89-jährige Patientin, polymorbide mit folgenden Erkrankungen: Schrittmacherträgerin bei Sinusknotensyndrom mit rez. paroxysmalen Vorhofflattern. Dauerantikoagulation. Hypertensive Herzerkrankung.Hypertensive HerzerkrankungSt.3. Zustd. nach Ileoascendostomie wegen mesenterialer Ischaemie. Rez. TIA´s. Beg. Hirnleistungsstörung. Hochgradige Cerebralsklerose. Gen. Arteriosklerose.. Cholecystolithiasis. Obstipationsneigung mit Koprostase. Gen. Osteoporose etc. etc. Pat. ist jetzt zunehmend depressiv, schläft tagsüber viel, liegt dadurch nachts viel wach. Ist sonst durchaus gut ansprechbar – aber sehr unglücklich über ihre Situation. Lebt zusammen mit schwer kranken Ehepartner noch in eigener Wohnung. Wie kann ich Einfluss auf das psychische Befinden der Patientin nehmen, ohne dabei ihr gesamtes Krankheitsbild negativ zu beeinflussen, insbes. ihre Tagesschläfrigkeit nicht noch zu verstärken?
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„Kluge Köpfe denken weiter“ – BARMER GEK und F.A.Z. prämieren Schüler- und Studentenprojekte
Die Sieger des Medienwettbewerbs „Kluge Köpfe denken weiter“ der BARMER GEK und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) wurden am Montag in Berlin ausgezeichnet. Über 1000 Teilnehmende aus ganz Deutschland hatten sich vier Monate lang mit Zukunftsfragen der Gesundheit beschäftigt und Zeitungsartikel, Videoclips, Rap-Songs, Hörspiele, Blogs und Websites zu aktuellen Herausforderungen im Gesundheitswesen erstellt. Den ersten Preis in der Kategorie Studierende erhielten Laura Grimm und Anna Lindner von der TU Berlin für ihren „Ratgeber für Freunde junger Erwachsener mit Krebs“. Sie geben wissenschaftlich fundiert und einfühlsam zugleich Hilfestellung dabei, Sprachlosigkeit und Ohnmacht im Angesicht dieser schwerwiegenden Erkrankung zu überwinden. „Wir freuen uns über die kreativen Denkanstöße der Jugendlichen. Ihre Ideen erweitern unseren Horizont und zeigen uns, was sie anders machen würden als wir. Der Austausch hilft uns, unsere Leistungen immer weiter zu verbessern und Gesundheit weiter zu denken“, sagte Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK anlässlich der Preisverleihung. In der Kategorie Schüler hat die Technikakademie der Stadt Braunschweig den ersten Platz belegt mit einem Flyer zum Thema Gehörschutz bei Konzerten und anderen lärmintensiven Veranstaltungen. Unter dem Motto „Musik erleben ohne Schäden“ geben sie Tipps für die optimale Kombination aus Schallschutz und Hörgenuss. Ihr Fazit: Niemand muss freiwillig den Samstagabend neben einer Kettensäge verbringen! Eine Jury aus Lehrern sowie F.A.Z.- und BARMER GEK-Mitarbeitern hatte im März die fundiertesten, kreativsten und originellsten Beiträge ausgewählt und jeweils drei Preise für Schüler und für Studierende vergeben. Hinzu kommen Sonderpreise für Mut, Kreativität und Aktualität. Neben dem Preisgeld bietet die BARMER GEK ausgewählten Projekten ihre Unterstützung bei der Verwirklichung der Projekte an. Pressemitteilung der BARMER GEK
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Flächendeckende Versorgung – künftig bis zu 72 Pflegestützpunkte und klare Qualitätsanforderungen
Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Pflegestützpunkte hat sich am Donnerstag (26.11.2015) für den Ausbau der Pflegestützpunkte im Stadt- und Landkreis Karlsruhe und im Landkreis Rastatt entschieden. Damit gibt es künftig insgesamt 51 Beratungsstellen im Land. „Zusammen mit den Außenstellen in den Landkreisen sind es jetzt 112 Stellen, an denen Experten über die Pflegeangebote in Baden-Württemberg beraten. Dieses Angebot an Ratsuchende in Baden-Württemberg ist einmalig und kann beispielgebend für andere Bundesländer sein“, betont Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte und Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg. Einigkeit konnte auch über den Ausbau der Pflegestützpunkte erzielt werden, der an klare Qualitätsanforderungen geknüpft ist: Baden-Württemberg wird bis 2018 bis zu insgesamt 72 Pflegestützpunkte bekommen und somit das Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger im Land signifikant erweitern. Spitzenvertreter der Kranken- und Pflegekassen sowie der kommunalen Landesverbände einigten sich aktuell am 12.11.2015 auf die Entwicklung eines Ausbaukonzepts, das stärker als bisher die Beratung, Koordinierung und Vernetzung als Aufgabe der Pflegestützpunkte definiert. Teil des Ausbaukonzepts ist auch ein Qualitätssicherungskonzept, das vom Stuttgarter Institut für angewandte Sozialwissenschaften (IfaS) unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Susanne Schäfer-Walkmann bis zum Frühjahr 2016 erarbeitet wird. „Angesichts der vielfältigen Aufgaben, die von den Mitarbeitenden in den Pflegestützpunkten schon heute und insbesondere künftig im Zuge des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes geleistet werden, dienen Qualitätsstandards als Orientierungshilfe, die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Pflegestützpunkte messbar zu machen. Außerdem erleichtern Qualitätsstandards künftige Planungen, weil sich Aufbau und Ausgestaltung von Pflegestützpunkten stärker an den regionalen Gegebenheiten orientieren können“. Nach Einführung des neuen Ausbaukonzepts sollen für alle gestellten Anträge die darin enthaltenen Bewertungskriterien gelten. Bis dahin gestellte Anträge unterliegen dem Vertrauensschutz. Den Antragsstellern wird eingeräumt, selbst zu entscheiden, ob der Vorstand der LAG über ihren Antrag auf Grundlage der geeinten Kriterien entscheidet oder ob sie zunächst eine Überarbeitung anhand der Kriterien des neuen Ausbaukonzepts abwarten. In der Stadt und im Landkreis Karlsruhe sollen jetzt jeweils sogenannte Pilotstandorte eingerichtet werden, die für Erprobung und Entwicklung des Qualitätskonzeptes des IfaS-Instituts dienen. Die dazu notwendigen Beschlüsse hat der Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte am 26.11.2015 gefasst. Die LAG orientiert sich bei der Bewertung der Anträge auf den Ausbau der Pflegestützpunkte an eindeutigen Kriterien. So wird zum Beispiel die Auslastung der bestehenden Pflegestützpunkte geprüft und die Gesamtsituation im jeweiligen Kreis berücksichtigt. Bei den Beratungsleistungen spielt die wichtige Netzwerkarbeit eine Rolle, welche die Qualität der Beratung erhöht. Die Kranken- und Pflegekassen im Land fördern den Auf- und Ausbau von Pflegestützpunkten, die von den Kommunen bei der LAG beantragt werden. Vorstandschef Hermann erklärt die Bedingung klarer Richtlinien, nach denen die Anträge bewertet und vom LAG-Vorstand entschieden werden: „Pflegestützpunkte übernehmen eine wichtige Funktion im Gesamtsystem. Die Kassen bieten tiefergehende Beratung an, weshalb die Aufgabenverteilung der unterschiedlichen Beratungsangebote sorgfältig definiert sein muss. Doppelstrukturen helfen keinem weiter und schließlich geht es ja um Beitragsgelder der Solidargemeinschaft, die zielführend zu investieren sind“, so Hermann weiter. Durch das regionale Verantwortungsbewusstsein aller Beteiligten sei es gelungen, diese am Bedarf vor Ort ausgerichteten Strukturen im Land nachhaltig aufzubauen. Ein wichtiges Anliegen der LAG Pflegestützpunkte ist es, dieses weitreichende Angebot noch bekannter zu machen. Hermann: „Um den Bürgerinnen und Bürgern noch effizienter Hilfsangebote vorstellen zu können, sollte das Angebot noch viel bekannter werden, denn das Gute liegt in dem Fall so nah: Pflegestützpunkte sind für jeden erreichbar.“ In den Pflegestützpunkten erhalten Ratsuchende eine Erstberatung und wertvolle Tipps, um sich in den oft komplizierten Strukturen des Pflegesystems besser zurecht zu finden. Die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte sind zur Neutralität verpflichtet, kennen die regionale Situation genau und sind so in der Lage, qualifiziert auf die individuellen Fragen besonders gut einzugehen. Der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte Baden-Württemberg e. V. gehören die Landesverbände der Pflegekassen und Krankenkassen sowie die Kommunalen Landesverbände an. Die Finanzierung eines Pflegestützpunktes wird mit insgesamt 84.000 Euro jährlich gefördert und setzt eine Personalausstattung von 1,5 Vollzeitkräften voraus. Die Kosten tragen zu je einem Drittel die Kranken- und Pflegekassen sowie die Kommunen oder Kreise mit Pflegestützpunkt. Pressemitteilung der LAG Pflegestützpunkte
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Schon mehr als 150 Apothekenschließungen im Jahr 2016
Die Zahl der Apotheken in Deutschland ist erneut gesunken. Nach den ersten drei Quartalen im Jahr 2016 gibt es nur noch 20.093 Apotheken – das sind 156 weniger als zum Jahresende 2015 (20.249). Der Rückgang der Apothekenzahl hat sich damit gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr leicht beschleunigt, in dem 145 Betriebsstätten die Türen schlossen. Im Jahr 2017 wird die Apothekenzahl voraussichtlich unter 20.000 sinken. Schon jetzt ist der niedrigste Stand seit dem Wiedervereinigungsjahr 1990 (19.898 Apotheken) erreicht, als gerade in Ostdeutschland noch ein erheblicher Nachholbedarf in der zuvor staatlichen Versorgung mit relativ geringer Apothekendichte bestand. „Jede Apotheke, die aufgeben muss, hat Patienten, die sie vermissen werden. Dieser Verlust ist nicht nur pharmazeutisch spürbar, sondern meist geht ein persönlicher Kontakt für die kleinen Sorgen des Alltags verloren“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Derzeit können wir die flächendeckende Versorgung weiterhin gewährleisten, weil die umliegenden Apotheken ihre Pflicht tun und die Versorgung übernehmen: sie leisten Nacht- und Notdienst, stellen individuelle Rezepturen her, bieten Botendienste an, bedienen schnell dringende Rezepte, erklären die Anwendung von Insulinpens vor Ort.“ Zum vieldiskutierten Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln fügt Schmidt hinzu: „Der Verdrängungswettbewerb ist für kleine und ländliche Apotheken schon heute sehr hart. Ebenso wie ihre Patienten müssen sie sich darauf verlassen können, dass Rezepte überall zu den gleichen Bedingungen eingelöst werden können. Ein destruktiver Preiswettbewerb durch Versandapotheken würde schnell ihre Existenz bedrohen. Wenn der Trend zu Schließungen zunimmt, wird das absehbar für die wohnortnahe Versorgung ein Problem.“ Zum Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am 19. Oktober 2016 entschieden, dass ausländische Versandapotheken die in Deutschland geltende Arzneimittelpreisverordnung für rezeptpflichtige Medikamente unterlaufen und Patienten mit Boni locken dürfen. Als Reaktion wird jetzt ein generelles Versandhandelsverbot diskutiert, das die Apothekerschaft begrüßt. Rezeptfreie Arzneimittel, bei denen keine Preisbindung besteht, wären vor diesem Verbot nicht betreffen. Weitere Informationen unter www.abda.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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