In der Nacht zum 27. Juli 2009 schüttete ein 60 jähriger Zahnarzt 50 Liter Benzin in den 4. Stock des Forum Zehlendorf, wo seine kieferchirurgische Praxis liegt. Er verteilte das Benzin in den OP Sälen und überall in der Praxis und jagte diese in die Luft.
Seit gestern steht er nun vor Gericht.
Er hatte einiges: einen Pilotenführerschein, einen Porsche und liebte Autorennen.
Er sollte die Räume verlassen, da ihm die Miete zu hoch war, ein Kaufinteressent ist abgesprungen. Der Arzt konnte den Gedanken nicht ertragen, dass man die Praxis abbaut und im Container verschwinden lässt.
Eigenen Angaben nach zu Folge hat er Beruhigungstabletten genommen um sich und die Praxis auszulöschen.
Er zündete das Streichholz an, ein Knall- eine Druckwelle- Glas splitterte, Fenster und Türen wurden aus den Rahmen gerissen, die Wände stürzten ein. Der Kieferchirurg kam mit leichten Verletzungen zu seinem Auto, fuhr heim und ging ins Bett.
War dies wirkliche eine Verzweiflungstat? Die Richterin merkte gestern an, dass die Sprinkleranlage mit Folie überklebt gewesen sei. Der Arzt wollte dadurch lediglich Wasserschäden in den darunter liegenden Praxen vermeiden.
Nach einer anfänglichen Lüge war der Angeklagte gestern geständig.
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Hospiz- und Palliativgesetz in erster Lesung im Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag befasst sich heute (Mittwoch) in erster Lesung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland. Die Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz: „Alle Menschen in unserem Land sollen die Gewissheit haben, dass sie ihren letzten Lebensweg gut versorgt und begleitet gehen können. Deshalb werden wir den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung zu Hause und im Pflegeheim, genauso wie in Hospizen und Krankenhäusern, deutlich besser fördern. Denn schwerstkranke Menschen sollen überall dort gut betreut, versorgt und begleitet werden, wo sie ihre letzte Lebensphase verbringen wollen – zuhause, in Krankenhäusern oder in Pflegeheimen, in den Städten oder auf dem Land. Ziel ist ein flächendeckendes Angebot an Hospiz- und Palliativleistungen überall in Deutschland.“ Insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen fehlt es noch an ausreichenden Hospiz- und Palliativangeboten. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, die Hospizarbeit finanziell besser zu fördern. Mit gezielten Maßnahmen und finanziellen Anreizen soll zudem die ambulante Palliativversorgung gestärkt werden. Auch in Pflegeheimen und Krankenhäusern soll die Hospiz- und Palliativversorgung ausgebaut werden, denn viele Menschen verbringen ihre letzten Lebensmonate dort. Um Bewohnern von Pflegeeinrichtungen ein ihren Wünschen entsprechendes Angebot an Palliativversorgung und Hospizbetreuung in ihrer letzten Lebensphase zu ermöglichen, sollen Pflegeeinrichtungen stärker mit Hospizdiensten und Ärzten zusammenarbeiten. Dafür erhalten Ärzte eine zusätzliche Vergütung. Zudem sollen Versicherte und ihre Angehörigen künftig einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung erhalten. Regelungen des Hospiz- und Palliativgesetzes im Einzelnen: Die Palliativversorgung wird ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im vertragsärztlichen Bereich werden die Selbstverwaltungspartner der Ärzteschaft und der Krankenkassen zusätzlich vergütete Leistungen vereinbaren – zur Steigerung der Qualität der Palliativversorgung, zur Zusatzqualifikation der Ärzte sowie zur Förderung der Netzwerkarbeit mit den anderen an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen und Versorgungseinrichtungen. Außerdem soll die palliativmedizinische Versorgung in der häuslichen Krankenpflege gestärkt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält deshalb den Auftrag, in seiner Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege die einzelnen Leistungen der Palliativpflege zu konkretisieren. Um insbesondere in ländlichen Regionen den weiteren Ausbau der sogenannten spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) zu beschleunigen, wird ein Schiedsverfahren für entsprechende Versorgungsverträge der Krankenkassen mit den versorgenden SAPV-Teams eingeführt. Zudem wird klar gestellt, dass allgemeine und spezialisierte ambulante Palliativversorgung auch in selektivvertraglichen Versorgungsformen und gemeinsam vereinbart werden können. Die finanzielle Ausstattung stationärer Kinder- und Erwachsenen-Hospize wird verbessert. Dies geschieht zum einen durch Erhöhung des Mindestzuschusses der Krankenkassen. Vor allem derzeit noch unterdurchschnittlich finanzierte Hospize erhalten so einen höheren Tagessatz je betreutem Versicherten (Erhöhung um 25 Prozent von derzeit rund 198 Euro auf rund 255 Euro). Zum anderen tragen die Krankenkassen künftig 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Die Beibehaltung des Eigenanteils entspricht dem ausdrücklichen Wunsch der Hospizverbände, um so sicherzustellen, dass der Charakter der vom bürgerschaftlichen Ehrenamt getragenen Hospizbewegung erhalten bleibt. Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste werden künftig neben den Personalkosten auch die Sachkosten berücksichtigt (z.B. Fahrtkosten der ehrenamtlichen Mitarbeiter), und es wird ein angemessenes Verhältnis von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern sichergestellt. Die finanzielle Förderung erfolgt zudem zeitnäher ab der ersten Sterbebegleitung. Außerdem soll die ambulanteHospizarbeit in Pflegeheimen stärker berücksichtigt werden, und Krankenhäuser können Hospizdienste künftig mit Sterbebegleitungen auch in ihren Einrichtungen beauftragen. Sterbebegleitung wird ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung. Kooperationsverträge der Pflegeheime mit Haus- und Fachärzten zur medizinischen Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner sind nicht mehr nur freiwillig, sondern sollen von den Vertragspartnern abgeschlossen werden. Ärztinnen und Ärzte, die sich daran beteiligen, erhalten eine zusätzliche Vergütung. Zudem wird die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass Pflegeheime ihren Bewohnerinnen und Bewohnern eine Versorgungsplanung zur individuellen und umfassenden medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung in der letzten Lebensphase organisieren und anbieten können. Dieses besondere Beratungsangebot wird ebenfalls von den Krankenkassen finanziert. Zur Stärkung der Hospizkultur und Palliativversorgung in Krankenhäusern ist vorgesehen, dass für Palliativstationen krankenhausindividuelle Entgelte mit den Kostenträgern vereinbart werden, wenn das Krankenhaus dies wünscht. Zudem können Krankenhäuser ambulante Hospizdienste, die von den Krankenkassen gefördert werden, mit Sterbebegleitungen der Versicherten in ihren Einrichtungen beauftragen, die ihre letzte Lebensphase dort verbringen. Versicherte erhalten einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die gesetzlichen Krankenkassen bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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IKK classic: Leistungsvolumen wächst 2015 auf mehr als 9 Milliarden Euro
Der Verwaltungsrat der IKK classic hat heute den Haushaltsplan der Kasse für das Jahr 2015 verabschiedet. Dieser sieht einen Anstieg der Leistungsausgaben um rund 427 Millionen Euro auf insgesamt rund 9,2 Milliarden Euro vor. Dies entspricht einem Plus von 5,21 Prozent je Versicherten. Die Aufwendungen für ärztliche Behandlung wachsen bei der größten IKK im kommenden Jahr um rund 67 Millionen Euro auf insgesamt 1,6 Milliarden Euro. Ein ebenso hoher Betrag ist für Arzneimittel vorgesehen (plus 74 Millionen Euro). Für die Krankenhausversorgung ihrer Versicherten stellt die IKK classic 126 Millionen Euro mehr als im Vorjahr und insgesamt rund 3,2 Milliarden Euro zur Verfügung. „Die kommenden Jahre bringen dem Gesundheitswesen eine dynamische Kostenentwicklung“, erklärt Verwaltungsratsvorsitzender Ulrich Hannemann. „Deswegen bleibt vorausschauende Finanzplanung das Gebot der Stunde. Die IKK classic ist durch ein solides Finanzpolster für diese Herausforderung gerüstet. Wir werden diese wertvolle Basis mit Bedacht nutzen, um unser hohes Leistungsniveau auch in schwieriger werdenden Zeiten zu sichern und auszubauen.“ Den ab 1. Januar 2015 geltenden Beitragssatz der IKK classic legte der Verwaltungsrat auf 15,4 Prozent fest. „Gegenüber dem bisherigen Beitragssatz wird es für unsere Versicherten günstiger“, sagt Matthias Triemer, Verwaltungsratsvorsitzender der IKK classic. „Zugleich setzen wir ein Signal der Solidität. Die IKK classic wird sich nicht als Billiganbieter profilieren. An einem Wettbewerb um den raschesten Abbau von Rücklagen nehmen wir nicht teil. Das wäre gegenwärtig alles andere als zeitgemäß. Wir bauen weiterhin auf nachhaltig finanzierte Qualität.“ Das umfangreiche Portfolio an Satzungs- und Extra-Leistungen bleibt nach Triemers und Hannemanns Worten auch künftig ohne Abstriche erhalten. Pressemitteilung der IKK classic
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Kassen blockieren qualifizierte Krebsbehandlungen
Zu der Forderung des geschäftsführenden Vorstand des AOK-Bundesverbands Uwe Deh, dass Krebserkrankungen stärker in spezialisierten und zertifizierten Zentren behandelt werden sollten, erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: “Er wäre gut, wenn die Krankenkassen ihren Erkenntnissen in der Praxis der medizinischen Versorgung durch dazu passende Rahmenbedingungen auch zum Durchbruch verhelfen würden. Für die Krankenhäuser steht es außer Frage, dass Krebsbehandlungen in dafür spezialisierten Einheiten und unter Ausnutzung aller Möglichkeiten des interdisziplinären Einsatzes von Kompetenzen erfolgen sollten. Die ambulante spezialfachärztliche Behandlung von Krebspatienten an Kliniken (gem. § 116b SGB V) bietet dazu einen rechtlichen Rahmen, der allerdings von den gesetzlichen Krankenkassen bei den Beschlussfassungen im Gemeinsamen Bundesausschuss nur in extrem restriktiver und absolut zurückhaltender Weise genutzt wird und vor Ort zudem durch bürokratische Übermaßforderungen in seiner Umsetzung massiv ausgebremst wird. So verweigerten die Krankenkassen bei den Beschlussfassungen über das Leistungsspektrum der spezialärztlichen interdisziplinären Behandlung von Tumoren der inneren Organe und von Brustkrebstumoren die Einbeziehung von weiteren Facharztgruppen aus den Kliniken bei der Behandlung der Krebspatienten. Sie verweigern die Beteiligung und Finanzierung relevanter Arztgruppen bei den interdisziplinären Tumorkonferenzen in dem Umfang, wie es erforderlich wäre. Sie verweigern z. B. die risikoadaptierte Nachsorge. Grundsätzlich haben die Krankenkassen die Strategie, das Behandlungsspektrum der Krebserkrankungen, die in den Genuss der qualifizierten interdisziplinären Behandlung kommen können, so klein wie möglich zu halten. Ein “einfacher Brustkrebs” oder “einfacher Magenkrebs” ist nach Auffassung der Krankenkassen “nicht schwer genug”, um im Kompetenzteam der interdisziplinär organisierten spezialfachärztlichen Versorgung behandelt werden zu dürfen. Es wäre gut, wenn die Krankenkassen bei ihren Forderungen an die Krankenhäuser die praktische Umsetzung stärker in den Blick nehmen würden.” Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
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