Mit Hilfe von Selektivverträgen sollen nach Wunsch der DAK Zahnärzte ihre Honorare nach unten schrauben. Das Ziel sei es laut DAK, dass Patienten bei der Versorgung mit Brücken und Kronen zuzahlungsfrei bleiben. Der stellvertretende Bundesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte, Dr. Ulrich Rubehn, sieht darin unseriöse Praktiken. „Die DAK betreibt Bauernfängerei und gaukelt ihren Versicherten das Schlaraffenland vor. Geizgeilheit hat einen neuen Namen: DAK.“ Da es diese Selektivverträge nur vereinzelt geben kann, müssten 99 % der Versicherten ihren Zahnarzt wechseln, um diese Ersparnis wahrnehmen zu können. Der Freie Verband tendiert zu qualitativ hochwertigem Zahnersatz. Die Zahnersatzarbeiten halten oft länger als 5 Jahre, weil der freie Zahnarzt nicht durch Selektivvertrag gezwungen ist, mit einem weit entfernten Labor zu arbeiten. Bessere Qualität erziele man nicht mit Dumpingpreisen.
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Experten erwarten neue MVZ-Gründungswelle an Kliniken
“Medizinische Versorgungszentren sind seit ihrer rechtlichen Zulassung vor zehn Jahren ein wichtiger Stabilisierungsfaktor in der ambulanten Versorgung geworden”, erklärte Dr. Bernd Köppl, Vorsitzender des Bundesverbandes Medizinische Versorgungszentren (BMVZ). Gleichwohl hätte sich die positive Entwicklung in der letzten Legislaturperiode jedoch etwas abgeschwächt. Die Große Koalition will nun im Rahmen des Versorgungsstärkungsgesetzes die Trägerschaft für MVZ wieder ausweiten, vor allem auf Kommunen. Im vorliegenden Gesetzesentwurf sollen zudem MVZ bei Vergütung und Zulassung nicht länger benachteiligt werden. “Das Klima hat sich geändert”, machte der BMVZ-Vorstandsvorsitzende in der Veranstaltung deutlich. Künftig sollen auch arztgruppengleiche MVZ zugelassen werden. Köppl zeigte sich davon überzeugt, dass die geplanten Änderungen auch zu einer neuen MVZ-Gründungswelle führen werden. “Dies gilt insbesondere für den Krankenhausbereich.” Positiv wertete Köppl auch die neuen Impulse durch die weitere Trägerebene auf kommunaler Ebene. Allerdings müsse hier mit noch erheblichem Qualifizierungsbedarf gerechnet werden. Im Symposium “Wirklichkeit der Qualitätssicherung im Krankenhaus” des Berufsverbandes Deutscher Internisten (BDI) forderte Prof. Dr. Susanne Schwalen eine stärkere Einbindung der Ärztekammern in die Qualitätssicherung. “Dies ist notwendig, damit Positionen zur Qualität aus Sicht der Ärzte einheitlich und übergeordnet in die gesellschaftliche Diskussion eingebracht werden können”, sagte die Geschäftsführende Ärztin der Ärztekammer Nordrhein. Wenn sich Vorstellungen und Zeithorizont zur Ergebnisqualität ärztlicher Behandlungen änderten, müssten Ärzte und die erbringende Einrichtung in diese Veränderungen einbezogen werden, um Ziele neu zu definieren. “Es ist Zeit für den professionseigenen, sachgerechten Umgang mit Qualität und Qualitätssicherung”, machte Schwalen deutlich. Ein weiterer Schwerpunkt des dritten Kongresstages ist das Management Forum. Es beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den Entgeltverhandlungen 2015. Die jährlichen Entgeltverhandlungen mit den Krankenkassen stellen eine Herausforderung für die Krankenhäuser dar. Das Ergebnis der Verhandlungen hat auch entscheidenden Einfluss darauf, ob ein Krankenhaus wirtschaftlich erfolgreich arbeitet oder nicht. Helge Engelke, Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG), machte deutlich, dass sich die Krankenkassen selber die Frage stellen müssten, wieviel Qualität und Innovationen sie ihren Versicherten zukommen lassen wollen. “Wer mehr Qualität will, muss auch mehr zahlen”, sagte der NKG-Verbandsdirektor. Gleichzeitig sollten auch die Krankenhäuser die vielen positiven Ansätze im geplanten Versorgungsstärkungsgesetz nutzen. Beispielsweise im Bereich der Integrationsverträge. Der zweite Teil des Management-Forums widmet sich am Nachmittag der Umsetzung der qualitätsorientierten Krankenhausplanung. Die Hospital Management Conference der European Association of Hospital Managers (EAHM) rückt die “Absicherung eines nachhaltigen Qualitätsmanagements durch innovative Finanzierungsinstrumente” in den Fokus. Eine Vortagsveranstaltung des Deutschen Vereins für Krankenhaus-Controlling (DVKC) zum Thema “Update Controlling” rundet diesen Kongresstag ab. Der 37. Deutsche Krankenhaustag bietet noch bis zum 15. November Experten und Praktikern im Krankenhauswesen eine interdisziplinäre Plattform, Konzepte und Visionen für das deutsche Krankenhauswesen zu diskutieren. Das ausführliche Kongress-Programm steht unter www.deutscher-krankenhaustag.de als PDF-Datei zum Herunterladen bereit. Der Deutsche Krankenhaustag ist die wichtigste Plattform für die deutschen Krankenhäuser und findet jährlich im Rahmen der MEDICA statt. Die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag mbH (GDK) hat die Aufgabe, den Deutschen Krankenhaustag auszurichten sowie Ausstellungen, Kongresse, Tagungen und Symposien durchzuführen, zu fördern und zu unterstützen. Gesellschafter der GDK sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Der Pflegebereich ist durch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen (ADS) und den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBFK) in die Arbeit der GDK eingebunden. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
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EU-Gesundheitskommissar weiter für Arzneimittel und Medizinprodukte zuständig
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt die Ankündigung des designierten EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker, die Zuständigkeit für Medikamente und Medizinprodukte beim EU-Gesundheitskommissar zu belassen. „Es ist ein richtiges Signal, wenn in Brüssel weiterhin der Gesundheitskommissar die Hoheit über Arzneimittel und Medizinprodukte behält und nicht das für Binnenmarkt und Industrie zuständige Kommissariat mit dieser Aufgabe betraut wird“, sagte der Verbandsvorsitzende des vdek, Christian Zahn. Dies sei eine Entscheidung im Sinne der Patienten, denn Fragen der Versorgungssicherheit und Gesundheit dürften nicht den wirtschaftlichen Interessen untergeordnet werden, erklärte Zahn. Zahn ist zugleich ehrenamtlicher Präsident der Association Internationale de la Mutualité (AIM) mit Sitz in Brüssel. Die AIM ist ein internationaler Zusammenschluss von 52 Verbänden von Krankenversicherungsträgern, darunter auch dem vdek. Der Plan Junckers, die Kompetenz für Arzneien und Medizinprodukte dem Industrieressort zuzuordnen, war auf heftigen Widerstand sowohl bei Vertretern des deutschen Gesundheitswesens, darunter auch den gesetzlichen Krankenkassen, als auch im Europäischen Parlament gestoßen. In diesem Zusammenhang wies Zahn erneut auf Schwachstellen in dem Entwurf der Medizinprodukterichtlinie hin, die aktuell noch in Brüssel beraten wird. Die nächste Legislaturperiode biete eine Chance, den Entwurf in zentralen Punkten noch einmal zu überdenken. Wichtigstes Anliegen der Krankenkassen sei dabei, für Medizinprodukte hoher Risikoklassen ein Zulassungsverfahren analog der Arzneimittelzulassung einzurichten. Die Kommission unter Juncker soll am 1. November 2014 ihre Arbeit aufnehmen. Pressemitteilung des vdek
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Qualitätscheck für Präventionskurse: Auch Volkshochschulen müssen ihr Kursangebot checken lassen
Die „Zentrale Prüfstelle Prävention“ fordert die Volkshochschulen (VHS) in Deutschland auf, an dem gesetzlich geforderten Qualitätscheck für Präventionskurse teilzunehmen. „Leider ist die Beteiligung der VHS an dem einheitlichen Prüfverfahren für Präventionskurse nach wie vor sehr zurückhaltend“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), und das „obwohl für die VHS seit Anfang 2017 eine Vielzahl an Kurskonzepten zur Nutzung zur Verfügung stehen, die speziell vom Deutschen Volkshochschulverband (DVV) mit erheblichem Aufwand ausgearbeitet wurden.“ Da die Krankenkassen ihren Versicherten aber nur qualitätsgeprüfte Präventionskurse wie Bewegungs- und Entspannungskurse etc. bezuschussen dürfen, sollten sich die VHS jetzt dem Prüfverfahren unterziehen, um die Qualität der Kurse nachzuweisen. Ausreichend Zeit sich auf das einheitliche Prüfverfahren der Zentralen Prüfstelle Prävention und die damit verbundenen Anforderungen einzustellen, hatten die VHS: Seit über zwei Jahren wurden hierzu intensive Gespräche und Abstimmungen mit den Vertretern des DVV geführt. Zur weiteren Unterstützung wurde zudem ein eigener Beratungsbereich für die VHS eingerichtet, der speziell für Fragen der VHS rund um die Prüfungen telefonisch unter 0201/5 65 82 90 erreichbar ist. Die Entscheidung, die Kurse der Prüfung zu unterziehen und damit den Teilnehmern einen Zuschuss durch die Krankenkassen zu ermöglichen, liegt jetzt bei jeder einzelnen Volkshochschule. „Wir freuen uns, wenn die gute Zusammenarbeit auf regionaler Ebene fortgesetzt wird und viele VHS von diesem Angebot Gebrauch machen. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Prävention auf regionaler Ebene“, so Elsner. Hintergrund: Die Zentrale Prüfstelle Prävention ist eine Gemeinschaftseinrichtung fast aller gesetzlichen Krankenkassen. Es gibt sie seit 2014. Ihre Aufgabe ist es Präventionskurse daraufhin zu prüfen, ob sie die im Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes festgelegten Qualitätsanforderungen erfüllen. Geprüft werden unter anderem die Qualifikation des Kursleiters, Aufbau und Inhalt des Kurses sowie Teilnehmerunterlagen mit praktischen Anleitungen für zu Hause. Seit 2014 erhielten insgesamt über 80.000 Kurse ein Zertifikat. Der Großteil der zertifizierten Angebote stammt aus dem Bereich Bewegung, gefolgt von Stressmanagement, Ernährung und Suchtmittelkonsum. Finanziert und verantwortet wird die Prüfstelle von der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen – § 20 SGB V mit BARMER, Techniker Krankenkasse (TK), DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse und HEK – Hanseatische Krankenkasse, vertreten durch den vdek, den Betriebskrankenkassen, überwiegend vertreten durch den BKK Dachverband, der AOK Bayern, AOK NordWest der AOK Rheinland/Hamburg, der AOK Niedersachsen, AOK Nordost, der AOKHessen, AOK Sachsen–Anhalt, IKK gesund plus, der IKK classic, der IKK Südwest, der IKK Brandenburg und Berlin, der BIG direkt gesund, der KNAPPSCHAFT und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Gemeinsame Pressemitteilung der Träger der Zentralen Prüfstelle Prävention
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