Die Sicht des Personals In knapp 70% der Zufriedenheitsbefragungen von Medizinischen Fachangestellten wird das Thema fehlenden Teamgeistes angeschnitten. Die Bitte oder Forderung bezieht sich zum einen auf die interkollegialen Beziehungen: einzelne Mitarbeiterinnen oder Gruppierungen ziehen nicht mit den anderen an einem Strang. Aber auch das Verhältnis zum Praxisinhaber oder dem Ärzteteam werden hierunter subsumiert, beispielsweise, […]
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PR-Forschung
Das Deutsche Ärzteblatt berichtet von einer Studie, in der Verbraucher ihre Skepsis über neue Vertriebswege für Arzneimittel zum Ausdruck brachten.
Im Gegensatz zu dem Untersuchungsgegenstand verströmt das “Institut für Handelsforschung an der Universität zu Köln” Seriösität. “Befragte” hört sich nach repräsentativer Umfrage an und das Ergebnis ist nachvollziehbar.
Die Realität sieht so aus: Es war keine repräsentative Studie, sondern Diskussionsrunden, in der Marktforschung Focus Groups genannt. Anzahl und Zusammensetzung bleiben im Dunkeln. Aus wissenschaftlichem Interesse hat sich das Institut auch nicht des Themas angenommen. Zu den Kunden, die auf der Internseite genannt werden, gehört der Apothekerverband Nordrhein und zuletzt hatte das IfH für den Bundesverband des pharmazeutischen Grosshandels (Phagro) Auftragsforschung betrieben.
Zur Vorlage bei der ARD: Auszüge aus dem Heilmittelwerbegesetz
§ 1
(1) Dieses Gesetz findet Anwendung auf die Werbung für
1. Arzneimittel im Sinne des § 2 des Arzneimittelgesetzes,
1a. Medizinprodukte im Sinne des § 3 des Medizinproduktegesetzes,
[…]
§ 3
Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor,
1. wenn Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben,
2. wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, daß
a) ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann,
b) bei bestimmungsgemäßem oder längerem Gebrauch keine schädlichen Wirkungen eintreten,
c) die Werbung nicht zu Zwecken des Wettbewerbs veranstaltet wird,
3. wenn unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben
[…]
b) über die Person, Vorbildung, Befähigung oder Erfolge des Herstellers, Erfinders oder der für sie tätigen oder tätig gewesenen Personen
gemacht werden.
[…]
§ 11
(1) Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel nicht geworben werden
1. mit Gutachten, Zeugnissen, wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen sowie mit Hinweisen darauf,
2. mit Angaben, daß das Arzneimittel, das Verfahren, die Behandlung, der Gegenstand oder das andere Mittel ärztlich, zahnärztlich, tierärztlich oder anderweitig fachlich empfohlen oder geprüft ist oder angewendet wird,
3. mit der Wiedergabe von Krankengeschichten sowie mit Hinweisen darauf,
4. mit der bildlichen Darstellung von Personen in der Berufskleidung oder bei der Ausübung der Tätigkeit von Angehörigen der Heilberufe, des Heilgewerbes oder des Arzneimittelhandels,
5. mit der bildlichen Darstellung
a) von Veränderungen des menschlichen Körpers oder seiner Teile durch Krankheiten, Leiden oder Körperschäden,
b) der Wirkung eines Arzneimittels, eines Verfahrens, einer Behandlung, eines Gegenstandes oder eines anderen Mittels durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach der Anwendung,
c) des Wirkungsvorganges eines Arzneimittels, eines Verfahrens, einer Behandlung, eines Gegenstandes oder eines anderen Mittels am menschlichen Körper oder an seinen Teilen,
[…]
11. mit Äußerungen Dritter, insbesondere mit Dank-, Anerkennungs- oder Empfehlungsschreiben, oder mit Hinweisen auf solche Äußerungen,
[…]
(2) Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel zur Anwendung bei Menschen nicht mit Angaben geworben werden, die nahe legen, dass die Wirkung des Arzneimittels einem anderen Arzneimittel oder einer anderen Behandlung entspricht oder überlegen ist.
[…]
§ 15
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
8. auf eine durch § 11 verbotene Weise außerhalb der Fachkreise wirbt,
(2) Ordnungswidrig handelt ferner, wer fahrlässig dem Verbot der irreführenden Werbung (§ 3) zuwiderhandelt.
(3) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 2 mit einer Geldbuße bis zu zwanzigtausend Euro geahndet werden.
Lobbyistenrätsel im Internet
Lobbyisten bleiben gerne im Hintergrund. Das will in den USA das National Public Radio (NRP) mit Unterstützung des Internets ändern. Die Nutzer sind aufgerufen, auf einem Panoramafoto Interessensvertreter zu identifizieren, die an der Sitzung des Senatsausschuss für Gesundheit, Bildung, Arbeit und Pensionen zum Start der Beratung über die US-Gesundheitsreform teilgenommen haben.
Präsident Barack Obama hat versprochen, bis Ende 2009 das entsprechende Gesetzpaket durch den Kongress zu bringen. Für die grosse und wegen der Finanzkrise derzeit wachsende Zahl der Unversicherten soll es neben den privaten Versicherungen auch eine staatliche Krankenversicherung geben. Als Kosten werden in den nächsten 10 Jahren dafür 1 Billion Dollar veranschlagt, die möglichst in anderen Bereichen des ineffizienten Gesundheitswesens eingespart werden sollen.
Das ist die Stunde der Lobbyisten. Pharmaindustrie, private Krankenversicherungen, Krankenhäuser, Ärzte, die gesamte Gesundheitsindustrie stemmt sich gegen zu erwartende Gewinneinbussen. Nach Informationen der Washington Post haben die grössten Versicherungen, Kliniken und Interessensgruppen alleine mehr als 350 frühere Mitarbeiter der US-Regierung und ehemalige Abgeordnete des US-Kongresses angeworben. Drei Viertel der bedeutenden Gesundheits- Pharnakonzerne hätten mindestens einen Insider auf ihrer Gehaltsliste. Dazu kommen noch Lobbyisten, die ihre frühere Regierungstätigkeit nicht offen gelegt haben, wie der Präsident des Pharmaindustrieverbandes PhRMA, W.J. “Billy” Tauzin, ein Ex-Kongressabgeordneter.
Mächtig Gegenwind, der Obama entgegenschlägt. Die Medizinindustrie könnten Erfolg haben. Uwe Reinhard, Professor für Gesundheitsökonomie in Princeton, skizziert ein Szenario, das angesichts der titanischen Aufgabe nicht unwahrscheinlich ist:
Dank des NPR sehen die Bürger dann wenigstens, wer in Washington Tag und Nacht gegen ihre Interessen gearbeitet hat.