(DÜSSELDORF) Sie haben es sicher schon geahnt und wir haben ja auch schon darüber geschrieben – die kommenden Tage gehören wieder dem Messetrubel. Sie können uns vom 14. Bis zum 17. September auf der Rehacare in Düsseldorf treffen. Sie finden unseren Stand (und uns) in Halle 3, Stand F 42. (Zi)
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Eine Million Versicherte mehr: Arzneimittelausgaben der GKV im Jahr 2016 um 3,8 Prozent gestiegen
Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Arzneimittel sind im Jahr 2016 um 3,8 Prozent auf 34,1 Mrd. Euro gestiegen. Einige hochpreisige Arzneimittel wie Immunsuppressiva und bestimmte Krebsmedikamente wurden verstärkt verordnet, die Ausgaben für Hepatitis-C-Medikamente sanken indes. Das ergeben erste Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) auf Basis der Abrechnungsergebnisse von Apothekenrechenzentren. Allerdings ist 2016 auch die Zahl der GKV-Versicherten um rund eine Million (1,2 Prozent) auf 72 Millionen Menschen gestiegen. Damit korrelierend stieg die Anzahl der auf Rezept abgegebenen Medikamente leicht um 1,0 Prozent auf 756 Millionen Packungen. Es ist zu beachten, dass in den DAV-Jahreszahlen die Einsparungen der Krankenkassen durch Rabattverträge noch nicht berücksichtigt sind. Sie betrugen allein in den ersten neun Monaten des Jahres 2016 schon 2,8 Mrd. Euro. Insgesamt dürfte den DAV-Berechnungen zufolge der Ausgabenanstieg damit sehr nahe bei den von Krankenkassen und Vertragsärzten gemachten Vorgaben von 3,1 Prozent für 2016 liegen. „Die Arzneimittelausgaben haben sich erwartungsgemäß mit einer moderaten Steigerungsrate entwickelt“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. „Neben der Zunahme der Zahl der Versicherten sind die demographische Situation und der medizinische Fortschritt hier die bestimmenden Faktoren – und das wird wohl auch künftig so bleiben. Wenn eine Million mehr Patienten versorgt werden und innovative Arzneimittel gegen lebensbedrohliche Krankheiten verordnet werden, kann man keine rückläufigen Ausgaben erwarten.“ Entsprechend seien auch für 2017 Steigerungen von 3,3 Prozent eingeplant. Becker wies aber auch auf die Einsparmöglichkeiten hin: „Die Krankenkassen sparen jedes Jahr mehrere Milliarden Euro ein – zum Beispiel, wenn sie mit Pharmaherstellern einen angemessenen Preis für neue Medikamente anhand des festgestellten Zusatznutzens verhandeln. Und im Generikasegment werden auch 2016 neue Rekordsummen bei den Einsparungen durch Rabattverträge erreicht.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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Bundesgesundheitsminister Gröhe: „Pflegende Angehörige besser unterstützen“ Hilfen für pflegende Angehörige
In Deutschland pflegen etwa 2 Millionen Angehörige ihre hilfebedürftigen Familienmitglieder zu Hause. Meist sind es nach wie vor Frauen, die sich kümmern – aber der Anteil der Männer steigt seit Jahren. Jedes Jahr am 8. September macht ein bundesweiter Aktionstag auf den wichtigen Einsatz der pflegenden Angehörigen aufmerksam. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Pflegende Angehörige leisten einen unschätzbar wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Sie verdienen unseren Dank und unsere Anerkennung, vor allem aber auch Entlastung und Unterstützung. Deshalb haben wir mit der Pflegereform gerade die Leistungen für die Pflege zu Hause deutlich ausgebaut. Das hilft pflegenden Angehörigen, die dadurch beispielsweise mehr Hilfe durch Pflegedienste, aber auch eine deutlich bessere Absicherung in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhalten.“ Mit drei Pflegestärkungsgesetzen hat der Gesetzgeber seit 2015 die Leistungen der Pflegeversicherung mit insgesamt zusätzlich 5 Milliarden Euro pro Jahr spürbar ausgeweitet und dabei einen Schwerpunkt auf die Unterstützung der Pflege zu Hause gelegt. Dadurch wurde die finanzielle Unterstützung bei häuslicher Pflege deutlich angehoben, so dass z.B. mehr professionelle Hilfe durch Pflegedienste in Anspruch genommen werden kann. Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wurde zum 1. Januar dieses Jahres auch der Kreis derer, die Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, stark erweitert. Auch die Hilfen für pflegende Angehörige wurden ausgebaut. So können Angehörige nunmehr für die Dauer von bis zu 6 Wochen von der Pflege entlastet werden. Das hilft, wenn sie selbst einmal eine Pause brauchen und zum Beispiel in den Urlaub fahren wollen und für die Pflege eine Vertretung benötigen. Zudem steht allen Pflegebedürftigen seit Beginn dieses Jahres für die Betreuung, aber auch für Hilfen im Haushalt zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung ein Betrag von 125 Euro im Monat zur Verfügung. Deutlich verbessert wurde auch die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen: Seit dem 1. Januar dieses Jahres zahlt die Pflegeversicherung für mehr Angehörige (und ggf. auch andere ehrenamtliche Pflegepersonen) Beiträge zur Rentenversicherung, und oft fallen die Beitragszahlungen nun zudem auch höher aus. Dadurch wurden die Beiträge zur Rentenversicherung aus der Pflegeversicherung auf insgesamt 1,4 Milliarden Euro erhöht. Die Pflegeversicherung übernimmt seither zudem die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für den gesamten Zeitraum, in dem sich Menschen um pflegebedürftige Angehörige kümmern. Und wenn Beschäftigte kurzfristig ihre Arbeit unterbrechen müssen – zum Beispiel um zügig eine Pflegeeinrichtung für einen Angehörigen zu finden, – gewährt die Pflegeversicherung schon seit 1. Januar 2015 für bis zu zehn Arbeitstage eine Lohnersatzzahlung. Muss die Wohnung an die Bedürfnisse eines Pflegebedürftigen angepasst werden, – muss zum Beispiel eine barrierefreie Dusche eingebaut werden – übernimmt die Pflegeversicherung seit 2015 hierfür die Kosten in Höhe bis zu 4.000 Euro. Nicht nur die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wurden ausgeweitet. Bei Zustimmung der pflegebedürftigen Person haben Angehörige nun erstmals auch einen eigenständigen Anspruch auf eine qualifizierte Pflegeberatung durch die Pflegekasse oder den nächstliegenden Pflegestützpunkt. Angehörige sollten sich nicht scheuen, diesen Anspruch auch wahrzunehmen. Denn Ziel der Beratung ist es, ein für die jeweiligen Bedürfnisse passendes Hilfepaket zu schnüren und über weitergehende Hilfemöglichkeiten gerade auch für pflegende Angehörige zu informieren. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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BARMER GEK und Kinder- und Jugendärzte starten telemedizinische Versorgung für junge Patienten
Der Berufsverband der Kinder und Jugendärzte (BVKJ) und die BARMER GEK verbessern die Behandlung von Heranwachsenden mit chronischen und seltenen Erkrankungen durch ein speziell entwickeltes Telemedizin-System. Mit PädExpert können niedergelassene Kinder- und Jugendärzte ab sofort einen pädiatrischen Facharzt online zu Rate ziehen, um unklare Diagnosen abzusichern und die Behandlung abzustimmen. „Mit PädExpert optimieren wir die medizinische Versorgung, allem voran auf dem Lande. Dank PädExpert ersparen sich unsere jüngsten Versicherten lange Anfahrtswege und Wartezeiten beim Spezialisten“, sagte Dr. Mani Rafii, Vorstandsmitglied der BARMER GEK, in Berlin bei der Vorstellung der Kooperationsvereinbarung zwischen der Krankenkasse und der Service GmbH des BVKJ. Dabei sprach er sich insgesamt für einen stärkeren Einsatz von telemedizinischen Anwendungen aus und knüpfte dies an Bedingungen. „Telemedizin muss einen konkreten Mehrwert für den Patienten haben, diesen in einer grundlegenden Evaluation nachweisen und höchsten Datenschutzanforderungen genügen“, so Rafii. PädExpert als exklusives Angebot für BARMER GEK Versicherte Ab sofort können die jüngsten Versicherten der BARMER GEK PädExpert in Bayern in Anspruch nehmen und im Laufe des Jahres bundesweit. „Die BARMER GEK bietet als einzige Krankenkasse PädExpert für ihre Versicherten an. Damit hat unser Kinder- und Jugend-Programm wieder einmal ein Alleinstellungsmerkmal“, sagte Rafii. Der telemedizinische Expertenrat soll zunächst bei zehn Indikationen zum Einsatz kommen und bietet eine medizinische Expertise etwa bei Rheuma, Zöliakie und dermatologischen Erkrankungen. Mit PädExpert wollen die teilnehmenden Kinder- und Jugendärzte möglichst binnen 24 Stunden die Einschätzung eines Experten einholen und so nicht eindeutige Befunde abklären. Eigens entwickeltes IT-Verfahren für bestmöglichen Datenschutz „Für PädExpert wurde ein neues Verfahren entwickelt, um ein Höchstmaß an Datensicherheit zu gewährleisten. Bei der Übertragung von Anfragen von einem Arzt zum anderen werden die persönlichen Daten des Patienten von den medizinischen Daten vor der verschlüsselten Übertragung getrennt und auf verschiedenen physikalischen Servern in Deutschland gespeichert“, sagte Dr. Thomas Fischbach, Präsident des BVKJ. Er bezeichnete PädExpert als „Meilenstein für die Gesundheitsversorgung“, da Experten für pädiatrische Spezialgebiete hauptsächlich in Ballungszentren angesiedelt seien. „Telemedizinische Konsultationen sind schon deshalb sehr wichtig, weil die Zahl der Praxen rückläufig ist, vor allem auf dem Land“, sagte Fischbach weiter und verwies auf sich ändernde Anforderungen an die Arbeitsbedingungen. „Viele unserer jungen Kolleginnen und Kollegen wünschen sich andere Arbeitsmodelle, wie Jobsharing oder Teilzeitarbeit. Auch hier kann PädExpert sehr hilfreich sein, da es nicht an feste Arbeitszeiten in der Praxis gebunden ist“, sagte Fischbach und betonte, dass der BVKJ einer der ersten ärztlichen Berufsverbände in Deutschland mit telemedizinischen Konsultationen in der Praxis sei. Besuch beim Facharzt in zwei von drei Fällen nicht erforderlich PädExpert wurde von Kinder- und Jugendärzten in Bayern über drei Jahre entwickelt und getestet. Dank des Expertenkonsils mussten zwei von drei Heranwachsenden nicht mehr persönlich zum Spezialisten gehen. Die Diagnostikphase verkürzte sich im Schnitt um 16 Tage und im Bereich der Hämatologie um 30 Tage. Im Jahr 2014 hat das Verfahren den Bayerischen Gesundheitspreis in der Kategorie „Zukunft Telemedizin“ erhalten. Pressemitteilung der BARMER GEK
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