Mann um die 50 in der Apotheke: “Meine Tochter hat eine Augeninfektion und der Arzt im Spital hat gesagt, ich soll Antibiotika Augentropfen verlangen in der Apotheke.”
Das ist … seltsam, denn auch die Ärzte im Spital wissen, dass es für Antibiotika Augentropfen ein Rezept braucht. Wieso sollten sie das Rezept dann nicht gleich mitgeben?
Pharmama: “Okay, idealerweise wäre es das beste, wenn wir einen Blick auf die Patientin selbst werfen können. Könnte Sie herkommen?”
Mann: “Ach, die ist schon zu Hause … sie … fühlt sich nicht so gut.”
Pharmama: “Hmm … was für Symptome hat sie denn?”
Mann: “Ich weiss nicht. Aber sie sagt, sie braucht Antibiotika Augentropfen.”
Man merke auch, dass es inzwischen sie ist, die sagt, sie brauche Antibiotika Augentropfen und nicht der Arzt.
Pharmama: “Hmm, es ist also nicht für Sie selbst, und Sie wissen nicht, was für Beschwerden sie hat … nein, Antibiotische Augentropfen kann ich Ihnen in dem Fall nicht geben ohne Rezept. Wenn Sie wollen habe ich hier aber auch sehr wirksame desinfizierende Augentropfen, die ich ihnen geben kann, bis …”
Mann: “Oh das ist lächerlich! Wegen Augentropfen! Können Sie sie mir nicht einfach geben?”
Pharmama: “Tut mir leid, nein. Nicht ohne Rezept vom Arzt.”
Mann: “Aber sie hat doch schon Kontakt mit dem Arzt gehabt!”
(Sagen Sie …)
Pharmama: “Dann ist es sicher kein Problem, ihm zum Beispiel nochmals rasch anzurufen, damit er das Rezept faxt.”
Mann: “Murmeltirgendetwasunverständlichesaberverärgertes!”
Stapft raus.
Rezeptpflichtig ist rezeptpflichtig. Selbst in der Schweiz brauche ich, wenn ich das abgeben soll ohne Rezept ein paar wirklich gute Gründe.