Kampf gegen drohenden Ärztemangel braucht Bereitschaft zur Veränderung

Anlässlich der heutigen Äußerungen aus der Ärzteschaft zum Versorgungsstärkungsgesetz erklärt der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz: „Wo neue Ärzte für die gute Versorgung der Bevölkerung nicht gebraucht werden, sollten sie auch nicht aus den Portemonnaies der Beitragszahler finanziert werden. Es ist gut, dass in Gebieten mit mehr Ärzten, als für die gute Versorgung der Menschen nötig sind, ein durch den Ruhestand eines Arztes frei werdender Arztsitz künftig nicht wieder besetzt werden soll.

Es wird immer wieder kolportiert, dass es durch das Gesetz tausendfach zu Praxisschließungen kommen werde. Das ist kompletter Unsinn. Richtig ist, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen Arztsitze lediglich dann in überversorgten Gebieten aufkaufen sollen, wenn der Praxisinhaber selbst seine Tätigkeit beenden will. Doch sieht der Gesetzentwurf so viele Ausnahmen vor, dass die Regelung leider praktisch kaum zum Tragen kommen wird. [So werden z. B. die Regeln zum Verzicht auf ein Nachbesetzungsverfahren im Falle der Überversorgung aufgeweicht, da die Arztpraxis in jedem Fall fortgeführt werden kann, wenn der Bewerber zuvor 5 Jahre in einem unterversorgten Gebiet tätig war, Ehegatte, Kind oder Lebenspartner des ausscheidenden Vertragsarztes ist oder mindestens für drei Jahre als Angestellter oder Jobsharing-Partner in der betreffenden Praxis tätig war.]

Drohenden Ärztemangel auf dem Land zu beklagen und gleichzeitig Änderungen in den überversorgten Gebieten zu blockieren, ist keine Lösungsstrategie. Vielmehr ist es richtig, die in überversorgten Gebieten frei werdenden Praxen nicht wieder zu besetzen, um auch in Zukunft in weniger attraktiven Gebieten eine gute medizinische Versorgung erhalten zu können.”

Statement des GKV-Spitzenverbandes

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