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Für eine unabhängige Selbstverwaltung mit echten Gestaltungsspielräumen
Heute hat die Bundesregierung den Entwurf für das sogenannte „GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“ beschlossen. Leider hält dieses Gesetz nicht, was sein Name verspricht. Dazu erklärt Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „In der sozialen Selbstverwaltung beim GKV-Spitzenverband arbeiten die Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten sowie der Arbeitgeber Hand in Hand. Die soziale Selbstverwaltung beim GKV-Spitzenverband kommt ihren Aufgaben eigenständig und in hohem Maße verantwortungsvoll nach. Für den nun gesetzlich geplanten Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht beim GKV-Spitzenverband gibt es weder einen rechtlichen, noch einen inhaltlichen Grund.“ Mit dem Gesetz sollen die Aufsichtsrechte über alle Spitzenorganisationen der gesetzlichen Krankenversicherung vereinheitlicht werden. Dieser Ansatz verkennt allerdings, dass grundlegend zwischen sozialer und gemeinsamer Selbstverwaltung zu unterscheiden ist: Im Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes sind Versicherte und Arbeitgeber vertreten, die sich für die Interessen der Patientinnen und Patienten, der Versicherten und der Arbeitgeber im Rahmen der Sozialpartnerschaft einsetzen, während andere Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen v. a. berufsständische und wirtschaftliche Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Konkrete Änderungen notwendig Es ist sicherlich ein gutes Signal, dass die noch im Referentenentwurf als zusätzliche Befugnis für das Bundesgesundheitsministerium vorgesehene „Inhaltsbestimmung zu unbestimmten Rechtsbegriffen“ ersatzlos gestrichen wurde. Damit ist das Risiko, aus der Rechtsaufsicht eine Fachaufsicht zu machen, deutlich reduziert. Allerdings gibt es weitere Punkte, die wir nach wie vor kritisch sehen: 1. Mindestinhalte der Satzung (§ 217e Absatz 1 Satz 5 SGB V) Der Gesetzentwurf sieht trotz Präzisierungen nach wie vor Mindestinhalte für die Satzungen der Körperschaften auf Bundesebene vor. Dies nimmt der Selbstverwaltung eigenverantwortliche Gestaltungsspielräume. Die Arbeit des GKV-Spitzenverbandes hat keinen Anlass für eine solche Regelung gegeben. Diese Mindestvorgaben im § 217e Abs. 1 Satz 5 SGB V sollten für den von der sozialen Selbstverwaltung getragenen Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes gestrichen werden. Ein solcher Eingriff in die Satzungsautonomie ist nicht gerechtfertigt. 2. Entsandte Person für besondere Angelegenheiten beim GKV-Spitzenverband (§ 217h) In dem Gesetzentwurf ist die Möglichkeit für die Aufsichtsbehörde vorgesehen, unterhalb der Schwelle eines sog. Staatskommissars eine Dritte Person in die Spitzenorganisationen der gesetzlichen Krankenversicherung zu entsenden. Nach wie vor ist diese Möglichkeit nach Auffassung des GKV-Spitzenverbandes nicht erforderlich. Zwar sind die im Entwurf genannten Eingriffsvoraussetzungen eingeengt, aber nicht ausreichend präzisiert worden. Die Vorschrift ist durch die gewählte Formulierung „Die ordnungsgemäße Verwaltung ist insbesondere gefährdet, wenn…“ immer noch zu unbestimmt. Daher ist zumindest das Wort „insbesondere“ zu streichen, damit dem Ministerium nicht beliebige Eingriffsmöglichkeiten gegeben werden. 3. Geschäfts- oder Verfahrensordnung des G-BA (§ 91 SGB V) Nach wie vor soll der Aufsicht zugestanden werden, bei der Geschäfts- oder Verfahrensordnung des G-BA Änderungen anzuordnen und bei nicht fristgemäßer Umsetzung die Änderungen selbst vorzunehmen. Dies bedeutet einen tiefen Eingriff in die Arbeitsweise des G-BA. Hierdurch können die organisatorischen inneren Abläufe durch die Aufsicht gestaltet werden. Das stellt einen Eingriff in die gemeinsame Selbstverwaltung dar. Zudem soll eine aufschiebende Wirkung von Klagen gegen Maßnahmen des BMG ausgeschlossen werden. „Wenn die soziale Selbstverwaltung weiterhin zu den tragenden Prinzipien der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gehören soll, ist ein starker Rückhalt aus der Politik notwendig. Gerade angesichts der bevorstehenden Herausforderungen bei der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und dauerhaft finanzierbaren Versorgung braucht es eine leistungsfähige Selbstverwaltung. Erforderlich ist daher ein echtes Selbstverwaltungsstärkungsgesetz, das die Handlungskompetenzen für die Selbstverwaltung ausbaut“, so Dr. Volker Hansen, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes vom 16.11.2016
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Zahngesundheit auch in der Wirtschaftskrise
Die Zähne gesund und schön zu erhalten, ist den Bundesbürgern trotz Krise wichtig. Man spart lieber bei Reisen oder anderem Eigentum. Laut einer Umfrage ist jeder fünfte Deutsche (22%) bereit, Geld für seine Zahngesundheit und die Verschönerung der Zähne auszugeben. Die Bereitschaft, in andere medizinische Behandlungen zu investieren, ist bedeutend geringer […]
Bundessieg „bunt statt blau“: Berliner Schülerin gewinnt Plakatwettbewerb gegen Komasaufen
8.000 Künstler bei DAK-Kampagne zum Thema Alkoholmissbrauch – Drogenbeauftragte und Emre Kavás ehren Preisträger 2018 Kunst gegen Komasaufen: Eine Berliner Abiturientin gewinnt den Kreativwettbewerb „bunt statt blau“ 2018. Im Frühjahr hatten bundesweit rund 8.000 Schülerinnen und Schüler teilgenommen und Plakate gegen Alkoholmissbrauch entworfen. Jetzt ehrten die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler, DAK-Vorstandsmitglied Thomas Bodmer und Sänger Emree Kavás die Sieger im Bundesministerium für Gesundheit in Berlin. Mit dem Bild eines durch Alkohol gezeichneten Gesichts gewann die 17-Jährige Nina Mitzschke aus Berlin den Hauptpreis von 500 Euro. Der zweite Platz ging nach Baden-Württemberg, der dritte nach Hessen. Den Sonderpreis „Jüngere Künstler“ erhielt eine 13-Jährige aus Bayern, den Sonderpreis „Instagram“ eine 16-Jährige aus Nordrhein-Westfalen. „Die Siegerplakate zeigen, was gerade junge Menschen aufs Spiel setzen, wenn sie sich dem Risiko des Rauschtrinkens aussetzen“ sagte Thomas Bodmer, Vorstandsmitglied der DAK-Gesundheit, bei der Siegerehrung. Farbe bekennen gegen Alkoholmissbrauch „Bei „bunt statt blau“ zeigen die Kids dem Alkoholmissbrauch die rote Karte““, betonte die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler. „Es ist jedes Jahr faszinierend, mit welcher Begeisterung und Kreativität die jungen Leute sich mit dem Thema beschäftigen. Sie wissen um die gravierenden Folgen und zeigen das ganz klar in ihren Werken!“ Die Bundessiegerin Nina Mitzschke lässt auf ihrem Plakat aus einem fotografierten Flachmann blaue Farbe wie Alkohol über ein Mädchengesicht fließen. „Mit meinem Plakat versuche ich die Botschaft von ‘bunt statt blau‘ möglichst zugänglich zu verpacken“, erklärte die junge Berlinerin ihr Siegerbild. „Die Spur, welche der Alkohol hinterlässt, färbt auf die Frau ab und taucht ihr Leben in ein tiefes Blau.“ 22.133 Jugendliche mit Alkoholvergiftung Die Auswirkungen von zu viel Alkohol sind auf den Körper eines Jugendlichen deutlich stärker als bei einem Erwachsenen: Aufgrund ihres in der Regel geringeren Körpergewichts werden Mädchen und Jungen im Teenager-Alter schneller betrunken. Gleichzeitig wird der Alkohol langsamer abgebaut, da das dafür verantwortliche Enzym in der Entwicklungsphase noch in geringerer Menge vorhanden ist. „Alkohol wirkt auf junge Menschen schneller, stärker und länger als auf Erwachsene. Deshalb ist das Komasaufen bei Jugendlichen eine gefährliche Tatsache“, erklärte DAK-Vorstandsmitglied Bodmer. „2016 kamen 22.133 Kinder und Jugendliche mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus, 1,9 Prozent mehr als im Vorjahr.“ Wirksamkeit von „bunt statt blau“ Im Kampf gegen das Rauschtrinken hat die Präventionskampagne der DAK-Gesundheit und der Bundesdrogenbeauftragten eine doppelte Stoßrichtungen: Zum einen schärfen die teilnehmenden Mädchen und Jungen im kreativen Prozess ihre eigene Risikowahrnehmung: Laut einer Begleitstudie des Instituts für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord) in Kiel praktizieren sie durchschnittlich wesentlich seltener Rauschtrinken als Schülerinnen und Schüler ohne Teilnahme. Gleichzeitig entstehen im Kreativwettbewerb Plakate, die besonders für Altersgenossen eindrucksvoll sind. Nach einer Online-Studie des IFT-Nord zeigen die „bunt-statt-blau“-Plakate eine sensibilisierende Wirkung, die sich durch traditionelle, eher an Erwachsene gerichtete Warnhinweise nicht erzielen lässt. Entsprechend lobte der Sucht- und Drogenbericht der Bundesregierung 2017 „bunt statt blau“ als erfolgreiches und beispielhaftes Präventionsprojekt gegen den Alkoholmissbrauch. Die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler unterstützt die Kampagne „bunt statt blau“ als Schirmherrin: „Es ist immer wieder eine große Freude, bei „bunt statt blau“ dabei sein zu dürfen. Prävention kommt immer dann gut an, wenn die Kids selbst aktiv sein können und keine Moralpredigt gehalten bekommen.“ Sänger und Politikerin gegen Rauschtrinken Neben der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, dem DAK-Vorstandschef und den Experten vom IFT-Nord, gehörte 2018 erstmals der Deutsch-Soul-Sänger Emree Kavás der Bundesjury an. Er war auf der Siegerehrung mit einem Medley seiner beiden Erfolgstiteln „Kopf Hoch“ und „Baby“ auf der Bühne. „Ich bin begeistert, dass ‚bunt statt blau‘ in diesem Jahr die Marke von 8.000 Teilnehmern geknackt hat. Allen, die mitgemacht haben, ist klar, dass man eine Menge Spaß haben kann, ohne sich bewusstlos zu saufen“, betonte der Newcomer. „Ich habe in den Bildern so viele tolle Alternativen gesehen. Das ist wichtig, denn Botschaften haben nur eine Chance bei jungen Leuten durchzudringen, wenn sie was Positives enthalten und keinesfalls nur Ängste schüren.“ Wanderausstellung der Siegerplakate Die besten Plakate aus allen 16 Bundesländern sind im Internet zu sehen unter www.dak.de/buntstattblau. Außerdem werden die Bilder nach den Sommerferien in einer bundesweiten Wanderausstellung in Schulen gezeigt. Die Kampagne „bunt statt blau“ ist eingebunden in die „Aktion Glasklar“, mit der die DAK-Gesundheit bereits seit dreizehn Jahren Schüler, Lehrkräfte und Eltern über das Thema Alkohol aufklärt. Der Plakatwettbewerb wird auch 2019 wieder stattfinden und dann sein zehnjähriges Jubiläum feiern. Gemeinsame Pressemitteilen DAK und Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung
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