Ein sportlicher, junger Mann (40 Jahre) hatte vor einem Jahr einen massiven Bergunfall, damals kam neben Rippen und Wirbelbrüchen auch zu einer offenen Nasenbeinfraktur (inklusive Spaltung des Nasenrückens). Die Nase wurde sehr gut funktionell und ästhetisch versorgt. Bei der untersuchung zeigt sich ein gerader Nasenrücken, ein gerades Septum, die Nasenmuschel lassen sich mit Naphazolin nur mäßig abschwellen. Jetzt gibt er als Problem eine Nasenatmungsbehinderung und ein Spannungsgefühl, nachts mehr als tagsüber an.
Eine ambulante Polygraphie zeigt das er nicht schnarcht, keine Apnoen hat, es kommt lediglich zu einem Hypopnoeindex von 2/h, allerdings sagt das Messgerät das er in fast 50 % der Atemzüge eine Flusslimitation (ohne Schnarchen) aufweist. Eine lokale Therapie mit einer befeuchtenden Nasensalbe hilft dem Patienten, ist ihm aber aufgrund seines Alters lästig.
Er stellt nun die Frage hängt es mit dem Trauma zusammen oder liegt ein Behandlungsfehler vor?
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Erster Erstattungsbetrag für Kinderarzneimittel vereinbart
Der GKV-Spitzenverband und die Pierre Fabre Dermo-Kosmetik GmbH haben sich Mitte Juni auf Grundlage der frühen Nutzenbewertung nach dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) auf einen Erstattungsbetrag für das Kinderarzneimittel Hemangiol®, Wirkstoff: Propranolol, geeinigt. Der verhandelte Erstattungsbetrag für das Arzneimittel gegen Blutschwamm bei Kindern (infantiles Hämangiom), einer Wucherung von Blutgefäßen, tritt bereits am 15. Juli 2015 in Kraft, gut sechs Wochen vor Ablauf der gesetzlichen Frist zur freien Preisbildung durch den Hersteller. Zudem wurde zwischen den Verhandlungspartnern eine Praxisbesonderheit für alle zugelassenen Anwendungsgebiete vereinbart. Beide Seiten bezeichneten den Ablauf der Gespräche und ihr Ergebnis als konstruktiv und fair. Die vorzeitige Gültigkeit von Erstattungsbetrag und Praxisbesonderheit stelle zügig sicher, so die Vertragspartner, dass betroffene Kindern mit dem zugelassenen Arzneimittel Hemangiol® bestmöglich und zu angemessenen Preisen versorgt werden können. Prädikat: Hinweis auf erheblichen Zusatznutzen in einer Patientengruppe Hemangiol® ist das erste Kinderarzneimittel, welches das AMNOG-Verfahren und die sich anschließende Preisverhandlung durchlaufen hat. Bei dem Arzneimittel handelt es sich um eine altersangepasste Darreichungsform des Betablockers Propranolol, der zur Behandlung von Blutschwamm bei Kindern (infantiles Hämangiom), die einer systemischen Therapie bedürfen, eingesetzt wird. Grundlage für die Verhandlungen war der Beschluss des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) über die Nutzenbewertung von Hemangiol® gemäß § 35 a SGB V vom 19. Februar 2015. Der G-BA hat für alle zugelassenen Patientenpopulationen einen Zusatznutzen festgestellt. Während es sich bei zwei von drei Patientengruppen auf Basis der vom Hersteller vorgelegten Studien um einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen handelt, konnte der G-BA für eine dritte Patientengruppe – bei der die Gefahr von bleibenden Narben oder Entstellungen besteht – erstmals einen Hinweis auf einen erheblichen Zusatznutzen im Rahmen der frühen Zusatznutzenbewertung attestieren. Hemangiol® hat damit auf Basis seiner klinischen Wirksamkeit im Sinne einer Heilung die bisher beste Einstufung und Bewertung eines neuen Arzneimittels erhalten. Beim infantilen Hämangiom wachsen im frühen Säuglings- und Kleinkindalter immer mehr tumorartige Gefäßstrukturen in der Haut heran, die der Körper jedoch gar nicht benötigt. In ca. zehn bis zwölf Prozent der Fälle gehen die in der Regel ungefährlichen Gefäßwucherungen mit so gravierenden Beeinträchtigungen einher, dass eine Behandlung notwendig ist. Je nach Entstehungsort und Ausmaß kann es zu bleibenden Narben und Entstellungen oder schmerzhaften Hautgeschwüren (Ulzerationen) kommen; auch die Funktionsweise wichtiger Organe wie Auge, Nase oder Mund kann betroffen sein. Bei Hämangiomen im Halsbereich kann durch eine Beeinträchtigung der Atemwege sogar Lebensgefahr bestehen. Vor der Zulassung von Hemangiol® stand kein in klinischen Studien geprüftes Fertigarzneimittel zur systemischen Therapie infantiler Hämangiome zur Verfügung. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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vdek befürwortet Pflegeberufereformgesetz: Ausbildungsfinanzierung darf nicht zu einem Verschiebebahnhof werden
„Die Ersatzkassen begrüßen, dass der Gesetzgeber dem Fachkräftemangel im Pflegebereich entgegenwirken und die Pflegeberufsausbildung den sich wandelnden Berufsanforderungen anpassen will“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich der heutigen Fachanhörung zum geplanten Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) im Bundesarbeitsministerium. Das Gesetz biete die Chance, die Attraktivität des Berufsbildes für den Nachwuchs zu erhöhen und den Verbleib im Pflegeberuf zu befördern. Damit könne es dazu beitragen, der steigenden Nachfrage an Fachkräften gerecht zu werden. Ob die vorgesehene Zusammenführung der bisherigen Ausbildungen Kranken-, Kinderkranken- und Altenpfleger in eine generalistische Ausbildung zum Pflegefachmann bzw. zur Pflegefachfrau die gewünschten Ergebnisse erzielt, werde jedoch wesentlich von der Gestaltung der Ausbildungsinhalte abhängen, so Elsner. „Wichtig ist, dass durch die Generalistik kein Bereich der Pflege geschwächt wird. Gerade in Pflegeeinrichtungen steigt der Bedarf an Fachkräften stark. Die Reform darf nicht dazu führen, dass die Gewinnung von qualifiziertem Personal in diesen Einrichtungen erschwert wird.“ Der vdek begrüßt, dass die Zugangsvoraussetzungen für den Beruf weiterhin breit und niedrigschwellig angelegt sein sollen. Dazu gehört auch, dass Menschen mit Hauptschulabschluss eine Pflegeausbildung absolvieren können. Des Weiteren haben sich die akademischen Weiterbildungsmöglichkeiten für Pflegekräfte im Anschluss an eine berufliche Pflegeausbildung bewährt. Primärqualifizierende Hochschulausbildung für Pflegeberufe sind vor diesem Hintergrund eher die zweitbeste Wahl. Zur geplanten bundesweiten Abschaffung des Schulgeldes sagte Elsner, dies sei „gut und längst überfällig“. Elsner lobte auch, dass die Ausbildungsbetriebe zur Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung verpflichtet werden. Die vdek-Vorstandsvorsitzende unterstrich zugleich, dass die Finanzierung der Pflegeausbildung nicht zum Verschiebebahnhof werden darf. „Die Länder müssen sich ihrer Finanzverantwortung für die schulische Ausbildung vollumfänglich stellen. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass ihre Finanzverpflichtungen über den geplanten Landesausbildungsfonds auf die Sozialversicherung abgewälzt werden“, warnte Elsner. Notwendig ist nach Auffassung des vdek überdies, dass das Berufsbild und die Ausbildung für Pflegeassistenzkräfte vereinheitlicht werden. „Auch diese Berufsgruppe sollte eine Aufwertung erfahren“, erklärte Elsner. Pressemitteilung des vdek
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