Richtige Zielvorgabe, aber die klaren Entscheidungsstrukturen fehlen. So lautet die Einschätzung der Vorstandsvorsitzenden des IKK e.V. zum jetzt vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendung im Gesundheitswesen, dem E-Health-Gesetz.
„Wir begrüßen, dass das Bundesgesundheitsministerium eine klare Ansage für die Online-Anbindung der elektronischen Gesundheitskarte macht. Die richtigen Ansätze laufen jedoch ins Leere aufgrund der weiterhin unklaren Entscheidungsstrukturen“, kritisiert Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V.
Zwar enthalte der Gesetzesentwurf verbindliche Rahmen- und Organisationsbedingungen, wie etwa Zeitpläne und Sanktionsandrohungen. „Was fehlt, ist jedoch eine klare Entscheidungsbefugnis der Krankenkassen“, sagt Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. Die Politik ignoriere nach wie vor, dass allein die Arbeitgeber und Versicherten für Kosten der Gesundheitskarte aufkommen.
Um den Forderungen nach einer verbindlichen Online-Anbindung Nachdruck zu verleihen, hat der IKK e.V. auf seiner Website eine Kostenuhr installiert, die sekündlich aktualisiert wird. „Jeder soll sehen, wie viel Geld fließen muss, bis auch die Versicherten endlich den Nutzen spüren“, so die Vorstandsvorsitzenden.
Pressemitteilung des IKK e.V.
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