Das BKA-Gesetz kommt…

Wieder nur ein Sturm im Wasserglas. Hatte man kurzzeitig die Hoffnung, das unsägliche BKA-”Wir überwachen alle”-Gesetz würde nicht oder nicht in der Form zustande kommen, wurde man nun eines Besseren belehrt. Ohne Mehrheit musste das Gesetz durch den Vermittlungsausschuß. Hier zeigte sich, wie Politik funktioniert.

Punkt eins für ein erfolgreiches Überwachungsgesetz – Angst schüren und aktuelle Geschehnisse hinzuziehen:

Merkel wies auf die Terroranschläge in Bombay und eine mögliche terroristische Bedrohung für Deutschlnd hin und sagte: “Ich möchte, dass wir in der Lage sind, es mit terroristischen Kräften aufzunehmen und solche Angriffe oder Anschläge zu verhindern. Dafür müssen wir gewappnet sein.”

Punkt zwei für ein erfolgreiches Überwachungsgesetz – Das System in Frage stellen:

“Ich finde es geradezu paradox und fahrlässig, die Terrorismusbekämpfung in die Hände des Bundes zu legen, und ihm dann nicht die Mittel zu geben, die man im eigenen Bundesland beansprucht“, sagte Angela Merkel (CDU) der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. „Wir brauchen das BKA-Gesetz.“ Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sprach sie ihre volle Unterstützung aus. Die Grünen-Fraktionschefin Renate Künast widersprach Merkel: „Ein Verfassungsorgan wie den Bundesrat zu beschimpfen, weil es verfassungswidrige Gesetze ablehnt, ist ein billiges Ablenkungsmanöver der Kanzlerin.“

Punkt drei für ein erfolgreiches Überwachungsgesetz – Der Umweg Europa:

Heimliche Online-Durchsuchungen sollen zukünftig innerhalb der Europäischen Union auch grenzüberschreitend möglich werden. Das wurde kürzlich in Brüssel beschlossen.

Punkt vier für ein erfolgreiches Überwachungsgesetz – Änderungen verkaufen, die keine sind:

Die Neue Osnabrücker Zeitung zitiert einen anonymen Teilnehmer an der Runde mit den Worten, man habe “ein tragfähiges Ergebnis gefunden”. Danach sollen Online-Durchsuchungen auch in Eilfällen nicht vom BKA-Chef, sondern ausschließlich von einem Richter angeordnet werden dürfen. Auch die Entscheidung, welche Daten genau in den geschützten “Kernbereich der Privatsphäre” fallen und bei Online-Durchsuchung ausgefiltert werden müssen, soll von einem Richter getroffen werden. Zudem sollen die Zuständigkeiten von LKAs und BKA klarer abgegrenzt werden. Keine Änderungen soll es dagegen beim Überwachungsschutz für Journalisten und Ärzte geben, denen anders als Pfarrern und Abgeordneten statt einer Ausnahmeregelung nur eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall zugestanden wird. Den Informationen der Zeitung zufolge soll der Vermittlungsausschuss den Kompromiss am nächsten Donnerstag formell absegnen, damit das Gesetz zum 1. Januar 2009 in Kraft treten kann.

Besonders enttäuschend, weiterhin können IT-Systeme von Ärzten, Kliniken und Praxen ohne besonderen Status durchsucht werden, eine ärztliche Schweigepflicht wird somit zur Farce. (Ärzteblatt)

Weitere Artikel:
Netzpolitik.org – Große Koalition findet wohl Kompromiss beim BKA-Gesetz
Open Mind Blog – Offenbar Einigung beim BKA-Gesetz in Sicht
Heise Online – SPD und Union einigen sich beim BKA-Gesetz
taz.de – BKA-Gesetz soll verabschiedet werden

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