Transportverweigerung: Selber zahlen!

Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, daß wer einen Krankenwagen ruft und dann den indizierten Transport ablehnt den Einsatz aus eigener Tasche bezahlen muss (Az: B 1 KR 44/06 R).
Konkret ging es um eine Patientin, deren Mutter wegen plötzlicher Luftnot und Thoraxschmerz beim Husten (bei der Patientin!) via 112 das Bürger-In-Not-Kommando angefordert hatte, die Patientin […]

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