Patienten in Deutschland warten beim Zahnarzt halb so lang wie beim Hausarzt oder Facharzt. Eine Studie, mit dem Titel „Vertragsärzte im Urteil des Patienten“, an der im gesamten Bundesgebiet 2379 Patienten teilnahmen, kam zu diesem Ergebnis. Beim Hausarzt oder Facharzt betrug die durchschnittliche Wartezeit vierzig Minuten, beim Zahnarzt hingegen durchschnittlich zwanzig Minuten. In der Patientenkommunikation waren die Zahnärzte auch Spitzenreiter. Fast 93% der Probanden gaben an, dass sie das Gefühl haben, ihr Zahnarzt hört ihnen gut zu, beim Hausarzt waren es 92% und beim Facharzt nur noch 88%.
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Finanz-Reserven der Krankenkassen bei über 15 Milliarden Euro – Ergebnisse der gesetzlichen Krankenversicherung im 1. Halbjahr 2015
Die gesetzlichen Krankenkassen verfügen zum Ende des ersten Halbjahres 2015 weiterhin über Finanz-Reserven in Höhe von 15,2 Milliarden Euro. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:“Mit Reserven von mehr als 15 Milliarden Euro ist die Finanzsituation der gesetzlichen Krankenkassen weiterhin stabil. Eine gute Versorgung der gesetzlich Versicherten mit hochwertigen Gesundheitsleistungen und Arzneimitteln und deren nachhaltige Finanzierbarkeit müssen auch in Zukunft zentrales Anliegen der Krankenkassen sein.“ Einnahmen in Höhe von rund 106,09 Milliarden Euro standen nach den vorläufigen Finanzergebnissen des 1. Halbjahres 2015 Ausgaben von rund 106,58 MilliardenEuro gegenüber. Die Differenz von rund 490 Millionen Euro lässt sich weitgehend dadurch erklären, dass etliche Krankenkassen ihre Versicherten durch einen niedrigeren durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 0,83 Prozent (statt dem bisherigen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent) an ihren hohen Finanz-Reserven beteiligt haben. Ohne die damit verbundenen Mindereinnahmen ergibt sich für die 124 gesetzlichen Krankenkassen im 1. Halbjahr bei einem Ausgabevolumen von 106,58 Milliarden Euro ein nahezu ausgeglichenes Finanzergebnis. Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten Bei einer differenzierten Betrachtung nach Krankenkassenarten ergibt sich folgendes Bild: Die AOKen verbuchten einen gemessen an ihren Ende 2014 vorhandenen Finanz-Reserven von rund 6,4 Milliarden Euro leichten Ausgabenüberhang von rund 112 Millionen Euro. Bei den Ersatzkassen überstiegen bei Ende 2014 vorhandenen Finanz-Reserven von rund 4,9 Milliarden Euro die Ausgaben die Einnahmen um rund 191 Millionen Euro; bei den Betriebskrankenkassen (Finanz-Reserven 2,4 Milliarden Euro) um 127 Millionen Euro und bei den Innungskrankenkassen (Finanzreserven 1,4 Milliarden Euro) um rund 118 Millionen Euro. Die Knappschaft-Bahn-See und die Landwirtschaftliche Krankenversicherung erzielten Überschüsse von rund 48 bzw. 9 Millionen Euro. Saisonübliches Defizit beim Gesundheitsfonds Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds verfügte Ende Juni über einen Betrag in Höhe von rund 8,6 Milliarden Euro. Der aktuelle Betrag ist damit rund doppelt so hoch wie die gesetzlich vorgesehene Mindestreserve in Höhe von derzeit etwa 4,3 Milliarden Euro. Gesundheitsfonds und Krankenkassen verfügen damit zum Ende des ersten Halbjahres 2015 über Finanz-Reserven in Höhe von 23,8 Milliarden Euro. Zwar verzeichnete der Gesundheitsfonds im 1. Halbjahr 2015 einen Ausgabenüberhang von rund 3,9 Milliarden Euro. Aus diesem saisonbedingten Überhang, können allerdings keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung im weiteren Jahresverlauf gezogen werden. Während die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatlich gleiche Zuweisungen an die Krankenkassen fließen, unterliegen die Einnahmen unterjährig erheblichen Schwankungen. Denn die Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen fließen dem Gesundheitsfonds insbesondere in der zweiten Jahreshälfte zu. Auch die Rentensteigerungen, die zum 1. Juli erfolgten, führen ab Jahresmitte zu höheren Beitragseinnahmen in der Krankenversicherung. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Mindereinnahmen, die dem Gesundheitsfonds im gesamten Jahr 2015 durch die vorübergehende Absenkung des Bundeszuschusses um 2,5 Milliarden Euro entstehen und durch eine Entnahme aus der Liquiditätsreserve gedeckt werden, anteilsmäßig auch im 1. Halbjahr sein Finanzergebnis beeinflussen. Bei einer nach wie vor günstigen Entwicklung der Beitragseinnahmen profitiert die gesetzliche Krankenversicherung auch weiterhin von der positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Ausgabenzuwächse unter 4 Prozent Je Versicherten gab es im 1. Halbjahr 2015 einen Ausgabenzuwachs von 3,9 Prozent. Im Gesamtjahr 2014 hatte der entsprechende Zuwachs noch bei 5,0 Prozent, im 1. Quartal 2015 bei 4,2 Prozent gelegen. Die Ausgabensteigerungen haben sich somit im 2. Quartal 2015 weiter abgeflacht. Die aktuellen Zuwächse bewegen sich damit im Rahmen der Erwartungen des Schätzerkreises vom Herbst 2014 für das Gesamtjahr 2015. Die Leistungsausgaben stiegen um 4,1 Prozent je Versicherten; die Verwaltungskosten nur geringfügig um 1,0 Prozent. Deutlich steigende Versichertenzahlen haben auch dazu beigetragen, dass die absoluten Ausgabenzuwächse insgesamt und in den einzelnen Leistungsbereichen um rund 0,6 Prozentpunkte höher ausgefallen sind als bei den Pro-Kopf-Ausgaben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die von den Krankenkassen gemeldeten Ausgaben im 1. Halbjahr in vielen Leistungsbereichen in hohem Maße von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht oder nur teilweise vorliegen. Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen Nach einem Zuwachs von 9,4 Prozent je Versicherten im Jahr 2014 sind die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen im 1. Halbjahr 2015 je Versicherten um 4,8 Prozent gestiegen. Auffällig sind die hohen Ausgaben für neu zugelassene Arzneimittel zur Behandlung der Hepatitis C, die in den ersten sechs Monaten 2015 eine Größenordnung von rund 0,6 Milliarden Euro ausmachten und somit einen erheblichen Teil des aktuellen Ausgabenanstiegs für Arzneimittel erklären können. Andererseits wurden die Krankenkassen weiterhin durch Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmern entlastet. Die Rabatterlöse sind im 1. Halbjahr um rund 9 Prozent gegenüber dem 1. Halbjahr 2014 auf rund 1,65 Milliarden Euro gestiegen. Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung stiegen die Ausgaben je Versicherten um rund 3,9 Prozent an. Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz betrug der Anstieg 2,8 bzw. 0,9 Prozent. Da bei den Krankenkassen für das 1. Halbjahr in diesen Leistungsbereichen in der Regel noch keine Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vorliegen, haben die ausgewiesenen Veränderungsraten weitgehenden Schätzcharakter und lassen nur begrenzte Schlüsse auf die Ausgabenentwicklung im Gesamtjahr zu. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung stiegen im 1. Halbjahr 2015 je Versicherten um 3,3 Prozent gegenüber dem 1. Halbjahr 2014. Insgesamt erhielten die Krankenhäuser hierdurch allein von den gesetzlichen Krankenkassen in den Monaten Januar bis Juni um rund 1,4 Milliarden Euro höhere Finanzmittel, als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Beim Krankengeld hat sich nach mehreren Jahren mit hohen zum Teil zweistelligen Zuwächsen der dynamische Anstieg mit einem Plus von 5,3 Prozent im 1. Halbjahr 2015 abgeflacht. In den letzten zehn Jahren hatten sich die Krankengeldausgaben der GKV bei einem Volumen von zuletzt 10,6 Milliarden Euro in 2014 fast verdoppelt. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen erarbeitet derzeit im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit ein Sondergutachten, in dem die maßgeblichen Faktoren der Ausgabenentwicklung beim Krankengeld näher analysiert und Steuerungsmöglichkeiten in diesem Bereich aufgezeigt werden sollen. Bei den Ausgaben für Präventionsleistungen nach §§ 20 ff. SGB V verzeichneten die Krankenkassen im 1. Halbjahr 2015 gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen Zuwachs von 7,0 Prozent je Versicherten. Die Ausgaben für Leistungen zur primären Prävention nach dem Individualansatz stiegen um 1,8 Prozent, für betriebliche Gesundheitsförderung um 19,1 Prozent und für die Prävention in nichtbetrieblichen Lebenswelten um 13,1 Prozent je Versicherten. Trotz der aktuellen Zuwachsraten bleiben gerade in den betrieblichen und nicht-betrieblichen Lebenswelten, also in Bereichen, in denen wichtige Weichenstellungen für ein gesundheitsbewusst
es Leben vorgenommen werden können (z.B. in Kitas, Schulen und […]
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Neues Korruptionsbekämpfungsgesetz für den Gesundheitssektor
Am 14. April 2016 wurde das neue „Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen“ mit Änderungen beschlossen. Wie von SPECTARIS gefordert, knüpfen die neuen Regelungen zur Strafbarkeit der Bestechlichkeit und Bestechung von Heilberuflern (§§ 299a und b StGB) nun nicht mehr an eine bundeslandspezifisch ausgestaltete Berufspflichtverletzung an, sondern nur noch an den Heilberufler-Status des Bestochenen. Neu ist auch, dass es sich nicht mehr um ein Anzeigedelikt handelt, sondern um ein sogenanntes Offizialdelikt, bei dem der Staatsanwalt bei Verdacht einer Straftat ermitteln muss. Die neuen Tatbestände gelten zukünftig für beinahe alle Akteure im Gesundheitswesen. Für die Praxis ergeben sich dadurch einige Veränderungen. So zum Beispiel bei der unentgeltlichen Bereitstellung von Medizinprodukten, dem Bereich des Fortbildungssponsorings, sowie der Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Hilfsmittelerbringern. Beim Blick auf den ausländischen Wettbewerb müssen Unternehmen wie auch nach der Reform des allgemeinen Korruptionsstrafrecht prüfen, ob das Wettbewerbsrecht im Herkunftsland des Vorteilsnehmers der Zuwendung nicht entgegensteht. Aufgrund der europarechtlichen Vereinheitlichung gelten innerhalb der EU dem deutschen Recht vergleichbare Grenzen. Außerhalb der EU muss die Rechtslage separat geprüft werden. Auch für Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten hat das neue Korruptionsstrafrecht Bedeutung. Nach altem Recht konnten niedergelassene Ärzte nicht bestochen werden, weil sie weder Amtsträger noch Angestellte sind. Das neue Recht schließt diese Lücke im Schutzbereich der Korruptionsdelikte, weil es alle Angehörigen von Heilberufen zu potentiellen Tätern einer Bestechlichkeit im Gesundheitswesen erklärt. Bei der Kooperation mit niedergelassenen Vertragsärzten, ebenso wie bei angestellten Klinikärzten, ist besonderes Augenmerk auf die Sozialadäquanz von Zuwendungen und auf die Angemessenheit der gewährten Vergütungen zu richten. Das Gesetz soll am 1. Juni 2016 in Kraft treten. Durch die neuen Regelungen kommen eine Vielzahl neuer Fragestellungen auf Hersteller von Medizinprodukten und Leistungserbringer im Gesundheitswesen zu. Nicht nur für kleine Unternehmen bedeutet dies eine große Herausforderung für die Compliance im Geschäftsverkehr. Um seinen Mitgliedern die neuen Regelungen näher zu bringen und die Konsequenzen für die Branche zu erörtern, veranstaltete SPECTARIS am 23.5. ein Kompaktseminar für seine Mitglieder. Professor Hendrik Schneider von der Universität Leipzig informierte die Teilnehmer umfassend. Auch zukünftig wird sich SPECTARIS diesem Thema annehmen und seinen Mitgliedern beratend z.B. in Form von weiteren Veranstaltungen zur Seite stehen. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.
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Babyboom in Deutschland und immer weniger Kinder- und Jugendärzte – BVKJ warnt vor Versorgungsengpass
Deutschland erlebt seit nunmehr fünf Jahren einen fast historischen Babyboom. 776.883 Kinder erblickten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes allein 2016 in Deutschland das Licht der Welt. Das waren 6,3 Prozent mehr als im Vorjahr und 18,7 Prozent mehr als vor fünf Jahren. Vor allem in den großen Städten steigen die Geburtenraten stark. Auf die Freude vieler Eltern nach der Geburt folgt inzwischen oft Frust und Verzweiflung. Denn das Gesundheitssystem ist von dem Boom völlig überfordert. Schon bei der Anmeldung zu den ersten Vorsorgeuntersuchungen in der Kinder- und Jugendarztpraxis erfahren Eltern, dass sie sich auf lange Wartezeiten einstellen müssen, da die Praxen übervoll sind. Vielerorts können Kinder- und Jugendarztpraxis sogar schon keine neuen Patienten mehr aufnehmen, obwohl rein rechnerisch genügend Kinder- und Jugendärzte für alle Kinder da sein sollen und in manchen Regionen angeblich sogar eine Überversorgung mit Praxen bestehen soll. Warum Neugeborene in Deutschland keinen Kinder- und Jugendarzt mehr finden Der Bedarf an Kinder- und Jugendärzten wurde berechnet, als von dem aktuellen Babyboom noch nichts zu ahnen war. Dazu kommt: vor allem in den Großstädten haben sich viele Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte auf bestimmte Gebiete wie Kardiologie, Allergologie oder Rheumatologie spezialisiert und fallen dadurch für die normale medizinische Grundversorgung von Kindern und Jugendlichen aus. Außerdem arbeiten immer weniger Kinder- und Jugendärzte und -ärztinnen über die übliche Vollzeit hinaus. 50 bis 60 Wochenarbeitsstunden wie früher für viele Praxisinhaber üblich, ist für die jüngere Ärztegeneration keine Option mehr. BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach: “ In den nächsten fünf Jahren werden noch einmal ein Viertel aller Kinder- und Jugendärzte in den Ruhestand gehen, die nun geborenen Kinder bleiben als Patienten und der Babyboom hält voraussichtlich und erfreulicherweise dank Elterngeld, besserer Betreuungsmöglichkeiten und allgemein wachsender Kinderfreundlichkeit der Gesellschaft weiter an. Wir brauchen also deutlich mehr Kinder- und Jugendärzte als heute. Die Bedarfsplanung muss dazu dringend neu ausgerichtet und regional an den jeweiligen Bedarf angepasst werden. Es müssen deutlich mehr junge Mediziner in unserem Fach ausgebildet werden, wir brauchen mehr Freiheit, Ärzte in unseren Praxen anstellen zu können, und die Mehrarbeit durch mehr neue Vorsorgen und Impfungen muss auch entsprechend vergütet werden. Es ist höchste Zeit, unsere Praxen zukunftsfest zu machen, denn die Kinder, die heute in unserem Land geboren werden, warten nicht mit dem Aufwachsen, sie brauchen heute und in den nächsten Jahren Kinder- und Jugendärzte als ihre Fachärzte.“ Wichtig sei außerdem, so Dr. Thomas Fischbach weiter, dass die Pädiatrie als vertiefender Teil im „Masterplan Medizinstudium 2020“ berücksichtigt werde und dass die Weiterbildung in den ambulanten Kinder- und Jugendarztpraxen analog zu den Allgemeinärzten finanziell gefördert werde. Hierzu hat der BVKJ ein aktuelles Forderungspapier an die Politik erstellt und den verantwortlichen Politikern übersendet. Pressemitteilung des Berufsverband der Kinder-und Jugendärzte (BVKJ)
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