Kinderhospiz: Ohne das Ende eines Widerspruchs ein neuer Antrag

Das ist noch nicht mal das letzte Widerspruchsverfahren beendet, so folgt schon der nächste Antrag „Hospizpflege“ für den Dezember. Dort soll es nicht nach Hamburg, sondern nach Düsseldorf ins Regenbogenland gehen. Vier Wochen im Jahr, so klingt es bei mir immer mal durch, hätte man ja Anspruch drauf ins Kinderhospiz zu fahren. Ein Anspruch, woran er sich bindet, ist mir nur zweifelhaft klar.

Eine Ursache könnte die Regelung bei der Kurzzeitpflege sein, die sich, so das Gesetz, auf maximal vier Wochen beschränkt. Wenn man die Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt, dann reicht dieses Geld gerade so für die Hälfte dieser Zeit. Für den anderen Teil des „Anspruchs“ muss man schauen, was man selbst noch an finanziellen Hilfen von der Pflegekasse über hat.

Hilfen zur Entlastung der häuslichen Pflege – für Düsseldorf haben wir sie wieder beantragt, die ergänzende vollstationäre Pflege. Mit der Pflegestufe drei bestehe ein Anspruch darauf, bei Erschöpfung. Diese Art der Finanzierung hatten wir im Sommer für Hamburg auch beantragt und sie wurde abgelehnt. Warum? Sie gäbe es nur in Verbindung mit der Hospizpflege und da wir keine Hospizpflege genehmigt bekommen haben …

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, kommt jetzt die Antwort auf den letzten Widerspruch zur Hospizpflege zuerst, auch der Ablehnung der ergänzenden vollstationären Pflege, oder ist es die Post auf den neuen Antrag. Spannend oder auch nicht, je nach dem, ob man eine neue Entscheidung erwarten kann oder nicht. Denn schließlich heißt es nicht, wenn man über zwei Monate auf die Antwort vom letzten Widerspruch wartet, dass dort bei der Krankenkasse wirklich jemand lange darüber nach denkt, was er jetzt antworten solle. Es liegt eher die Vermutung nahe, dass der Widerspruch irgendwo auf einem Aktenberg liegt, der noch bearbeitet werden muss. Wobei sich hier doch die Antwort aus den vorherigen Ablehnung logisch einreihen müsste in eine „neue“ Zurückweisung des Widerspruchs und der nächsten Klage für uns. Sprich, es besteht eigentlich kein Grund für diese lange Wartezeit, wenn man eh die Entscheidungsgewalt in der Sache, „lebensverkürzend“ erkrankt mit spontan zu erwartenden Tod und Hospizpflege, aufs Sozialgericht verlagert hat.

Zumindest kann es nicht daran liegen, dass der letzte Widerspruch nicht angekommen sei. Einmal habe ich diesen gefaxt und dann per Post an die Krankenkasse geschickt. Oder braucht es jetzt schon eines Einschreibens?

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