Einzelfallbestätigung statt elektronischer Gesundheitskarte rechtens

10. Dezember 2014 | "Der Druck wächst. Nachdem die
Kritik an der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) nicht verstummt,
schrecken die Krankenkassen auch vor unlauteren Mitteln nicht zurück.
„Ab 1. Januar 2015 gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte“,
steht auf einem Plakat der Bundesärztlichen Kassenvereinigung, das
demnächst in vielen Arztpraxen aushängen dürfte. Weiter heißt es dort:
Bei Patienten, die ab Januar keine elektronische Gesundheitskarte
vorlegen könnten, seien Ärzte und Psychotherapeuten künftig
verpflichtet, eine Privatrechnung auszustellen." Und weiter heißt es bei Verdi: "Doch das ist falsch. „Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage“, betont Jan
Kuhlmann von der Initiative Patientendaten. Schließlich gebe es ein
entsprechendes Ersatzverfahren, wenn jemand keine gültige
Versicherungskarte habe. Auch das Bundesgesundheitsministerium bestätigt
dies auf seiner Website: „Alternativ“, heißt es dort, „kann auch eine
Einzelfallbestätigung der Krankenkasse, dass zum Zeitpunkt der
Behandlung ein Leistungsanspruch bestand, vorgelegt werden.“ Nur wenn
der Patient einen solchen Nachweis nicht innerhalb des Quartals vorlege,
müsse er die Behandlungskosten privat bezahlen."

Bericht der Gewerkschaft VERDI 10.12.2014, weiter lesen hier:

https://www.verdi.de/themen/nachrichten/++co++674bf734-8083-11e4-ba25-5254008a33df