In der Auseinandersetzung um die zahnärztliche Vergütung hat die AOK Bayern vor dem Bayerischen Landessozialgericht (LSG) Recht erhalten. Das Gericht kassierte den Schiedsspruch, der für das Jahr 2014 eine außergewöhnlich hohe Steigerung der zahnärztlichen Vergütung vorsah. Bei über zwölf Prozent sollte die Erhöhung im Vergleich zu 2013 liegen. Die vom Bundesministerium für Gesundheit festgesetzte Grundlohnentwicklung für 2014 liegt demgegenüber bei 2,81 Prozent.
Für das oberste bayerische Sozialgericht waren die Entscheidungen des Schiedsamts nicht nachvollziehbar und gesetzliche Grundlagen nicht beachtet worden. Nun muss laut LSG das Schiedsamt wieder tätig werden. Dabei muss es die Rechtsauffassung des Gerichts berücksichtigen, wie es in der mündlichen Begründung des Urteils hieß.
„Die AOK Bayern ist bereit, eine höhere Vergütung als 2013 zu zahlen“, so Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK im Freistaat. Der AOK-Chef betonte aber auch, dass dies nur im gesetzlichen Rahmen möglich ist. Die Erhöhung dürfe nicht zu Lasten anderer Gesundheitsberufe gehen und die Beitragszahler nicht ungerechtfertigt belasten.
Bereits von 2012 auf 2013 hat die AOK Bayern über sieben Prozent mehr Vergütung an die KZVB überwiesen. Mit der Erhöhung durch den Schiedsspruch wären bei der viertgrößten Krankenkasse Deutschlands die Ausgaben für zahnärztliche Vergütung in nur zwei Jahren um rund 20 Prozent angestiegen. Schon jetzt liegt die Vergütung deutlich über dem Bundesdurchschnitt. „Die Ausgaben der AOK Bayern für die zahnärztliche Versorgung lagen 2013 rund 25 Millionen Euro über den entsprechenden Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds“, so Platzer.
Die Vergütungsverhandlungen der KZVB waren nicht nur mit der AOK Bayern erfolglos, sondern auch mit zwei großen Ersatzkassen. „Bei drei der vier größten Krankenkassen Deutschlands ist die KZVB somit gescheitert“, so Platzer. Er habe Verständnis dafür, wenn dies die bayerischen Zahnärzte nachdenklich stimme. Völliges Unverständnis hingegen äußerte der AOK-Chef hinsichtlich der Polemik gegen die Klage. „Wer einen Rechtsweg skandalisiert, skandalisiert zugleich die Rechtstaatlichkeit“, so Platzer. Im Übrigen habe auch die KZVB bereits Schiedssprüche beklagt. Scharf kritisierte Platzer auch die aggressive Öffentlichkeitsarbeit regionaler zahnärztlicher Gruppierungen. Diese habe Patienten und Zahnärzte unnötig verängstigt. In beider Interesse sei jetzt die Rückkehr der KZVB zu einem vertragspartnerschaftlichen Umgang erforderlich.
Pressemitteilung der AOK Bayern
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