19.08.2009 – NRW-Datenschutzbeauftragte verhängt erneut ein Bußgeld gegen Lidl
Wegen der unzulässigen Aufzeichnung von Krankheitsdaten von Beschäftigten verhängt die Landesdatenschutzbeauftragte ein Bußgeld von 36.000 Euro gegen ein nordrhein-westfälisches Unternehmen der Lidl-Gruppe.