Ein sportlicher, junger Mann (40 Jahre) hatte vor einem Jahr einen massiven Bergunfall, damals kam neben Rippen und Wirbelbrüchen auch zu einer offenen Nasenbeinfraktur (inklusive Spaltung des Nasenrückens). Die Nase wurde sehr gut funktionell und ästhetisch versorgt. Bei der untersuchung zeigt sich ein gerader Nasenrücken, ein gerades Septum, die Nasenmuschel lassen sich mit Naphazolin nur mäßig abschwellen. Jetzt gibt er als Problem eine Nasenatmungsbehinderung und ein Spannungsgefühl, nachts mehr als tagsüber an.
Eine ambulante Polygraphie zeigt das er nicht schnarcht, keine Apnoen hat, es kommt lediglich zu einem Hypopnoeindex von 2/h, allerdings sagt das Messgerät das er in fast 50 % der Atemzüge eine Flusslimitation (ohne Schnarchen) aufweist. Eine lokale Therapie mit einer befeuchtenden Nasensalbe hilft dem Patienten, ist ihm aber aufgrund seines Alters lästig.
Er stellt nun die Frage hängt es mit dem Trauma zusammen oder liegt ein Behandlungsfehler vor?
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Boreout statt Burnout – Wenn Langeweile krank macht
Während Burnout inzwischen bekannt und als Krankheitsbild in der Öffentlichkeit akzeptiert ist, findet das Phänomen Boreout bislang nur wenig Beachtung. Dabei kann chronische berufliche Langeweile ebenso krank machen wie jobbedingter Dauerstress. „Die gesundheitlichen Folgen der Unterforderung ähneln denen bei Überforderung und reichen von Schlaflosigkeit über Magen- und Kopfschmerzen bis hin zu Muskelzucken und Rückenproblemen“, sagt Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der BARMER GEK. Anfällig für das Boreout-Syndrom sind Menschen, die zwar einen Job, aber zu wenig oder zu anspruchslose Arbeit haben. Grund dafür ist kurioserweise wie beim Burnout Stress. Denn das Risiko ist groß, von Vorgesetzen, Kollegen oder auch Freunden als Faulpelz abgestempelt zu werden. „In unserer stark leistungsorientierten Arbeitswelt will kaum jemand zugeben, dass er oder sie sich im Beruf langweilt. Also investieren unterforderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer viel Zeit und Kreativität, um einen besonders geschäftigen Eindruck zu machen. Und das kann sehr anstrengend sein“, so Marschall. Die Medizinerin rät Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen, sich der Problematik zu öffnen und sie, falls nötig, zu thematisieren. Manchmal sind sich Vorgesetzte der Situation gar nicht bewusst und dankbar für einen entsprechenden Hinweis. Denn oft lässt sich die Situation einfach durch eine gerechtere Aufgabenverteilung deutlich verbessern. Pressemitteilung der BARMER GEK
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DKG zum morgigen Tag der Patienten: Patientenwohl als Leitschnur für die Krankenhäuser
„Kranke Menschen befinden sich im Krankenhaus in einer Ausnahmesituation. Sie haben häufig Schmerzen und machen sich Sorgen um sich oder ihre Angehörigen“, erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum. Ein konstruktiver Dialog, wie er am 26. Januar 2017 zum zweiten Mal beim „Tag des Patienten“ stattfindet, wirke sich positiv auf ein vertrauensvolles Miteinander aus. Zuvorderst erwarten Patienten von den Krankenhäusern eine flächendeckende medizinische Versorgung auf höchstem Qualitätsniveau. Und dies ist auch die Leitschnur für das Handeln der Kliniken. Ihr breites Spektrum an Maßnahmen, um die Versorgungsqualität und Patientensicherheit stetig zu verbessern, reicht dabei weit über die gesetzlich vorgeschriebene externe Qualitätssicherung, die Einhaltung der Qualitätsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und die regelmäßige Veröffentlichung von Qualitätsberichten hinaus. So gibt es interdisziplinäre Qualitäts-, Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen. Die Krankenhäuser nehmen an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen teil und informieren sich gegenseitig über kritische Vorkommnisse und geeignete Problemlösungen. Sie erfassen, analysieren und bewerten Infektionsdaten, setzen Hygienebeauftragte ein und untersuchen ihre Patientinnen und Patienten vor Behandlungsbeginn auf gefährliche Keime. „Die Daten, die wir haben, zeigen sehr deutlich, dass die Qualität der medizinischen Versorgung in deutschen Krankenhäusern als durchweg hoch zu bewerten ist“, sagt Baum. Dies bescheinigt auch der Qualitätsreport 2015 des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Sämtliche Aktivitäten der Krankenhäuser und ihrer Verbände seien geprägt von dem Leitbild, den Menschen eine möglichst gute Versorgung zu gewährleisten, so Baum. Sicherheit und Zufriedenheit der Patienten stünden dabei im Mittelpunkt. „Wir stehen für Transparenz und wünschen uns eine differenziertere öffentliche Diskussion ohne mediale Sensationsheischerei.“ Schon lange vor Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes haben sich die Krankenhäuser um die Sicherung der Patientenrechte bemüht und beispielsweise ein flächendeckendes Beschwerdemanagement eingeführt. Das Recht des Patienten auf Zweitmeinung wird von den Krankenhäusern unterstützt, ebenso die Arbeit der Patientenfürsprecher. Deutschlandweit beteiligen sich zahlreiche Krankenhäuser am „Tag des Patienten“, der vom Bundesverband Beschwerdemanagement für Gesundheitseinrichtungen (BBfG), dem Bundesverband Patientenfürsprecher in Krankenhäusern (BPiK) und dem Patientenportal Saluway veranstaltet wird. Sie organisieren verschiedene Aktionen und Veranstaltungen wie Vorträge zu patientenrelevanten Themen, persönliche Gespräche mit Beschwerdemanagern sowie Patientenfürsprechern oder richten Telefonhotlines ein. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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Digitalisierung ist eine Chance – wenn sie allen nutzt
Zur jüngsten Forderung von Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries nach einer zügigeren Digitalisierung im Gesundheitswesen erklärt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein: „Wir begrüßen die Initiative und die Forderungen von Brigitte Zypries nach einem Abbau von Hemmnissen bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Wir Vertragsärzte und -psychotherapeuten betrachten die Digitalisierung vor allem als Chance für eine gute Versorgung; das ist auch beim 120. Ärztetag in Freiburg deutlich geworden. Diese Chance können wir aber nur dann vollumfänglich und zügig nutzen, wenn alle an der Versorgung beteiligten Akteure gleichermaßen von der Digitalisierung profitieren – auch die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten. Wer die ambulante und sektorübergreifende Versorgung stärken und dabei die Möglichkeiten der Digitalisierung voll ausschöpfen will, darf die notwendige digitale Infrastruktur nicht nur an Universitätskliniken finanzieren wollen. Die Niedergelassenen müssen im Rahmen gesetzlicher Vorgaben, zum Beispiel bei der Verpflichtung zum Ausstellen von Medikationsplänen oder der Einrichtung der Telematik-Infrastruktur, erhebliche Summen aufwenden – und das in einem Markt für hochspezialisierte IT-Produkte, der an zentralen Stellen nicht funktioniert und Abhängigkeiten von einem Industrie-Oligopol schafft, die die ambulante Versorgung akut gefährden. Wir brauchen und fordern deshalb erweiterte Möglichkeiten für die Selbstverwaltung und die Erlaubnis des Gesetzgebers, im Bedarfsfall eigene, günstigere Angebote für die Praxen bereitzustellen, die dann, wenn sie benötigt werden, auch tatsächlich zur Verfügung stehen.“ Pressemitteilung der KV Nordrhein
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