(HANNOVER) Die SPD ist heute gesammelt in Hannover, es ist Wahlkampfauftakt. Die Parteioberen feiern den Wahlausgang in zwei von drei Bundesländern vom Vortag als Erfolg, die anderen tun das sicher auch. Das Kompetenzteam von FW Steinmeier stellt sich nun in Hannover bei strahlendem Sonnenschein auf dem Opernplatz vor, auf dem Platz haben sich FWs Fans versammelt. Von den Dächern wachen Scharfschützen über unseren Außenminister, aber auch über unseren Altkanzler, der in seiner Heimatstadt auch immer noch frenetisch begrüßt wird. Und natürlich wird viel geredet: über den Atomausstieg, Bildung, Studiengebühren, innere Sicherheit und Arbeit für alle. Ach ja, um Gesundheit ging es auch, mehr gut ausgebildetes Pflegepersonal und eine gerechte Bezahlung für Pflegende, das fordert Franz Müntefering. (Zi)
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Medizin 4.0 – Sind Menschen doch Autos?
Diese provokante Frage steht im Zentrum des von Professor Heinz Lohmann, Dr. med. Konrad Rippmann und Ines Kehrein herausgegebenen Buches “Markenmedizin für informierte Patienten: strukturierte Behandlungsabläufe auf digitalem Workflow.” 30 hochkompetente Autoren aus allen Bereichen der Gesundheitswirtschaft schildern auf ca. 200 Seiten jeweils aus ihrer spezifischen Expertensicht die Folgen der Digitalisierung in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken und … Weiterlesen →
Pflegereform nutzen: Mit Reha Pflege vermeiden
Der BDPK fordert die Politik auf, jetzt zu handeln! Der Gesetzgeber muss die Pflegereform nutzen, um den Zugang zu Rehabilitation zu verbessern, im Präventionsgesetz wurde die Chance vertan. Rehabilitation vermeidet oder verzögert nachweislich Pflegebedürftigkeit. Längst ist es wissenschaftlich erwiesen und die Fachleute sind sich einig: Medizinische Rehabilitation kann die Abhängigkeit von Pflege hinauszögern und vermeiden. Zwanzig Jahre nach der Einführung der Pflegeversicherung muss mit der Pflegereform endlich die Chance ergriffen werden, um Menschen den bedarfsgerechten Zugang zur Rehabilitation zu verschaffen. Seit Jahren macht der Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen darauf aufmerksam, dass es Probleme an der Schnittstelle zwischen Rehabilitation und Pflege gibt. Die zuständige Krankenversicherung hat keinen Anreiz für die Gewährung von Rehabilitationsleistungen zur Vermeidung von Pflege, da sie von vermiedener Pflegebedürftigkeit nicht profitiert. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, diese bekannte Schnittstellenproblematik erneut zu prüfen. Es gibt drei denkbare Lösungen: Ein Finanzausgleich zwischen der Pflegekasse und der Krankenversicherung, der die Kosten für pflegevermeidende Rehabilitationsleistungen erstattet. Die Pflegeversicherung wird zum Reha-Träger. Die hausärztliche Verordnung wird gestärkt. Der Gesetzgeber greift die Problematik bisher lediglich im Bereich der Pflegebegutachtung auf. Die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs soll im Rahmen der Pflegebegutachtung nach einem bundesweit standardisierten Verfahren erfolgen. Der Hintergrund ist die extrem niedrige Reha-Empfehlungsquote des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) von 0,4 Prozent bei den Begutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Diese Begutachtung erfolgt jedoch erst, wenn die Pflegebedürftigkeit bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht. Viel wirksamer sind medizinische Rehabilitationsleistungen, wenn sie früher einsetzen. Und zwar dann, wenn erste Anzeichen von drohendem Pflegebedarf sichtbar werden. Das wiederum kann der Hausarzt am besten einschätzen. Bislang liegt die letzte Entscheidung über die Gewährung der Reha-Leistung aber bei der Krankenkasse. Selbst dann, wenn der behandelnde Hausarzt den bestehenden Rehabilitationsbedarf attestiert und eine Reha-Verordnung ausgestellt hat. Aktuell wird fast die Hälfte der vom niedergelassenen Arzt verordneten Rehabilitationsmaßnahmen (sog. Heilverfahren) abgelehnt. Die Kosten einer Rehabilitationsleistung sind schon nach vier Monaten vermiedener Pflegebedürftigkeit mit den eingesparten Pflegekosten verrechnet. Für den älteren Menschen, der dadurch in seiner eigenen Wohnung bleiben und ohne fremde Hilfe seinen Alltag bewältigen kann, rechnet sich die Leistung bereits ab dem ersten Tag vermiedener Pflege. Zahlen und Fakten: In Deutschland gibt es rund 2,6 Mio. pflegebedürftige Menschen. Im Jahr 2030 werden es voraussichtlich 3,5 Mio. Menschen sein. Die Pflegekassen geben jährlich 25,45 Mrd. € für Pflegeleistungen aus. Rehabilitationsleistungen, ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt wurden im Jahr 2013 185.477 mal erbracht. Sie kosteten die Krankenkassen 473 Mio. €. Das sind 0,26 % der jährlichen Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.
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AOK Baden-Württemberg stellt Retaxationsergebnisse 2014 vor: 97 Prozent aller Retaxationen gerechtfertigt
Im Jahr 2013 haben Apotheken aus Baden-Württemberg etwa 26,5 Millionen Rezepte mit der AOK im Südwesten abgerechnet. Auf diesen Rezepten waren circa 40 Millionen Verordnungspositionen verordnet. Im Rahmen der Taxationsprüfung wurden 56.282 dieser Positionen beanstandet. Lediglich rund drei Prozent dieser Beanstandungen hatten letztlich keinen Bestand. Neben berechtigten Einsprüchen der Apotheken ging es dabei auch um Rücknahmen aus Kulanz. „Die Taxationsprüfung erfolgt bei der AOK Baden-Württemberg seit jeher mit Augenmaß und pharmazeutischem Sachverstand“, betont Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Den Ruf nach der Politik zur Eindämmung einer angeblichen ‚Retaxationsflut‘ kann er nicht nachvollziehen. „Wenn eines von 500 Rezepten beanstandet wird und lediglich eines von 15.000 Rezepten eine Beanstandungsrücknahme aufweist, spricht dies für ein grundsätzlich korrektes und verantwortungsvolles Abrechnungsverhalten der Apotheken im Land, für eine angemessene Prüfpraxis der AOK Baden-Württemberg und gegen die zuletzt beschworene ‚Retaxationsflut‘“, so Hermann. Eine Trennung in formale und inhaltliche Fehler hält der AOK-Vorstandsvorsitzende für wenig zielführend: „Wenn etwa die Arztunterschrift fehlt und deshalb ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel ohne gültige Verordnung abgegeben wird, dann ist das schon im Sinne der Patientenschützer keine Bagatelle, die nach Belieferung und Abrechnung des Rezepts noch schnell abgeändert werden könnte.“ Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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