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Reglement des Wissenschaftlichen Beirates der MS-Gesellschaft; Forschungsförderungsprozess
Was steht im Reglement des Wissenschaftlichen Beirates der MS-Gesellschaft? Wie ist der Prozess der Forschungsförderung der MS-Gesellschaft? Welche Rolle spielt der Wissenschaftliche Beirat?
Lange Zeit konnte diese Frage nicht beantwortet werden. Das Reglement des Wissenschaftlichen Beirates (WB) der MS-Gesellschaft war nicht öffentlich abrufbar. Seit Anfang Jahr ist das Reglement verfügbar.
Der Inhalt des Reglements ist, wie es für so Reglemente üblich ist, ziemlich unspektakulär. Wichtige Dokumente sind es trotzdem.
Die Statuten (Art. 8) der MS-Gesellschaft sehen die Regelung der Aufgaben und Kompetenzen des Wissenschaftliche Beirates in einem separaten Reglement vor.
Das Reglement in Kürze:
- Zweck des WB
- Der WB unterstützt und berät die MS-Gesellschaft in medizinischen und wissenschaftlichen Fragen und ist das Bindeglied zur medizinischen und wissenschaftlichen Welt.
- Zusammensetzung des WB
- Ausgewogene Verteilung von Fachleuten
- Max. 5-köpfiger Ausschuss, inkl. Präsident und Vizepräsident
- Ehrenamtlichkeit
- Aufgaben des WB (Auswahl)
- Durchführung eines MS-Kongresses
- Selektion und Weitergabe von wichtigen Informationen für die MS-Gesellschaft
- Mithilfe bei der Kommunikation von der MS-Gesellschaft
- Aufgaben des Ausschusses
- Bestimmen von Fachleuten zur Evaluation von Forschungsprojekten und Stellen von Anträgen zur Unterstützung der Gesuche an den Vorstand der MS-Gesellschaft im Rahmen des vom Vorstand beschlossenen Budgets
- Verwertung und Kommunikation der Ergebnisse der unterstützten Forschungsprojekte
- Vorbereitung der Geschäfte des WB
- Bildung von Arbeitsgruppen für bestimmte Aufgaben oder Projekte
- Qualitätskontrolle der medizinisch-wissenschaftlichen Informationsarbeit
- Sicherstellung einer zeitnahen und kompetenten Kommunikation mit der professionellen Struktur der MS-Gesellschaft
- Min. jährliche Sitzung
Der Ausschuss kann wie als der ständig aktive Kern angesehen werden.
Die jährliche Sitzung des WB war in der Vergangenheit am selben Tag wie der MS-Kongress (State of the Art Symposium), welcher Ende Januar stattfindet.
Bemerkenswerterweise ist das Reglement konsequent in der weiblichen Form geschrieben.
Forschungsförderung
Der Ausschuss hat eine wichtige Funktion bei der Forschungsförderung der MS-Gesellschaft.
- Der Ausschuss legt fest, wer die Gesuche beurteilen soll.
- Nach der Beurteilung werden Unterstützungsanträge an den Vorstand der MS-Gesellschaft gestellt.
- Der Vorstand der MS-Gesellschaft entscheidet über die Förderungsgesuche.
Gemäss persönlicher Auskunft1 von Prof. Dr. Kappos hat er mit Unterstützung seiner Sekretärin die Gesuche beurteilt und bearbeitet. Prof. Kappos hat also grossen Einfluss auf die Beurteilung der Forschungsförderung der MS-Gesellschaft. Faktisch entscheidet der Ausschuss, wenn auch der formelle Entscheid gemäss Reglement beim Vorstand liegt.
Fazit
Das Reglement ist zweckdienlich und klar. Der Ausschuss des Wissenschaftlichen Beirates hat bei der Forschungsförderung eine wichtige Funktion. Der formelle Entscheid über Forschungsförderungsgesuche liegt beim Vorstand.
Nachtrag
[Aktualisierung 01.01.2014: Im Dezember 2013 hat der Vorstand der MS-Gesellschaft das Reglement des Wissenschaftlichen Beirates überarbeitet. Im bin am Erstellen eines Vergleiches der alten und der neuen Version. Zu den Unterschieden werde ich einen Blogartikel schreiben.]
-
Persönliche Frage am MS-Infotag in Basel vom 12.02.2011 ↩
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