Löschung von Sozialdaten – Bereinigungsprogramm für AU/KG FM

Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, hat sich im November in einem Brief an die Krankenkassen zum Thema „Löschen von Sozialdaten“ gewendet. Die Krankenkassen sind ab sofort aufgefordert, die nicht mehr für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Sozialdaten zu löschen (§ 84 Absatz 2 Satz 2 SGB X). Aktuell bleiben diese den Krankenkassen aufgrund fehlender Löschkonzepte auf Dauer bekannt, was gegen den § 304 SGB V verstößt.

Die Softwareentwicklung des ISC Münster hat ein Bereinigungsprogramm entwickelt, mit dem die Löschung von nicht mehr benötigten Daten aus AU/KG FM vorgenommen werden kann.

In der aktuellen Programmversion wird die Löschung sämtlicher AU/KG FM Informationen unterstützt, soweit die zugrunde liegenden AU-Zeiten (AU-Ende) innerhalb des ausgewählten Löschzeitraumes liegen. In künftigen Versionen ist eine weitere Einteilung des Löschumfangs nach inhaltlichen Aspekten geplant – Notizen, Termine, Versichertengespräche etc. Das Bereinigungsprogramm wurde erstmals auf der AU/KG FM Expertenschmiede am 19. und 20. November vorgestellt.

Das Programm AU/KG FM Bereinigung ist in JAVA programmiert und kann grundsätzlich plattformunabhängig eingesetzt werden. Für den Start des Programmes wurden Startskripte sowohl für Windows als auch für Unix/Linux erstellt.

Fehlende Löschmöglichkeiten bzw. das Fehlen von Löschkonzepten wird die Bundesdatenschutzbeauftragte künftig nicht mehr akzeptieren. Ab dem 1. Juli 2015 werden Verstöße beanstandet.

Pressemitteilung des ISC Münster

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