Vor einigen Wochen hat die Bundesregierung im Rahmen einer Änderung des Arzneimittelgesetzes Veränderungen im Krankenpflege- und Altenpflegegesetz vorgenommen. Für beide Berufsgruppen wurden die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung auf den Hauptschulabschluss nach zehn Schuljahren abgesenkt. Damit haben sich die Abgeordneten der Regierungsfraktionen über alle im Vorfeld massiv geäußerten Bedenken und kritischen Stellungnahmen der überwiegenden Mehrzahl der Pflegenden, vieler Gesundheitsexperten und –politiker und der Pflegeberufsverbände hinweggesetzt. Nun hat der Petitionsausschuss eine Einreichung von Franz Wagner, Geschäftsführer des DBfK Bundesverbandes, zugelassen – Ziel ist es, mit Hilfe öffentlicher Unterstützung das Gesetz erneut im Deutschen Bundestag zur Diskussion zu bringen. Um eine Anghörung in dieser Sache zu erreichen, müssen in den kommenden drei Wochen mindestens 50.000 Mitzeichner ihre Unterstützung bekunden. Die Mitzeichnung ist auf den Seiten des Bundestages nach vorheriger Registrierung auf der Website des Petitionsausschusses möglich. (Zi)
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adesso AG steigert das operative Ergebnis 2015 auf neuen Höchstwert und übertrifft die bereits angehobene Jahresprognose
Auf Basis von vorläufigen Zahlen hat adesso im vierten Quartal 2015 bei einem Umsatz von 56,2 Mio. EUR ein EBITDA von 4,6 Mio. EUR (Vorjahr: 2,8 Mio. EUR) erzielt. Der Gesamtjahresumsatz 2015 betrug 196,4 Mio. EUR und das EBITDA 14,2 Mio. EUR (Vorjahr: 9,8 Mio. EUR). Die zentrale Kennzahl des operativen Ergebnisses erreichte 2015 damit einen neuen Höchstwert, stieg gegenüber dem Vorjahr um 45 % und liegt über der zur Mitte des Jahres bereits auf 11,0 bis 12,0 Mio. EUR angehobenen Prognose. Die EBITDA-Marge stieg von 6,2 % im Vorjahr auf 7,2 %. Treiber des erneut starken vierten Quartals waren neben einer weiterhin guten Auslastung die erfreulich hohen Lizenzumsätze mit dem eigenen Content Management System FirstSpirit im Dezember und ein weiterer Neukunde für das Lebensversicherungssystem PSLife. Durch höhere planmäßige Abschreibungen aus der Kaufpreisallokation der Born Informatik AG auf den übernomenen Auftragsbestand stieg das Konzernergebnis mit 30 % auf 5,2 Mio. EUR langsamer als das EBITDA. Das Ergebnis je Aktie steigt um 36 % auf 0,80 EUR. Alle Werte sind im Hinblick auf die noch laufende Prüfung der bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorläufig. Der vollständige Konzernjahresabschluss auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses wird am 24. März 2016 veröffentlicht und über die Website der Gesellschaft unter www.adesso-group.de abrufbar sein. Presseinformation der adesso group
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Digitalisierung ist eine Chance – wenn sie allen nutzt
Zur jüngsten Forderung von Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries nach einer zügigeren Digitalisierung im Gesundheitswesen erklärt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein: „Wir begrüßen die Initiative und die Forderungen von Brigitte Zypries nach einem Abbau von Hemmnissen bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Wir Vertragsärzte und -psychotherapeuten betrachten die Digitalisierung vor allem als Chance für eine gute Versorgung; das ist auch beim 120. Ärztetag in Freiburg deutlich geworden. Diese Chance können wir aber nur dann vollumfänglich und zügig nutzen, wenn alle an der Versorgung beteiligten Akteure gleichermaßen von der Digitalisierung profitieren – auch die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten. Wer die ambulante und sektorübergreifende Versorgung stärken und dabei die Möglichkeiten der Digitalisierung voll ausschöpfen will, darf die notwendige digitale Infrastruktur nicht nur an Universitätskliniken finanzieren wollen. Die Niedergelassenen müssen im Rahmen gesetzlicher Vorgaben, zum Beispiel bei der Verpflichtung zum Ausstellen von Medikationsplänen oder der Einrichtung der Telematik-Infrastruktur, erhebliche Summen aufwenden – und das in einem Markt für hochspezialisierte IT-Produkte, der an zentralen Stellen nicht funktioniert und Abhängigkeiten von einem Industrie-Oligopol schafft, die die ambulante Versorgung akut gefährden. Wir brauchen und fordern deshalb erweiterte Möglichkeiten für die Selbstverwaltung und die Erlaubnis des Gesetzgebers, im Bedarfsfall eigene, günstigere Angebote für die Praxen bereitzustellen, die dann, wenn sie benötigt werden, auch tatsächlich zur Verfügung stehen.“ Pressemitteilung der KV Nordrhein
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Apotheker offen für ausländische Kollegen und Mitarbeiter
Die deutschen Apotheker sind offen für qualifizierte Kollegen und Mitarbeiter aus dem Ausland. „Wer in der Apotheke arbeiten will, muss neben der fachlichen Kompetenz auch gute Sprachkenntnisse für die Patientenberatung haben. Wer beides kann, wird von den deutschen Apothekern mit offenen Armen aufgenommen“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Die Integration funktioniert, wenn beide Seiten aufeinander zugehen. Vor Ort engagieren sich bereits viele Apotheker und bieten den zukünftigen Kollegen zum Beispiel Hospitationen an.“ Der Apothekerberuf stand im Jahr 2015 auf Platz sieben der Berufe, für die ausländische Bewerber eine Anerkennung anstrebten. Wer in Deutschland als Apotheker arbeiten will, braucht die staatliche Anerkennung der Approbation bzw. Berufserlaubnis. Über die Anerkennung der Apothekerausbildung und die Erteilung der Approbation bzw. Berufserlaubnis entscheiden die zuständigen Behörden der einzelnen Bundesländer. Ein Antrag auf Anerkennung eines Apothekerdiploms kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltsstatus gestellt werden. » Wurde die Apothekerausbildung innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz abgeschlossen, gelten die Grundsätze der automatischen Anerkennung der Apothekerdiplome. Diese Richtlinie ist in Deutschland in der Bundes-Apothekerordnung umgesetzt worden. » Wer die Ausbildung in einem so genannten Drittstaat abgeschlossen hat, und in Deutschland als Apotheker arbeiten möchte, durchläuft ein individuelles Anerkennungsverfahren. Dabei wird geprüft, ob die Ausbildung der deutschen gleichwertig ist. Neben einer behördlichen Berufsanerkennung müssen ausländische Apotheker eine Fachsprachenprüfung bestehen, die von vielen Apothekerkammern durchgeführt wird. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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