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94 Prozent der Teilnehmer von Präventionsangeboten in Grundschulen allein durch AOK erreicht
Die AOK hat ihre Präventionsangebote für Heranwachsende weiter ausgebaut. Besonders in Grundschulen nimmt die Gesundheitskasse mit entsprechenden Projekten GKV-weit nach wie vor eine Vorreiterrolle ein: Rund 383.000 Kinder konnten im Jahr 2015 mit AOK-Programmen in den Bereichen Bewegung, Ernährung und psychische Gesundheit direkt erreicht werden. Das entspricht im Kassen-Vergleich einem Anteil von 94 Prozent. Das zeigt der heute veröffentlichte AOK-Präventionsbericht. Der überdurchschnittliche Einsatz spiegelt sich auch in den Ausgaben wider. Bezogen auf alle sogenannten Settingansätze, die neben Schulen auch Kitas, Kindergärten oder beispielweise Betriebe einschließen, investierte die AOK 2015 laut eigenem Präventionsbericht mit 1,06 Euro pro Versichertem im Durchschnitt vier Mal so viel (0,26 Euro) wie die anderen Krankenkassen. Insgesamt lagen die Präventionsausgaben pro AOK-Versichertem in 2015 bei 5,42 Euro (GKV-Durchschnitt 4,49 Euro). Um die Gesundheitskompetenz von Kindern und Jugendlichen zu stärken, setzt die Gesundheitskasse auf ein breites Angebotsspektrum. In seiner vierten Auflage listet der aktuelle Präventionsbericht 54 regionale und bundesweite AOK-Programme auf. „Erwachsene verbringen einen Großteil ihrer Zeit im Job, für Kinder sind Kita und Schule wichtige Lebensmittelpunkte. Hier brauchen sie Bewegung, etwas Ordentliches zu Essen und Fürsprache, wenn sie etwas bedrückt. Deshalb beginnen wir mit unseren Präventionsangeboten schon bei den Kleinsten“, betont Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. „Bei der Umsetzung vor Ort schließen wir Lehrer und Erzieherinnen eng mit ein. Mit ihnen zusammen gelingt es uns gut, Kinder möglichst auf spielerische Weise für Gesundheit zu begeistern.“ Bewährt haben sich dabei die bundesweiten Programme und Aktionen wie JolinchenKids, das AOK-Kindertheater oder die Grundschulaktionstage gemeinsam mit dem Deutschen Handballbund. Bei allen Präventionsmaßnahmen achtet die AOK auf Nachhaltigkeit. „Es ist nicht damit getan, einfach mal in einer Einrichtung vorbeizuschauen und den Gesundheitsmoralapostel zu spielen“, betont Litsch. Als Beispiel nennt er die betriebliche Gesundheitsförderung, der auch in der Neuauflage des Präventionsberichts wieder ein Kapitel gewidmet wird. Litsch: „Veränderungen brauchen Zeit, bis sie bei allen Mitarbeitern ankommen und auch von den Führungskräften gelebt werden. Im Durchschnitt begleitet die AOK die Betriebe daher 41 Monate, um das Thema Gesundheit nachhaltig in das Unternehmen zu integrieren. Das ist fast ein Jahr länger als der GKV-Durchschnitt.“ Neben der Nachhaltigkeit spielt Qualität eine große Rolle. Deshalb unterzieht die Gesundheitskasse Maßnahmen in der betrieblichen Gesundheitsförderung regelmäßigen Erfolgskontrollen. Wurden 2014 rund 66 Prozent der AOK-Präventionsleistungen auf Qualität geprüft, lag dieser Anteil 2015 mit 76 Prozent noch einmal deutlich höher – und damit auch wieder über der Rest-GKV (69 Prozent). Die GKV hat für das Jahr 2015 insgesamt rund 24.000 sogenannter Settingansätze in Kitas, Schulen etc. dokumentiert. Davon setzte allein die AOK mehr als 19.000 um. Gut 9.000 solcher Maßnahmen wurden von der AOK in Schulen und weitere 5.500 in Kindergärten sowie Kindertagesstätten durchgeführt. Aber auch in anderen Bereichen engagiert sich die AOK besonders: 100 Prozent der Präventionsleistungen für Menschen in Altenheimen gehen auf AOK-Initiative zurück. Ähnliches gilt auch für Studierende; hier merkt AOK-Vorstand Litsch jedoch an: „Wir haben an den Unis noch Nachholbedarf. Das hat auch unsere jüngste Online-Befragung unter mehr als 18.000 Studierenden gezeigt. Sie leiden zunehmend unter Stress und wünschen sich mehr Unterstützung in diesem Bereich – auch durch die Krankenkassen.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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Arzneimittelrabattverträge – AOK Baden-Württemberg entlastet Versicherte um 32 Millionen Euro
Durch Arzneirabattverträge hat die AOK Baden-Württemberg im vergangenen Jahr knapp 207 Millionen Euro bei ihren Ausgaben einsparen können. „Diese Einsparungen tragen wesentlich zum erwarteten Rechnungsergebnis 2015 der AOK Baden-Württemberg mit einem Plus von 147 Millionen Euro bei. Wir können damit nicht nur die diesjährige Ausgabensteigerung abfedern, sondern auch weiterhin in den Ausbau der Versorgungsstrukturen investieren“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer für die bundesweiten Arzneimittelrabattverträge des AOK-Systems, am Freitag (01.04.2016) in Stuttgart. Von den Einsparungen gebe die AOK Baden-Württemberg einen gehörigen Teil durch Zuzahlungsbefreiungen an Versicherte, die in der alternativen Regelversorgung der Hausarzt- und der Facharztverträge eingeschrieben sind, zurück. Hermann: „Diese Entlastung für unsere Versicherten machte vergangenes Jahr insgesamt 32 Millionen Euro aus“. Zwei neue Vertragstranchen schließen an die Ende März ausgelaufenen Verträge der Tranche „AOK XII“ aus dem Jahr 2014 an. „AOK XV“ und „AOK XVI“ haben eine Laufzeit von jeweils zwei Jahren und beinhalten Verträge über zusammen 106 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen. „Bei den beiden neuen Verträgen sind auch wieder neue Wirkstoffe hinzu gekommen, die zwischenzeitlich patentfrei geworden sind und zu denen lebhafter Wettbewerb besteht. Dazu gehören zum Beispiel das Neuroleptikum Aripiprazol und das Herzmedikament Eplerenon“, erläuterte Hermann. Die zum 1. April 2016 startenden Rabattverträge: AOK XV: • Laufzeit: 1. April 2016 bis 31. März 2018 • Verträge über 103 Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen in 105 Fachlosen (19 im Mehrpartnermodell vergeben) • 45 Pharmaunternehmen/Bietergemeinschaften • AOK-Umsatzvolumen: 1,9 Milliarden Euro AOK XVI: • Laufzeit: 1. April 2016 bis 31. März 2018 • Verträge über drei Wirkstoffe (alle im Mehrpartnermodell vergeben) • 10 Pharmaunternehmen/Bietergemeinschaften • AOK-Umsatzvolumen: 150 Millionen Euro Die Rabattverträge für patentfreie Arzneimittel ermöglichen Einsparungen ohne Verlust an Qualität in der Arzneimittelversorgung. Das eingesparte Geld steht zum Beispiel für innovative Versorgungsformen zur Verfügung. Die Rabattverträge haben den Wettbewerb im Bereich des Generikamarktes deutlich in Schwung gebracht. Die laufenden AOK-Verträge decken rund zwei Drittel dieses Marktes ab. Sie umfassen alle markt- und ausgabenrelevanten Wirkstoffe. Aktuell laufen Verträge für 276 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit einem jährlichen AOK-Umsatzvolumen von insgesamt rund fünf Milliarden Euro (Stand April 2016). Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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Grünes Rezept: Viele Krankenkassen erstatten auch rezeptfreie Arzneimittel
Auf das Grüne Rezept wird ab sofort ein Hinweis aufgedruckt, dass viele gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten die Kosten für bestimmte rezeptfreie Arzneimittel freiwillig zurückerstatten. Das Grüne Rezept ist eine Empfehlung des Arztes, der die Anwendung eines nicht verschreibungspflichtigen Medikaments aus medizinischer Sicht für notwendig erachtet. Gleichzeitig dient es dem Patienten als Merkhilfe bezüglich Name, Wirkstoff und Darreichungsform. Der bisher geltende Satz „Dieses Rezept können Sie nicht zur Erstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen.“ wird künftig ersetzt durch „Dieses Rezept können Sie bei vielen gesetzl. Krankenkassen zur Voll- oder Teilerstattung als Satzungsleistung einreichen.“ Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) die 70 Millionen gesetzlich krankenversicherten Menschen in Deutschland aufmerksam. Die Mehrheit der Krankenkassen – etwa 70 von 123 – machen derzeit davon Gebrauch, die Kosten für bestimmte rezeptfreie, jedoch apothekenpflichtige Arzneimittel als individuell festgelegte Satzungsleistung zu übernehmen. In erster Linie werden pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel erstattet. Für die Kostenerstattung eines solchen Medikaments muss der Versicherte die Quittung aus der Apotheke zusammen mit dem Grünen Rezept bei seiner Krankenkasse einreichen. Oft quittiert die Apotheke den Kaufpreis auch direkt auf dem Grünen Rezept. Erstattet wird meist bis zu einer bestimmten jährlichen Summe, je nach Krankenkasse zwischen 50 und 400 Euro. Einzelheiten dazu sollten Verbraucher direkt bei ihrer Krankenkasse erfragen. Gibt es keine Erstattung der Krankenkasse, kann das Grüne Rezept zusammen mit der Quittung aus der Apotheke auch bei der jährlichen Einkommensteuererklärung des Patienten als außergewöhnliche Belastung eingereicht werden. Zum Hintergrund: Von den 481 Millionen apothekenpflichtigen Arzneimitteln, die im Jahr 2014 von Apotheken abgeben wurden, ist etwa jedes zehnte (48 Millionen) auf einem Grünen Rezept von einem Arzt empfohlen worden. Eine Liste mit allen Kassen und ihren Erstattungsregeln auf www.aponet.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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