Versorgungsstärkungsgesetz – Bundestagsabgeordnete Karin Maag (CDU) deutet Umdenken beim Versorgungsstärkungsgesetz an.

Ausdrücklich begrüßt hat Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), heute in Berlin die Aussagen von Karin Maag, Bundestagsabgeordnete der CDU. In einem Video-Interview für die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Baden-Württemberg erklärte die Politikerin, sie werde beim Thema Aufkauf von Praxen eine statistische Obergrenze von 200 Prozent ins Spiel bringen. Das wäre eine deutliche Veränderung zur bisherigen Grenze von 110 Prozent, die sich derzeit im Regierungsentwurf eines Versorgungsstärkungsgesetzes befindet. Dort ist vorgesehen, dass Praxen in sogenannten „überversorgten Gebieten“ von den KVen aufgekauft werden sollen. Die KBV befürchtet durch einen solchen Schritt eine erhebliche Ausdünnung der ambulanten Betreuung der Patienten vor Ort – und somit im Gegensatz zum Titel des Gesetzes eine Verschlechterung der Versorgung.

„Ich werte das als Signal, dass die Politik offensichtlich die konstruktive Kritik der Ärzteschaft ernst nimmt und Regelungen, die die ambulante Versorgung erheblich gefährden könnten, einer kritischen Überprüfung unterwirft. Wenn die Stärkung der ärztlichen und psychotherapeutischen Freiberuflichkeit nicht nur ein wohlfeiles Lippenbekenntnis der Politik ist, und das Versorgungsstärkungsgesetz seinem Namen gerecht werden will, muss der Gesetzentwurf verändert werden“, führte der KBV-Chef aus.

Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

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