozialversicherungsträger dazu leisten, sowie die bei konkreten Maßnahmen zu beteiligenden Organisationen und Einrichtungen. Umgesetzt werden die Bundesrahmenempfehlungen in den Ländern und Kommunen auf der Grundlage von Landesrahmenvereinbarungen, die die Sozialversicherungsträger mit den zuständigen Stellen in den Ländern schließen. „Wir wollen die vor Ort für die jeweiligen Lebenswelten Verantwortlichen bei ihren Aktivitäten zur Gesundheitsförderung und Prävention unterstützen. Mit den Bundesrahmenempfehlungen liegt dafür nun eine gute, erstmals trägerübergreifende Basis vor – die jetzt gemeinsam mit den Akteuren vor Ort mit Leben gefüllt werden muss, damit sie die gewünschte nachhaltige Wirkung erzielen kann“, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes und amtierender Vorsitzender der NPK. „Wichtig ist nun, die verfassten Strategien zeitnah für den Versicherten im Rahmen von sozialversicherungsträgerübergreifenden Projekten erlebbar zu machen“, ergänzt Arnd Spahn, alternierender Vorstandsvorsitzender der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Im Herbst dieses Jahres werden die Inhalte der Bundesrahmenempfehlungen im Rahmen des ersten Präventionsforums mit einer breiten Fachöffentlichkeit diskutiert. „Die Bundesrahmenempfehlungen sind als lernendes System zu verstehen. Bestärkung der Menschen, ihre Gesundheitspotenziale auszuschöpfen, Auf- und Ausbau gesundheitsfördernder Strukturen und Verminderung sozial bedingter Ungleichheit bei den Gesundheitschancen – um diese Ziele zu erreichen, müssen und werden die Bundesrahmenempfehlungen kontinuierlich weiterentwickelt werden“, betont Gundula Roßbach, Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund. 2019 wird die Nationale Präventionskonferenz erstmals den im Vierjahresturnus erscheinenden trägerübergreifenden Präventionsbericht vorlegen. „Dieser Bericht wird Transparenz schaffen und zeigen, welcher Träger was gefördert hat, welche Ziele erreicht und welche Erfahrungen bei der Zusammenarbeit gemacht wurden. Außerdem wird er Hinweise zu Präventionsbedarf und –potenzialen in der Bevölkerung geben. Damit wird der Bericht eine wertvolle Hilfe für die weitere Arbeit der Nationalen Präventionskonferenz sein“, erläutert Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Gemeinsame Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
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