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Experten erwarten neue MVZ-Gründungswelle an Kliniken
“Medizinische Versorgungszentren sind seit ihrer rechtlichen Zulassung vor zehn Jahren ein wichtiger Stabilisierungsfaktor in der ambulanten Versorgung geworden”, erklärte Dr. Bernd Köppl, Vorsitzender des Bundesverbandes Medizinische Versorgungszentren (BMVZ). Gleichwohl hätte sich die positive Entwicklung in der letzten Legislaturperiode jedoch etwas abgeschwächt. Die Große Koalition will nun im Rahmen des Versorgungsstärkungsgesetzes die Trägerschaft für MVZ wieder ausweiten, vor allem auf Kommunen. Im vorliegenden Gesetzesentwurf sollen zudem MVZ bei Vergütung und Zulassung nicht länger benachteiligt werden. “Das Klima hat sich geändert”, machte der BMVZ-Vorstandsvorsitzende in der Veranstaltung deutlich. Künftig sollen auch arztgruppengleiche MVZ zugelassen werden. Köppl zeigte sich davon überzeugt, dass die geplanten Änderungen auch zu einer neuen MVZ-Gründungswelle führen werden. “Dies gilt insbesondere für den Krankenhausbereich.” Positiv wertete Köppl auch die neuen Impulse durch die weitere Trägerebene auf kommunaler Ebene. Allerdings müsse hier mit noch erheblichem Qualifizierungsbedarf gerechnet werden. Im Symposium “Wirklichkeit der Qualitätssicherung im Krankenhaus” des Berufsverbandes Deutscher Internisten (BDI) forderte Prof. Dr. Susanne Schwalen eine stärkere Einbindung der Ärztekammern in die Qualitätssicherung. “Dies ist notwendig, damit Positionen zur Qualität aus Sicht der Ärzte einheitlich und übergeordnet in die gesellschaftliche Diskussion eingebracht werden können”, sagte die Geschäftsführende Ärztin der Ärztekammer Nordrhein. Wenn sich Vorstellungen und Zeithorizont zur Ergebnisqualität ärztlicher Behandlungen änderten, müssten Ärzte und die erbringende Einrichtung in diese Veränderungen einbezogen werden, um Ziele neu zu definieren. “Es ist Zeit für den professionseigenen, sachgerechten Umgang mit Qualität und Qualitätssicherung”, machte Schwalen deutlich. Ein weiterer Schwerpunkt des dritten Kongresstages ist das Management Forum. Es beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den Entgeltverhandlungen 2015. Die jährlichen Entgeltverhandlungen mit den Krankenkassen stellen eine Herausforderung für die Krankenhäuser dar. Das Ergebnis der Verhandlungen hat auch entscheidenden Einfluss darauf, ob ein Krankenhaus wirtschaftlich erfolgreich arbeitet oder nicht. Helge Engelke, Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG), machte deutlich, dass sich die Krankenkassen selber die Frage stellen müssten, wieviel Qualität und Innovationen sie ihren Versicherten zukommen lassen wollen. “Wer mehr Qualität will, muss auch mehr zahlen”, sagte der NKG-Verbandsdirektor. Gleichzeitig sollten auch die Krankenhäuser die vielen positiven Ansätze im geplanten Versorgungsstärkungsgesetz nutzen. Beispielsweise im Bereich der Integrationsverträge. Der zweite Teil des Management-Forums widmet sich am Nachmittag der Umsetzung der qualitätsorientierten Krankenhausplanung. Die Hospital Management Conference der European Association of Hospital Managers (EAHM) rückt die “Absicherung eines nachhaltigen Qualitätsmanagements durch innovative Finanzierungsinstrumente” in den Fokus. Eine Vortagsveranstaltung des Deutschen Vereins für Krankenhaus-Controlling (DVKC) zum Thema “Update Controlling” rundet diesen Kongresstag ab. Der 37. Deutsche Krankenhaustag bietet noch bis zum 15. November Experten und Praktikern im Krankenhauswesen eine interdisziplinäre Plattform, Konzepte und Visionen für das deutsche Krankenhauswesen zu diskutieren. Das ausführliche Kongress-Programm steht unter www.deutscher-krankenhaustag.de als PDF-Datei zum Herunterladen bereit. Der Deutsche Krankenhaustag ist die wichtigste Plattform für die deutschen Krankenhäuser und findet jährlich im Rahmen der MEDICA statt. Die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag mbH (GDK) hat die Aufgabe, den Deutschen Krankenhaustag auszurichten sowie Ausstellungen, Kongresse, Tagungen und Symposien durchzuführen, zu fördern und zu unterstützen. Gesellschafter der GDK sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Der Pflegebereich ist durch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen (ADS) und den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBFK) in die Arbeit der GDK eingebunden. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
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BARMER Heil- und Hilfsmittelreport 2017 – Massiver Anstieg bei Ausgaben
Die Kosten für Heil- und Hilfsmittel sind massiv gestiegen. Allein bei der BARMER haben die Gesamtausgaben im Jahr 2016 erstmals die Schwelle von einer Milliarde Euro überschritten. Das geht aus dem aktuellen BARMER Heil- und Hilfsmittelreport 2017 hervor. Demnach stiegen allein die Ausgaben für Hilfsmittel um rund neun Prozent, das entspricht einem Zuwachs von rund 84 Millionen Euro. Ähnlich stellt sich die Situation bei den Heilmitteln dar. Sie stiegen im Vergleich zum Vorjahr um etwa drei Prozent, was einem Plus von rund 26 Millionen Euro entspricht. Die Anzahl der Versicherten, die Heil- und Hilfsmittel erhielten, blieb im selben Zeitraum jedoch nahezu identisch. „Heil- und Hilfsmittel sind ein wichtiger Teil der medizinischen Versorgung. Umso wichtiger ist, dass allein die medizinische Notwendigkeit und nicht regionale Besonderheiten die Verordnung von Heilmitteln wie Physiotherapie bestimmen“, forderte Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER. Diese Entwicklung sei keineswegs neu. Seit dem Jahr 2013 hätten die Kosten für Heilmittel mittlerweile um 19 und die Ausgaben für Hilfsmittel um 18 Prozent zugelegt. Enorme regionale Unterschiede bei den Ausgaben Seine Forderung stützt Straub auf die enormen regionalen Unterschiede in der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln. In der Physiotherapie, dem mit Abstand größten Block unter den Heilmitteln, sind die Ausgaben je Versicherten in den Jahren 2015 und 2016 um jeweils fast fünf Prozent gestiegen. Betrachtet man die Physiotherapie-Ausgaben pro Versicherten nach Bundesland, fällt eine enorme Spannbreite auf. Sie reichte im Jahr 2016 von 50 Euro in Bremen bis zu 81 Euro in Sachsen und rund 82 Euro in Berlin. „Die regionalen Differenzen bei den Ausgaben sind derart groß, dass sie durch unterschiedliche Häufigkeit oder Schwere der Erkrankungen nicht zu erklären sind. Die Versorgung in den einzelnen Ländern fällt offenbar unabhängig von medizinischen Notwendigkeiten stark unterschiedlich aus“, betonte Straub. Hier seien dringend weitere Untersuchungen notwendig. Es bedürfe keines Blickes in die Glaskugel, um weiter steigende Ausgaben für Heilmittel zu prognostizieren. Dies liege unter anderem am Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz, das im April 2017 in Kraft getreten ist. Mit dem Gesetz wurde die Bindung der Budgetsteigerungen an die Grundlohnsumme aufgehoben. Leistungserbringer erzielen mit dem Wegfall dieser sinnvollen Orientierungsgröße deutlich höhere Vergütungsanhebungen. Das Gesetz sehe außerdem Modellregionen vor, in denen die Heilmittelerbringer Art, Dauer und Häufigkeit der Therapie selbst festlegen können. Der Arzt erhebe lediglich die Diagnose auf einem sogenannten „Blanko-Rezept“. „Es besteht die Gefahr erheblicher Kostensteigerungen, wenn Patienten länger oder aufwändiger behandelt werden, als es rein medizinisch notwendig wäre. Hier darf der Zusammenhang zwischen einer bestmöglichen, aber auch wirtschaftlich klugen Versorgung nicht aus dem Auge verloren werden, zumal der Heil- und Hilfsmittelreport der BARMER bereits für die Jahre 2015 und 2016 deutliche Mehrausgaben aufzeigt“, betonte Straub. Auffälligkeiten in der Versorgung Der Report deckt einige Besonderheiten in der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln auf, die sich nicht ohne weiteres erklären lassen. Es gibt beispielsweise deutliche Unterschiede bei den Geschlechtern. So erhalten Frauen häufiger als Männer Hilfsmittel (29 gegenüber 22 Prozent). Bei den Heilmitteln ist der Unterschied noch größer. Hier bekommen 26 Prozent der Frauen, aber nur 17 Prozent der Männer eine Verordnung. „Auffälligkeiten, wie sie der Heil- und Hilfsmittelreport zeigt, müssen weiter untersucht werden. Denn sie können auch ein Hinweis darauf sein, dass Versorgungsentscheidungen nicht durchgehend evidenzbasiert erfolgen“, so Reportautor Prof. Dr. Daniel Grandt vom Klinikum Saarbrücken. Pressemitteilung der BARMER
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Krankenhausreform mit Zukunftsperspektive
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt das heute vom Deutschen Bundestag zu verabschiedende Krankenhausstrukturgesetz. DKG-Präsident Thomas Reumann sprach von „wichtigen Weichenstellungen für die patientenorientierte Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung“. Die Finanzierung der laufenden Kosten der Kliniken und der ordnungspolitische Rahmen des Entgeltsystems im Krankenhaus würden durch die Reform grundlegend verändert, so der DKG-Präsident. Das Gesetz, das zum 1. Januar 2016 in Kraft tritt, nimmt sich drängender Probleme des stationären Sektors an. „Die Abgeordneten haben die in den letzten Monaten von den Krankenhäusern und ihren Mitarbeitern angesprochenen Probleme ernst genommen. Wir fühlen uns nunmehr deutlich besser verstanden“, sagte Reumann. Entscheidend sei vor allem, dass die ursprünglich vorgesehenen Kürzungen nicht weiter verfolgt würden. „Die 500 Millionen Euro aus dem Versorgungszuschlag bleiben den Krankenhäusern erhalten“, erklärte der DKG-Präsident. Mit ihrer Umwandlung in einen Pflegezuschlag „wird die Situation für Pflegekräfte deutlich verbessert“. Mit dem Pflegezuschlag, der Tarifausgleichsrate und den Förderprogrammen für Pflegestellen und Hygiene werden wichtige Voraussetzungen geschaffen, dass die Mitarbeiter, die schon bei uns beschäftigt sind, fair bezahlt und notwendige zusätzliche Kräfte eingestellt werden können. Insgesamt werden also die Rahmenbedingungen für die Finanzierung der Betriebskosten deutlich verbessert, so Reumann. Darüber hinaus begrüßte der DKG-Präsident die vorgesehene Neukonzeption der ambulanten Notfallleistungen. Der Strukturfonds und die neuen Qualitätsanforderungen einschließlich Sanktionsmechanismen werden den Strukturwandel in der stationären Medizin weiter beschleunigen. Diesen Möglichkeiten werden sich die Krankenhäuser konstruktiv stellen. „Keine Verbesserungen bringt das Krankenhausstrukturgesetz dagegen bei der unzureichenden Investitionsfinanzierung“, machte Reumann deutlich. Er forderte, dass die Lösung dieses zentralen Problems der Krankenhäuser auf der Tagesordnung bleiben müsse. Die Länder dürften sich nicht weiter ihrer gesetzlichen Aufgabe der Investitionsmittelbereitstellung entziehen. Pressemitteilung der DKG – Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
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