Weder das Steuerrecht, noch das eigentliche Gesetz zum Elterngeld enthält allerdings einen entsprechenden Passus.
Der Wechsel muss möglich sein, meint auch das Bundessozialgericht.
Näheres finden Sie z.B. in diesem Artikel
Weder das Steuerrecht, noch das eigentliche Gesetz zum Elterngeld enthält allerdings einen entsprechenden Passus.
Der Wechsel muss möglich sein, meint auch das Bundessozialgericht.
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